Lexikon W

BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit W

Währung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für das gültige Zahlungsmittel eines Landes. Ferner ist
Währung eine Umschreibung für die Geldverfassung eines Staates, die im
Rahmen der institutionierenden Währungspolitik durch die Gesetzgebung
formuliert wird.

Währungsanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten
aufgelegt wird.

Währungsparität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fixiertes oder variables Verhältnis zwischen der Währung eines Landes und
der eines anderen Landes, das aufgrund internationaler Vereinbarungen oder
inländischer Bestimmungen festgelegt wurde.

Währungsrisiko  Linkpfeil zum Seitenanfang
Risiko einer Anlage, das durch mögliche Wechselkursveränderungen
verursacht wird.

Wärmeleitzahl  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe K-Wert.

Wachstumswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien von Unternehmen, die besonders hohe Zukunftsaussichten haben, was
das Umsatz- und Gewinnwachstum angeht. Wachstumswerte werden z. B. im
Neuen Markt oder an der EASDAQ gehandelt.

Wachstumsfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fonds, bei dem keine Dividenden oder sonstige Erträge ausgeschüttet
werden, da Hauptziel die Mehrung des Fondsvermögens und somit der
Anteilszertifikate ist.

Wagniskapital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Venture Capital.

Wahltarife  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Wahl- oder Optionstarife bieten beim Bausparen auch nach
Vertragsabschluss, d.h. bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu
wechseln. Wichtig ist hierbei die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann
sich der Kunde bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins
entscheiden, wenn zum Beispiel die eigenen Bauabsichten verschoben oder
aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die Möglichkeit, nachträglich
einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.

Wall Street  Linkpfeil zum Seitenanfang
Synonym für den US-amerikanischen Aktienmarkt. Abgeleitet vom Sitz der New
Yorker Börse, die sich an der Wall Street, einer Strasse in Manhattan,
befindet. Siehe auch NYSE.

Wandelanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Wandelobligation.

Wandelgenussschein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Genussschein, der mit einem Wandelrecht auf Aktien ausgestattet ist. Die
Laufzeit sowie Wandlungsfrist eines Genussscheins ist i.d.R. beschränkt.

Wandelobligation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliches Wertpapier, emittiert von einer Aktiengesellschaft.
Dieses verbrieft dem Eigentümer das Recht, aber nicht die Pflicht, diese
Anleihe ab einem bestimmten Zeitpunkt in einem vorgegebenen Verhältnis in
Aktien der betreffenden Aktiengesellschaft zu tauschen. Für die
Unternehmung entsteht damit aus Fremdkapital Eigenkapital. Für den Anleger
bedeutet eine Wandelobligation eine zunächst risikoarme festverzinsliche
Anlage mit der Chance auf zusätzliche Erträge durch die Wandlung in
Wertpapiere, falls diese sich gut entwickelt haben. I.d.R. haben
Wandelobligationen eine niedrigere Verzinsung als normale Anleihen, da dem
Inhaber der Vorteil der Wandlungsmöglichkeit eingeräumt wird.

Warenbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Börse, an der bewegliche Sachgüter wie Rohstoffe, Landwirtschaftsprodukte
oder Nahrungsmittel gehandelt werden. Praktisch bedeutsam sind Warenbörsen
nur für Naturprodukte, nicht hingegen für industrielle Erzeugnisse. Die
Geschäfte an den Warenbörsen werden entweder als Lokogeschäfte mit
sofortiger Erfüllungsfrist oder als Termingeschäfte (Warenterminbörse)
abgeschlossen.

Warenterminbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Börse, an der Warentermingeschäfte gehandelt werden, z. B. auf Kakao oder
Metalle.

Warenterminkontrakt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Terminkontrakt, der sich auf eine festgelegte Menge einer Ware bezieht (Commodity-Future).
Notierung ist abhängig von physischem Angebot und Nachfrage an/nach der
Ware.

Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Optionsschein.

Wartezeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung der Bausparsumme.

Wechselkurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Austauschverhältnis einer Währung gegenüber einer anderen, z. B.
US-Dollar/EURO.

Weightet Average Capital Costs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die "durchschnittlich" gewichteten Kapitalkosten.

Wertentwicklung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Performance.

Wertermittlung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Wertermittlung bei einer Immobilie dient der Ermittlung des
Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses
bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes. Unter Beleihungswert wird
der auf Dauer erzielbare Verkaufswert (nicht zu verwecheln mit den
Anschaffungs- und Herstellungskosten) verstanden. Der Beleihungswert ist
ein zentraler Begriff des Realkredites und dient der Ermittlung der
Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die
Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung. Während der Verkehrswert
im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, wird beim Beleihungswert
auf den langfristig erzielbaren Verkaufspreis abgestellt, da das bewertete
Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Der
Beleihungswert liegt daher häufig niedriger als der Verkehrswert.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird der
Beleihungswert nach dem Sachwert, der sich aus Boden- und Gebäudewert
zusammensetzt, ermittelt. Bei der Ermittlung des Gebäudewertes wird ein
gewisser Sicherheitsabstand zu den jeweils aktuellen Herstellungskosten
gewahrt.
Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Renditeobjekten wird der
Beleihungswert auf Basis des Sach- und Ertragswertes bestimmt, wobei der
Ertragswert im Vordergrund steht. Dieser orientiert sich an den auf Dauer
erzielbaren Mieteinnahmen.

Wertpapier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertpapiere ist eine Sammelbezeichnung für Urkunden, die ein
Vermögensrecht verbriefen. Zu Wertpapieren, auch Effekten genannt, zählt
man in erster Linie Aktien, Renten, Fonds und Optionsscheine.

Wertpapieranalyse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Durchleuchtung von Wertpapieren im Hinblick auf die
Vor- bzw. Unvorteilhaftigkeit einer Investition in dieses Wertpapier. Das
Material zur Durchleuchtung wird aus der Finanzanalyse geliefert. Die
Wertpapieranalyse umfasst i.d.R. die drei Stufen Analyse, Prognose und
Ergebnisbewertung.

Wertpapieraufsicht  Linkpfeil zum Seitenanfang
In Deutschland ist die Wertpapieraufsicht dreistufig aufgegliedert in

das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe),
die Börsenaufsichtsbehörden der Länder und
die Handelsüberwachungsstellen der Börsen.

Wertpapierhandelsgesetz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Wertpapierhandelsgesetz regelt den Handel mit Wertpapieren in der
Bundesrepublik Deutschland. Unter anderem sind hier die Ad-Hoc-Regelungen
sowie die Bestimmmungen zu sogenannten Insidergeschäften festgeschrieben.

Wertpapierkennnummer (WKN / WPKN)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sechsstellige Zahl, die Wertpapieren zugeordnet wird und der eindeutigen
Identifizierung dient. Sie wird ausschließlich für in Deutschland
handelbare Wertpapiere verwendet.

Wertpapierleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierbei leiht ein Besitzer sein Wertpapier einem Händler mit der
Bedingung, dass er nach Ablauf einer festgelegten Leihfrist Papiere
gleicher Art und Güte zurückerhält. Der Händler kann mit diesen
Wertpapieren während der Leihfrist beispielsweise eigene
Lieferverpflichtungen erfüllen. Für die Leihe hat er dem Verleiher eine
Gebühr zu zahlen.

Wertpapierorder  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Wertpapierkaufs- bzw. Wertpapierverkaufsauftrag.

Wertpapierpensionsgeschäft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einem Wertpapierpensionsgeschäft kauft die Deutsche Bundesbank bzw.
die Europäische Zentralbank Wertpapiere, wobei sich sich verpflichtet,
diese später zurückzugeben.

Wertpapierpensionssatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank bzw. die Europäische Zentralbank den
Kreditinstituten für die zwischenzeitliche Liquiditätsgewährung in Form
von Wertpapierpensionsgeschäften in Rechnung stellt. Er gehört zu den sog.
Leitzinssätzen. Gewöhnlich liegt dieser zwischen dem Diskont- und
Lombardsatz, seit 1985 ist er zum eigentlichen Leitzinssatz avanciert.

Wertpapiersparen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für das Anlegen von Spargeldern in Investmentfonds, Aktien und
festverzinsliche Wertpapiere. Wird nur in Investmentfonds angelegt,
spricht man von Investmentsparen.

Wertrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begebungsart der Schuldverschreibungen des Bundes. Sie werden in das
Bundesschuldbuch eingetragen, wodurch keine effektiven Wertpapierurkunden
existieren. Der Anleger hat hierbei die Wahl zwischen Depotgutschrift
(Sammelanteil) und Einzelschuldbuchforderung, bei der sein Anteil in das
Schuldbuch gesondert eingetragen wird und von der Bundesschuldenverwaltung
direkt geführt wird.

Wertsicherungsklausel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gegen möglichen Währungsverfall kann in einen Vertrag eine
Wertsicherungsklausel eingefügt werden. Es bedarf dazu aber der
Genehmigung der Deutschen Bundesbank.

Wertstellung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festsetzung des Tages, an dem die zinsmäßige Gutschrift oder Belastung auf
dem Bankkonto des Kunden erfolgt. Stellt den Zeitpunkt des Beginns der
Verzinsung dar.

W-Formation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Formation der Chart-Analyse, die eine W-Form aufweist und einen Chartisten
auf eine untere Trendumkehr hinweist.

Wholesalebank  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kreditinstitut, das auf Großkundengeschäfte mit Unternehmen und
Institutionen ausgerichtet ist.

White knight  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein White knight führt auf Wunsch der Zielgesellschaft eine freundliche
übernahme durch, um eine feindlichen übernahme (durch einen Black knight)
abzuwehren.

Wiederanlage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Wiederanlage des jährlichen Ausschüttungsbetrags erfolgt in der Regel
automatisch. Dem Anleger werden auf Basis des Rücknahmepreises neue
Fondsanteile oder Bruchteile von Anteilen gutgeschrieben. Die Wiederanlage
von Ausschüttungen führt zu einem höheren Wertzuwachs des eingesetzen
Kapitals.
Siehe auch Zinseszins-Effekt.

Wiederanlagerabatt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Investmentgesellschaften gewähren entweder einen vollständigen oder
reduzierten Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, wenn Anleger den
Ausschüttungsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist in demselben Fonds
wiederanlegen wollen. Die Höhe des Wiederanlagerabatts wird mit der
Ausschüttungsbekanntmachung veröffentlicht.

Wiener Börsen-Index  Linkpfeil zum Seitenanfang
Index, der sich aus allen an der Wiener Börse im Amtlichen Handel
notierten Aktien zusammensetzt.

Wide Range Day (WRD)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Analyse. An einem Tag, an dem die Schwankungsbreite
der Kurse wesentlich größer als an den vorangegangenen Tagen ist, spricht
man von einem Wide Range Day.

Widerstandslinie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion,
in der es einem Wertpapier oder einem Gesamtmarkt besonders schwer
gelingen dürfte, sich weiter nach oben zu bewegen. Wird dieser
Widerstandsbereich dann durchbrochen, wird die Widerstandslinie zur
Unterstützungslinie.
Siehe auch Unterstützungslinie.

Wimpel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff der Chart-Technik. Sind mit Flaggen zu vergleichen, haben aber die
Form eines Dreiecks. Sie treten ebenfalls in Auf- bzw. Abwärtstrends auf
und dauern mehrere Tage an. Wimpel haben ihre Spitze stets rechts. Nach
einem Ausbruch aus dem Wimpel kann ein Kursziel angegeben werden. Dazu
addiert man die breiteste Stelle des Dreiecks zum Ausbruchskurs hinzu.

Window Dressing  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine gesetzlich nicht reglementierte Art der Kursmanipulation durch
Kapitalanlagegesellschaften oder andere Kapitalsammelstellen, die vor
Bilanz- und somit Bewertungsstichtagen dazu dient, die Kurse nach oben zu
treiben. Man nennt dieses Vorgehen auch "Bilanzkosmetik".

Window Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Variante eines Optionsscheins, bei dem der Inhaber nur
während begrenzter Zeiträume innerhalb der Laufzeit zur Ausübung
berechtigt ist.

Wirtschaftsplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Eigentümergemeinschaft braucht für jedes Kalenderjahr einen
Haushaltsplan. Er muss vom Verwalter aufgestellt werden und wird
normalerweise für jedes Jahr im Voraus beschlossen. In den Wirtschaftsplan
werden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung, die anteilsmäßige
Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung und die
Beiträge zur Instandhaltungsrücklage einbezogen. Nachdem der
Wirtschaftsplan beschlossen wurde, sind die Eigentümer verpflichtet, die
entsprechenden Vorschüsse zu leisten. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss
der Verwalter eine Abrechnung vorlegen. Aufgrund eines
Mehrheitsbeschlusses kann die Eigentümerversammlung auch jederzeit
bewirken, dass die Rechnungen durch den Verwalter vorgelegt werden.

WKN / WPKN  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Wertpapierkennnummer.

Wohngeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haben festgelegte Vorschüsse
in regelmäßigen Zeitabständen (z.B. monatlich) zu entrichten. In diesem
Wohngeld sind alle Kosten entsprechend dem Wirtschaftsplan enthalten. Der
einzelne Eigentümer kann das Wohngeld im Falle der Vermietung an den
Mieter in gewissem Umfang weiterverrechnen. Es sind dies dann die
"umlagefähigen Mietnebenkosten". Der Begriff "Wohngeld" wird aber noch in
einem anderen Zusammenhang verwendet. Das Wohngeld ist eine Unterstützung
zur Miete bei Geringverdienern, berechnet, genehmigt und ausgezahlt durch
die Wohnungsämter. Berechtigte Personen müssen dort einen Antrag stellen.

Wohnrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Grundbuch unter Abteilung II eingetragenes Recht zugunsten eines
Dritten auf Bewohnung eines Objektes auf Lebenszeit. Dieses Recht ist
nicht veräußer- oder vererbbar und stellt meist eine wertmindernde
Belastung dar.

Wohnungsbauprämie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie
ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen
Höchstbeitrag begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen
werden, deren Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes
Jahreseinkommen nicht übersteigen. Es handelt sich um eine
Subventionierung, die aber nur einen kleinen Zuschuss darstellt und daher
keine echte Relevanz für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims hat. Die
Eigenheimzulage ist viel wichtiger.

Working Capital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsische Bezeichnung für Umlaufvermögen.

WphG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Wertpapierhandelsgesetz.

Write off  Linkpfeil zum Seitenanfang
Totalverlust eines Investment, d.h. vollständige Abschreibung der
investierten Mittel.