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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit Z

Zahlungsverkehr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Man unterscheidet generell dem Zahlungsverkehr in bar und dem bargeldlosen
Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr in bar beschreibt die Zahlung in
Banknoten und Münzgeld, mit denen die Wirtschaft und die Bevölkerung von
der jeweiligen Zentralbank versorgt werden. Beim bargeldlosen
Zahlungsverkehr wird über Buchgeld auf Bankkonten u.a. durch Scheck,
überweisung, Lastschrift und Wechsel verfügt. Eine mögliche Ausprägung des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs stellt der elektronische Zahlungsverkehr
(Electronic Banking) dar.

Zeichnung / zeichnen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abgabe eines verbindlichen Kaufangebotes in Schriftform für Wertpapiere
vor deren Emission.

Zeichnungsfrist  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitraum, in dem die Zeichnung erteilt werden kann.

Zeitmietvertrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einem einfachen Zeitmietvertrag (§564 c I BGB) wird das Mietverhältnis
nach Ablauf der festgelegten Zeit auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn
der Mieter dies spätestens zwei Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses
schriftlich verlangt. Berechtigte Interessen des Vermieters (nach §564 b
BGB) können hier Ausnahmen bewirken.
Beim qualifizierten Zeitmietvertrag (§564 c II BGB) ist eine Fortsetzung
des Mietverhältnisses nicht möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt
sind. Es sind z.B. familiärer Eigenbedarf des Besitzers, geplante
wesentliche Baumaßnahmen in der Wohnung, maximale Dauer des Verhältnisses
von fünf Jahren. Die Bedingungen müssen bei Vertragsabschluss bereits
mitgeteilt werden und erneut drei Monate vor Ende des Mietverhältnisses.

Zeitwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Optionspreis bzw. dem
Optionsscheinpreis und dem inneren Wert einer Option bzw. eines
Optionsscheines. Er stellt eine Art Aufschlag für die Unsicherheit über
den künftigen Kursverlauf dar. Je näher das Ende der Ausübungsfrist und je
geringer die Volatilität, desto geringer der Zeitwert.Weitere Begriffe:
Bewertungsmodelle.

Zeitwertverfall  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Abnahme des Zeitwertes bei Optionen bzw.
Optionsscheinen, bis am Ende der Laufzeit der Option der Wert 0 erreicht
ist. Die Wertveränderung des Zeitwerts einer Option beschreibt der Theta
-Faktor.

Zentralbank  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Notenbank.

Zentralbankgeldmenge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Geldmenge.

Zentralbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Hauptbörse eines Landes. In Deutschland die
Frankfurter Wertpapierbörse, in den USA die New York Stock Exchange.

Zentraler Kapitalmarktausschuss (ZKMA)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ausschuss, der sich aus Vertretern der wichtigsten Emissionsbanken, der
Deutsche Bundesbank und der Bundesregierung zusammensetzt und Empfehlungen
zur Emissionsplanung der öffentlichen Hand sowie der Emittenten aus dem
privaten Sektor gibt. Dadurch sollen mögliche überlastungen des Marktes
durch Neuemissionen vermieden werden. Der ZKMA besteht seit 1957.

Zentraler Kreditausschuss (ZKA)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ausschuss der sich aus Vertretern der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft
zusammensetzt. Er fungiert beratend und vertritt die Gesamtinteressen der
Kreditwirtschaft.

Zero Bond  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kurzbezeichnung für Zero-Coupon-Bonds (= Null-Kupon-Anleihe); insbesondere
am Euro-Markt gehandelte Anleihen, die keinen Zinskupon aufweisen, also
keine laufenden Zinserträge erbringen. Statt dessen werden sie weit unter
pari emittiert. Der Zinsertrag liegt für den Anleger in der Differenz
zwischen (niedrigerem) Anschaffungskurs und (höherem) Rückzahlungskurs.

Zertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Investmentfonds: Bezeichnung für Anteilsscheine, die eine Beteiligung am
Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören (in
kleinerem Umfang) Barguthaben und zum überwiegenden Teil – je nach Art des
Fonds – festverzinsliche Wertpapiere und breit gestreute Aktien
zahlreicher in- oder ausländischer Gesellschaften.
Aktien/Indizes: Zertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen und
bieten Anlegern die Möglichkeit, an der Wertentwicklung bestimmter Indizes
oder Aktienkörbe zu partizipieren. Zertifikate können sich auf nationale,
europäische oder internationale Indizes/Aktienkörbe beziehen. Der zugrunde
liegende Index/Aktienkorb wird perfekt abgebildet, Veränderungen im
jeweiligen Index/Aktienkorb werden automatisch berücksichtigt. Eine
Risikostreuung erfolgt durch die Verteilung auf im jeweiligen
Index/Aktienkorb verschiedene Aktienwerte. Der Anleger erwirbt mit einem
Zertifikat den Anspruch auf Zahlung eines vom Stand des zugrunde liegenden
Index/Aktienkorb abhängigen Geldbetrages. Zertifikate werden sowohl mit
begrenzter als auch unbegrenzter Laufzeit angeboten. Ausgabeaufschläge und
Verwaltungsgebühren werden üblicherweise nicht berechnet. Zins- und
Kuponzahlungen werden nicht geleistet. Bei Zertifikaten auf
Performance-Indizes sind in der Entwicklung des Zertifikates neben
Kursgewinnen auch Dividenden enthalten.

Zession  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Abtretung von Forderungen jeglicher Art.

Zielbewertungszahl  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den
Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der
Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten
Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen
Kennziffer, der sogenannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst.
Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung der
Bausparsumme erreicht sein muss.

Zielfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fonds im Portfolio des Dachfonds

Zielunternehmen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unternehmen im Beteiligungsportfolio des Zielfonds

Zins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Zins ist der Preis für die überlassung von Geldmitteln auf eine
bestimmte Zeit. Die Zinsen bilden sich überwiegend auf Grund des Angebots
und der Nachfrage nach dem jeweiligen finanziellen Bewegungen auf den
Märkten. Teilweise werden sie jedoch auch von der Notenbank administrativ
festgelegt. Die Zinstheorien versuchen, den Zins und seine Höhe zu
erklären. Man unterscheidet zwischen

Schuldner- Theorien, die den Zins aus Sicht des Kreditnehmers begründen
und
Gläubiger-Theorien, die ihn aus Sicht des Gläubigers begründen.
Es gibt viele Unterscheidungsformen von Zinsen wie z.B. Eigen- und
Fremdkapitalzinsen oder Soll- und Habenzinsen, usw.

Zinsabschlagsteuer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Spezielle Form der Kapitalertragssteuer. Sie gilt mit der überschreitung
der Freibeträge für alle in- und ausländischen Kapitalanleger, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Hierbei
wird von Zinsen aus verbrieften und nichtverbrieften Kapitalforderungen
ein Zinsabschlag von 30%, bei Schaltergeschäften von 35% einbehalten. Er
ist auf die Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer anrechenbar. Für
Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird keine
Zinsabschlagsteuer erhoben. Ausnahme hier bilden Schaltergeschäfte, die in
Deutschland getätigt werden.

Zinsberechnungsmethode  Linkpfeil zum Seitenanfang
Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen
bestimmt wird. Siehe Act./ Act. bzw. Act./ 360. Besonders bei der
Berechnung der Stückzinsen von Bedeutung.

Zinsbindung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einer Zinsbindung werden die Zinsen eines Darlehens für einen
bestimmten Zeitraum festgeschrieben.

Zinsertragskurven  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für Kurven, die die Rendite von Anleihen in Abhängigkeit von
ihrer Endfälligkeit angeben. Man unterscheidet zwischen normaler
(steigend) und inverser (fallend) Zinsertragskurve.

Zinsfestschreibung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitraum, für den die Konditionen von der Bank garantiert werden
(Festzins). Der Darlehensnehmer kann dabei zwischen Zinsfestschreibungen
bis zu 10 Jahren und mehr wählen. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem
variablen Zins den Vorteil, dass der Darlehensnehmer seine finanzielle
Belastung langfristig sicher kalkulieren kann. In Zeiten niedriger Zinsen
ist es ratsam, sich den Niedrigzins durch Wahl einer möglichst
langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern.

Zinsniveau  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Zins für Leihkapital (Kredite) ist nicht zu allen Zeiten gleich,
vielmehr richtet sich seine Höhe nach der jeweiligen Wirtschaftslage. Sie
wird außerdem durch bestimmte Maßnahmen der Bundesbank beeinflußt
(Diskontsatz, Lombardsatz, Mindestreservesatz). Im Rahmen eines so
gebildeten Zinsniveaus richtet sich die Höhe des Zinses im Einzelfall nach
Laufzeit und Risiko, das der Geldgeber eingeht. ändert sich das Zinsniveau
nachhaltig (z. B. als Folge einer Diskontsenkung), so passen sich alle
Effektivzinssätze an.

Zinssatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Zinssatz drückt die Höhe der Zinsen in Prozent aus.

Zinseszins-Effekt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wiederangelegte Ausschüttungen eines Investmentfonds erhöhen den
Anlagebetrag und damit den Zinserlös. So ergibt sich ein größerer
Wertzuwachs des eingesetzten Kapitals im Vergleich zur regelmäßigen
Entnahme der Erträge.

Zinsschein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bogen

Zinsswap  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beim Zinsswap werden feste und variable Zinsverpflichtungen auf i.d.R.
identische und währungskongruente Kapitalbeträge ausgetauscht.

Zinstermin  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auf jedem festverzinslichen Wertpapier sind die entweder halbjährlichen
oder jährlichen Zinstermine vermerkt. Es handelt sich in der Regel um
Monatserste. Steht im Kursblatt hinter einem festverzinslichen Wertpapier
die Bezeichnung J/J, so hat dieses Papier die Zinstermine 2. Januar/1.
Juli. Entsprechend bedeuten F/A: Februar/August usw. Man kann ein größeres
Wertpapierdepot so nach Zinsterminen mischen, dass an jedem Monatsersten
Zinsen fällig werden. In Deutschland erfolgt die Zinszahlung i.d.R. einmal
jährlich, in anderen halb- oder auch vierteljährlich (USA).

Zulassung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Zulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt durch
Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle. Der Antrag enthält alle
wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird durch
Aushang im Börsensaal, Veröffentlichung im jeweiligen Börsenpflichtblatt
und Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Vor jeder Emission
eines Wertpapieres muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle
Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers zu enthalten hat. Die Zulassung
zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der
Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse fixiert.

Zulassungsausschuss  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bearbeitungsgremium für die von an der Börse vertretenen Banken
eingereichten Zulassungsanträge von emittierenden Unternehmen.

Zuteilung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zuteilung ist die vollständige oder teilweise Annahme und Erfüllung von
Kaufangeboten der Anleger.

Zweckerklärung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Sicherungszweckerklärung, Zweckerklärung oder
Zweckbestimmungserklärung genannt. Zweckbestimmungserklärung genannt.
Diese Erklärung ist eine Ergänzung zur Grundschuld. Hier wird festgelegt
in welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom
Darlehensgeber verwendet werden darf.

Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die zweite Berechnungsverordnung (II. BV) enthält die Anweisungen zur
Berechnung der Mietnebenkosten, Wirtschaftlichkeitsberechnung der
Lastenberechnung der Wohnfläche für steuerbegünstigte, öffentlich
geförderte oder freifinanzierte Wohnungen.

Zwischendividende  Linkpfeil zum Seitenanfang
In Deutschland unzulässige, im Ausland gängige Vorauszahlung auf die auf
den Jahresabschluss gewährte Dividende, z. B. als Quartalsdividende.

Zwischenfinanzierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vorfinanzierung eines zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehenden
Kapitals (z. B. zur überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur
Zuteilungsreife eines Bausparvertrages).

Zwischengewinn  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ertragsanteil aus bestimmten Zinseinnahmen, die dem Anleger bei Rückgabe,
Veräußerung oder Abtretung in- und ausländischer Fondsanteile zuzurechnen
sind und im Anteilwert zufließen. Seit dem 1. Januar 1994 unterliegen auch
sogenannte Zwischengewinne der Einkommensteuer. Zwischengewinne
unterliegen – wie ausgeschüttete oder thesaurierte Fondserträge – der
Zinsabschlagsteuer.

Zwischenschein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Interimsschein genannt. Bezeichnung für eine Urkunde, die an Stelle
der Aktie nach einer Neugründung einer Aktiengesellschaft oder nach einer
Kapitalerhöhung ausgegeben wird. Sie wird nach Ausstellung der endgültigen
Aktie durch diese ersetzt.

Zyklische Aktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Kurse einer solchen Aktie bewegen sich parallel zu den
Konjunkturzyklen. Geht es der Wirtschaft gut, steigen sie. In
Rezessionszeiten fallen sie. Steht ein Aufschwung bevor, sollten Anleger
zyklische Werte wie beispielsweise Chemie- oder Autoaktien kaufen.

Zyklus  Linkpfeil zum Seitenanfang
Regelmäßig wiederkehrende Schwankungen nach oben und unten, z. B. im
Konjunkturverlauf.