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BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit K

KAGG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG).

Kapital  Linkpfeil zum Seitenanfang

Volkswirtschaftliche Definition: Einer der drei Produktionsfaktoren neben Boden und Arbeit.
Betriebswirtschaftliche Definition: Die Summe von Eigen- und Fremdkapital, mit dem ein Unternehmen haftet. Bezogen auf Immobilien; siehe auch Eigenkapital, Fremdkapital.

Kapitalanlage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man eine langfristige Anlage von Kapital, die der Werterhaltung und Erzielung von Rendite dienen soll. Denkbar ist die Anlage in Geldanlagen in Form von z.B. festverzinslichen Wertpapieren oder die Anlage in Sachwerte in Form von z.B. Aktien, Immobilien usw..

Kapitalanlageimmobilie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Immobilie wird nicht für den Eigenbedarf erworben, sondern um aus ihrer Vermietung Rendite und Steuerersparnisse zu erhalten.

Kapitalanlagegesellschaft KAG (= Investmentgesellschaft)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kreditinstitut, dessen Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, bei ihm eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen. Die KAG muss über die sich hieraus ergebenden Rechte der Anleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) ausstellen. Die Anlage der Gelder kann nach dem KAGG in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksvermögen erfolgen. Eine KAG darf in Deutschland nur in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden. Deutsche KAG’s unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und gleichzeitig als Spezialkreditinstitute dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Kapitalanlageimmobilie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Immobilie, die zur Erzielung einer Rendite aus Vermietung und Steuerersparnis erworben wird.

Kapitalbeteiligungsgesellschaft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kleinere und mittlere Unternehmen können durch Beteiligungen von Kapitalanlagegesellschaften einen Zugang zum Kapitalmarkt erhalten.

Kapitaleinsatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für das Geld, das man für den Kauf eines Wertpapiers oder einer Option benötigt.

Kapitalerhöhung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapitalmaßnahme zur Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft. Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhungen:

die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und
die effektive Kapitalerhöhung.
Werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, so spricht man von einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Gratisaktien). Eine effektive Kapitalerhöhung wird durch Geld- oder Sacheinlage vorgenommen.

Kapitalertrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Je nach Form von Anlage kann ein Kapitalertrag erzielt werden. Man unterscheidet zwischen Dividenden , Verzinsung, Ertrag und Wertsteigerung; sollten die Kosten oder Gebühren höher liegen als die erzielten Erträge, so wird dies als negativer Kapitalertrag bezeichnet.

Kapitalertragsteuer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie ist vom Schuldner für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. In bestimmten Fällen kann der Anleger vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die er bei seinem Kreditinstitut einreichen muss, wenn er den Steuerabzug verhindern will. Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren werden nicht direkt bei der Auszahlung, also nicht „an der Quelle“ besteuert, sondern müssen vom Empfänger in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Einkünfte aus Investmentanteilen unterliegen normalerweise keiner Kapitalertragsteuer. Bei Investmentanteilen gilt dies aber nicht für ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinserträge. Bei den Zinsen und anderen zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteilen der Ausschüttung/Thesaurierung, wie etwa Mieterträge, ist Zinsabschlagsteuer einzubehalten, falls kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Kapitalflucht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die legale und illegale Verlagerung von Kapitalanlagen in andere Staaten. Hierfür gibt es verschienartigste Motive wie z.B. Furcht vor drohendem Währungsverfall der inländischen Währung, Steuerumgehung, etc.

Kapitalflussrechnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Durch sie wird der Zahlungsmittelzufluss bzw. -abfluss, den ein Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres erwirtschaftet oder verbraucht hat ermittelt; ferner wird durch sie der Zahlungsmittelbestand zu Beginn mit dem Zahlungsmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres abgestimmt.

Kapitalgesellschaft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen mit eigener Rechtsfähigkeit und einem festen Nominalkapital. Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem gesamten Vermögen für die Kapitalgesellschaft, sondern nur mit dem eingebrachten Kapital.

Kapitalherabsetzung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit der Kapitalherabsetzung. Diese muss auf der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden und kann die folgenden Formen haben:

ordentliche Kapitalherabsetzung durch Teilliquidation
vereinfachte Kapitalherabsetzung
Kapitalherabsetzung durch Einzug von Aktien.

Kapital-Lebensversicherung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sie eignet sich unter bestimmten Voraussetzungen zur steuersparenden Kopplung mit einer Immobilienfinanzierung. Dabei ist folgende Vorgehensweise interessant: Das Darlehen wird nicht laufend getilgt, sondern erst bei Fälligkeit, und zwar in einem Betrag aus der steuerbegünstigten Versicherungsleistung. Während der Darlehenslaufzeit sind Beiträge an die Versicherung und Zinsen an die Bank zu bezahlen. Da die Zinsraten immer gleich hoch bleiben und im Zeitablauf nicht sinken wie beim Annuitätendarlehen, ist diese Konstruktion besonders für Vermieter von Immobilien günstig. Dies beruht darauf, dass die Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden können.

Kapitalmarkt  Linkpfeil zum Seitenanfang

Im engeren Sinne Sammelbegriff für das Angebot von und die Nachfrage nach Wertpapieren.
Im weiteren Sinne: Markt für jede Art von mittel- und langfristig zur Verfügung gestellten Geldmitteln.

Kapitalmarktpapiere  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertpapiere, die am Kapitalmarkt gehandelt werden.

Kapitalmarktzins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zins für langfristiges Kapital; durchschnittliche Effektivverzinsung längerfristiger Schuldverschreibungen und anderer Kapitalmarktpapiere.

Kapitalmaßnahme  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maßnahme, die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft verändert, z. B. Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung. Meistens wird die Option bzw. der Optionsschein entsprechend angepasst (Bezugsrecht).

Kapitalverwässerung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verschlechtert sich das Verhältnis von Unternehmenswert und Aktienkapital, so spricht man von einer Kapitalverwässerung. Dieser Fall kann beispielsweise eintreten, wenn Gratisaktie oder neue Aktien ausgegeben werden. In diesem Fall löst das Unternehmen Rücklagen auf.

Kapitalschnitt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, sofern dieses „aufgezehrt“ ist.

Kappa  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vega.

Kassa-Futures-Arbitrage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zwischen dem Terminmarkt und dem Kassamarkt können kurzfristige Kursdifferenzen auftreten. Investoren, die von diesen Differenzen profitieren, nennt man Kassa-Futures-Arbitrageure. siehe auch Arbitrage.

Kassageschäft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Kaufabschluss an der Börse, wobei die Zahlung und Belieferung i.d.R. spätestens bis zum zweiten Börsentag nach Abschluss erfolgt.

Kassahandel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Börsenhandel, bei dem alle Geschäfte mit sofortiger Erfüllung, in Deutschland spätestens bis zum zweiten Börsentag am Kassamarkt abgewickelt werden. Die dort getätigten Geschäfte werden als Kassageschäfte bezeichnet.

Kassakurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Kassapreis: siehe Einheitskurs.

Kassamarkt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Man unterscheidet beim amtlichen Handel zwischen dem variablen Markt und dem Einheitsmarkt. Zusammen bilden diese Märkte den Kassamarkt. Gegenteil: Terminmarkt.

Kassenobligation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kassenobligationen sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Banken oder öffentlichen Institutionen ausgegeben werden. Sie haben meist eine Laufzeit von bis zu vier Jahren und werden im Freiverkehr gehandelt.

Katasteramt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Katasterämter führen die örtlichen Kataster. Die örtlichen Grundstücke sind darin verzeichnet, aber auch Erbbaurechte und Wohnungseigentum. Für eine Baufinanzierung müssen bestimmte Auszüge und Lagepläne vom Katasteramt angefordert werden.

Katastarbücher  Linkpfeil zum Seitenanfang
Teil des Katasters. Es setzt sich zusammen aus dem

Flurbuch (Verzeichnis der Flurstücke in der Reihenfolge der Numerierung)
dem Liegenschaftsbuch (Verzeichnis der Grundstücke eines Gemeindebezirks)
dem Eigentümerverzeichnis und
dem alfabetischen Namensverzeichnis, das zum Auffinden der Grundstücke eines Eigentümers dient.

Katasterkarte  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Flurkarte.

Kaufoption  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Call-Option.

Kaufsignal  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Analyse, der einem Chartanalytiker einen Hinweis zum Erwerb eines Wertpapiers gibt. Gegenteil: Verkaufssignal.

Kaufvertrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach §313 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Notar den Eigentumswechsel einer Immobilie durch einen Kaufvertrag beurkunden. Dieser nennt das Kaufobjekt, den vereinbarten Preis, vereinbart die Zahlungsweise und den Zahlungstermin. Außerdem sollte er möglichst weitgehend alle Eventualitäten klären, z.B. ob der Verkäufer für Baumängel haftet und welche Folgen eintreten, wenn die Immobilie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden kann. Aus dem Kaufvertrag muss auch hervorgehen, wer die Kosten des Verkaufs wie z.B. die Notargebühren und die Grundbuchgebühren trägt.

KBV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Kurs-Buchwert-Verhältnis. Das KBV gibt Aufschluss darüber, wie das von einem börsennotierten Unternehmen investierte Eigenkapital an der Börse bewertet wird. Zum Eigenkapital zählen dabei neben dem Grund- beziehungsweise Aktienkapital die freien und gesetzlichen Rücklagen und die Hälfte des Sonderpostens mit Rücklagenanteil. Der so ermittelte Wert wird durch die Zahl der Aktien dividiert und ins Verhältnis zum aktuellen Aktienkurs gesetzt. Ein Wert größer 1 (Kurs höher als Buchwert pro Aktie) ist ein Zeichen dafür, dass die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens und damit die Gewinnentwicklung von den Anlegern positiv eingeschätzt wird. Umgekehrt deutet ein niedriges KBV (kleiner 1} darauf hin, dass der Markt die Effizienz der getätigten Investitionen und deren Rentabilität negativ einschätzt. Mit anderen Worten: Die Anleger sind von der Strategie des Managements nicht überzeugt. Bei Wachstumsunternehmen, etwa am Neuen Markt, treten niedrige KBV vor allem dann auf, wenn die Gesellschaft hohe Verluste macht und Monat für Monat (Eigen-)Kapital verbrennt. Ganz anders dagegen bei großen Konzernen beispielsweise im DAX oder MDAX. Einen kleinen Wert bei dieser Kennzahl betrachten Analysten oftmals als Anzeichen dafür, dass der Markt den Wert des Unternehmens nicht erkennt. Folge: Die Aktie ist unterbewertet und stellt eine Kaufgelegenheit dar. Das lockt unter Umständen auch potenzielle Aufkäufer. Sie bekommen bei einer Übernahme einen Teil des Unternehmens quasi zum Nulltarif.

KCV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Kurs-Cash-Flow. Das KCV wird errechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs durch den Cash-Flow je Aktie dividiert. Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis ist eine Kennzahl, die sehr große Priorität erhält, wenn man das KGV aufgrund eines Jahresverlusts nicht errechnen werden kann. Das KCV findet damit mehr Bedeutung bei Firmen, bei denen kein KGV abgeleitet werden kann. Das KCV verdeutlicht, mit dem Wievielfache des Cash-Flow eine Aktie an der Börse bewertet wird. Das KCV hat die Eigenschaft, eine Aussage über die Liquidität einer Firma in Relation zur Aktie zu machen. Das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis, als liquiditätsorientierte Kennzahl, dient zur Bewertung der Entwicklung der Ertragskraft einer Unternehmung in der Zukunft. Um an das KCV zu gelangen benötigt man zur Berechnung die erforderlichen Variablen in derselben Dimension (d.h. Währung).

Kennzahlen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zur Beurteilung von Optionen bzw. der Optionsscheinen zieht man statische und dynamische Kennzahlen heran. Zu den statischen Kennzahlen gehören: Parität, Break-Even, Aufgeld, Hebel. Die dynamischen Kennzahlen bezeichnet man auch als Greeks.
Bei Investmentfonds: Kennzahlen dienen zur Beurteilung von Investmentfonds und führen über die Betrachtung der reinen historischen Wertentwicklung hinaus. Dazu gehören die ebenfalls in diesem Glossar erläuterten Begriffe Volatilität, Maximaler Verlust, Längste Verlustperiode, Sharpe-Ratio, Treynor-Ratio, Elastizitäten.

Kernkapital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Tier-I.

Kernkapital-Anleihen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Tier-I-Anleihen.

KESt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Kapitalertragsteuer.

KGV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Kurs-Gewinn-Verhältnis. Das KGV wird errechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs durch den Konzerngewinn je Aktie dividiert. Das KGV kann bei einem Jahresfehlbetrag, also mit einer negativen Variablen nicht errechnet werden. Das KGV nennt sich im angelsächsischen PEG (Price-Earnings-Ratio). Das KGV ist einer der beliebtesten Kennzahlen in der Fundamentalanalyse. Sie ist sozusagen das Preis-Leistungs-Verhältnis, wobei es hier nicht um Leistung geht, sondern um Ertragskraft bei einem Unternehmen oder Konzern. An der Börse spricht man davon, dass bei einem relativ hohen KGV die Aktie zu teuer ist und bei einem relativ niedrigen KGV, das Papier billig ist. Einen normierten Maßstab für eine Beurteilung des KGVs gibt es allerdings nicht, denn abhängig von Börsensegment, Branche und Land, ist die Spannweite für durchschnittliche KGVs sehr groß. Im wesentlichen gibt die Kennzahl wieder, wieviele Jahre das Unternehmen benötigt, um den aktuellen Aktienkurs zu verdienen, unter der Prämisse eines konstant bleibenden Gewinns. Mit dem KGV wird verdeutlicht, um das Wievielfachen des Jahresgewinns eine Aktie an der Börse bewertet ist. Das KGV kann nur errechnet werden, wenn beide Variablen in derselben Dimension vorliegen. D. h., Aktienkurs und der Gewinn je Aktie müssen in Euro angegeben sein.

KISS  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kurs-Informations-Service-System. Es erfasst und übermittelt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) die Echtzeitkurse. Die Aktualisierung erfolgt automatisch.

Kleinaktionär  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Aktionär, der nur in geringem Umfang an einer Aktiengesellschaft beteiligt ist.

Knapp behauptet  Linkpfeil zum Seitenanfang
Tendenz eines Börsentages, der durch sehr geringe Kursverluste gekennzeichnet ist.

Knock-Out Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Knock-Warrants sind die einfachste Form eines exotischen Optionsscheines. Der Investor erhält einen festgelegten Auszahlungsbetrag, wenn der Basiswert während der Laufzeit des Scheins eine bestimmte Barriere – sie sogenannte Knock-Out-Schwelle – nicht erreicht. Wird die Barriere tangiert, verfällt der Optionsschein wertlos. Maßgeblich sind i.d.R. die variablen Kurse. Gegenteil: Hit-Warrant.

Knock-In-Anleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Knock-In-Anleihen gewähren gegenüber herkömmlichen Aktienanleihen einen ca. 1-2 Prozent niedrigeren aber dennoch deutlich über dem Marktniveau liegenden Kupon, zugunsten eines zusätzlichen Sicherheitspolsters, was dazu führt, dass zum Emissionszeitpunkt noch offen ist, ob es sich am Ende der Laufzeit um eine normale Anleihe mit sicherer Rückzahlung zum Nennbetrag, oder um eine Aktienanleihe mit emittentenseitigen Aktientilgungswahlrecht, handeln wird. Die endgültige Entscheidung ist davon abhängig, ob das jeweilige Basiswert während der Laufzeit der Anleihe mindestens einmal eine vorgegebene Kurs- bzw. Knock-In-Schwelle testet (Knock-In-Kriterium). Je nach erwarteter Kursentwicklung sind folgende zwei Ausstattungsvarianten zu unterscheiden:

Defensive Variante (Die Kursschwelle liegt ca. 30-40 Prozent unter dem Basispreis): Der Investor erwartet eine Seitwärtsbewegung bzw. einen nur leicht steigenden Aktienkurs und bekommt selbst bei einem unter dem Basispreis liegenden Feststellungskurs am Bewertungstag den Nennbetrag zurückgezahlt, sofern die Kursschwelle während der Laufzeit kein einziges Mal erreicht bzw. unterschritten wurde.
Offensive Variante (Die Kursschwelle liegt deutlich über dem Basispreis): Der Investor erwartet einen Kursanstieg bis zu einem bestimmten Niveau und bekommt bereits bei einmaligen Erreichen bzw. Überschreiten der Kursschwelle während der Laufzeit in jedem Fall den Nennbetrag am Laufzeitende zurückgezahlt.

Knock-In Zertifikate  Linkpfeil zum Seitenanfang
Knock-In Zertifikate sind gegenüber herkömmlichen Zertifikaten mit einem zusätzlichen Sicherheitspolster ausgestattet, was dazu führt, dass zum Emissionszeitpunkt wichtige Tilgungsmodalitäten noch offen und davon abhängig sind, ob der jeweilige Basiswert während der Laufzeit mindestens einmal eine vorgegebene Kurs- bzw. Knock-In-Schwelle testet (Knock-In-Kriterium). Je nach Ausstattung bzw. Konstruktion lassen sich die folgenden Knock-In-Zertifikate unterscheiden:

Knock-In-Zertifikate, die bei einmaligen Erreichen bzw. Unterschreiten der Kursschwelle während der Laufzeit einen überprozentual hohen Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit gewähren.
Knock-In-Zertifikate, die bei einmaligen Erreichen bzw. Überschreiten der Kursschwelle während der Laufzeit einen Mindest-Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit gewähren.
Knock-In Discount-Zertifikate (Die Kursschwelle liegt ca. 20-30 Prozent unter dem Cap): Gegenüber herkömmlichen Discount-Zertifikaten wird zwar ein etwas niedrigerer Abschlag gewährt. Allerdings bekommt der Investor, der eine Seitwärtsbewegung bzw. einen nur leicht steigenden Aktienkurs erwartet, selbst bei einem unter dem Cap liegenden Feststellungskurs am Bewertungstag den Höchstbetrag zurückgezahlt, wenn die Kursschwelle während der Laufzeit kein einziges Mal erreicht bzw. unterschritten wurde.

Körperschaftsteuer (KSt)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Einkommenssteuer der juristischen Personen, also auch die der Aktiengesellschaften.

Kombizinsanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kombination aus einer Nullkuponanleihe und einer Hochkuponanleihe. Der Eigentümer dieser Anleihevariante erhält während der ersten Jahre keine Verzinsung seiner Anleihe, in der Schlussphase jedoch hohe Zinszahlungen. Die Kurse von Kombizinsanleihen steigen bis zum ersten Termin der Zinszahlungen. Fortan fallen sie.

Kommanditaktionär  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person. Sie verfügt über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, sog. Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Kommanditaktionäre haften mit ihren Einlagen, die in Aktien verbrieft sind.

Kommanditgesellschaft (KG)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Personengesellschaft, bestehend aus mindestens 2 Personen. Wird als Variante der offenen Handelsgesellschaft (OHG) gesehen. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter, der sog. Komplementär, mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft; mindestens ein zweiter Gesellschafter, der sog. Kommanditist, haftet bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage.

Kommissionär  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Kaufmann, der Waren oder Wertpapiere nicht für eigene Rechnung verkauft. Er hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten, von der Ausführung des Auftrages dem Kommitenten unverzüglich Anzeige zu machen und zugleich damit den Dritten zu benennen, mit dem er das Geschäft abgeschlossen hat. Im Falle des Selbsteintritts des Kommissionärs entfällt diese Verpflichtung.

Kommissionsgeschäft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für ein Geschäft in Waren oder Wertpapieren, das ein Kommissionär für Rechnung eines Dritten, aber im eigenen Namen ausführt. Hier wären beispielhaft die Börsengeschäfte der Banken, für die sie Aufträge von ihren Kunden erhalten, zu nennen.

Kommunalanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliches Wertpapier, welches der Finanzierung von Städten und Gemeinden dient.

Kommunalobligation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliches Wertpapier, emittiert von einem Kreditinstitut, unterlegt eigene Darlehen der Bank an Städten und Gemeinden.

Konditionen  Linkpfeil zum Seitenanfang

Bei Wertpapieren Bezeichnung für bestimmte Merkmale des Papiers wir z.B. Zinssatz, Laufzeit, Tilgung, etc.
Bei Darlehen Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.

Konditionenanpassung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu dem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer ein Angebot, dessen Konditionen sich nach dem Kapitalmarkt richten. Der Darlehensnehmer kann widersprechen. Dann muss er aber sein Restdarlehen an die Bank zurückzahlen.

Konfidenzniveau  Linkpfeil zum Seitenanfang
Definiert die Wahrscheinlichkeit, mit der ein potentieller Verlust innerhalb des Intervalls liegt, welches durch den Value-at-Risk angegeben wird.

Konsolidierung  Linkpfeil zum Seitenanfang

Zum einen ist darunter eine seitwärts bis leicht abwärts gerichtete Kursentwicklung, die sich als Reaktion auf vorangegangene kräftige Kurssteigerungen anschließt, zu verstehen.
Zum anderen bezeichnet Konsolidierung die Umwandlung kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristige z.B. durch Aufnahme langfristiger Kredite Passivtausch bei der Kreditorenfinanzierung, Ausgabe von Anleihen, etc..

Konsortialführer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Konsortialführer ist ein Kreditinstitut oder anderes Wertpapierdiensleistungsunternehmen, das den Emittenten bei der Börseneinführung berät und von dem Emittenten mit der Leitung eines Konsortiums und der Platzierung der Aktien beauftragt ist. Der Emittent kann auch mehrere Kreditinstitute oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit der Konsortialführung beauftragen.

Konsortium  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vertragsgesellschaft, i. d. R. von Kreditinstituten und Brokern zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäftes gebildet.

Konsumwerte  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien von Unternehmen, die vorwiegend Verbrauchsgüter herstellen bzw. vertreiben.

Kontokorrentkonto  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Girokonto genannt. Konto, das bei einem Kreditinstitut geführt wird und über welches durch Einzahlung, Barabhebung, Überweisung oder Scheck jederzeit verfügt werden kann.

Kontokorrentkredit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kredit, bei dem einem Kreditnehmer von einem Kreditinstitut eine genau festgelegte Kreditlinie eingeräumt wird, welche er nach belieben ohne weitere Absprachen mit der Bank jederzeit in Anspruch nehmen kann.

Kontrakt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kleinste handelbare Einheit im Rahmen des Handels mit Optionen und Futures Die Spezifikationen eines Kontrakts sind bis auf seinen Preis standardisiert. Bei Options- und Futureskontrakten sind die Qualität des Basiswerts sowie die Laufzeit festgelegt, bei Optionskontrakten zusätzlich die Angabe des Basispreises.

Konversion  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Anpassung der Konditionen einer Anleihe an Veränderungen, die sich am Kapitalmarkt vollzogen haben.

Konvertierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umwandlung einer Anleihe nach vorheriger Kündigung in eine neue, die zu anderen Bedingungen ausgegeben wird, z.B. mit niedrigerer Verzinsung oder anderen Tilgungsbedingungen.

Konvertibilität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Konvertible Währungen sind solche, die unbeschränkt zum gängigen Preis an den Devisenbörsen gehandelt werden können. Nach den Bestimmungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist eine Konvertibilität insbesondere dann gegeben, wenn ein Land Zahlungen aus grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr unbeschränkt zuläßt und einen Umtausch seiner in anderen Ländern angesammelten Währung garantiert. Währungen, die überall frei konvertierbar sind, nennt man harte Währungen.

Konzern  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständig bleibender Unternehmen unter einer zumeist einheitlichen Leitung.

Kopf-Schulter Formation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Technik. Die Kopf Schulter Formation ist eine Trendumkehrformation und besteht aus einem Kopf und zwei Schultern. Die Niveaus der beiden Schultern sollten in etwa gleich hoch sein und der Kopf in der Mitte sollte die beiden Schultern deutlich überragen bzw. deutlich tiefer liegen. Die Nackenlinie bildet die Linie durch beide Tief- bzw. Hochpunkte zwischen den Schultern und dem Kopf und dem Eintrittspunkt bzw. Austrittspunkt. Die Formation ist vollendet, wenn die Nackenlinie gezeichnet werden kann.

Korb  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Basket.

Korrelation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mißt die Beziehung, die die Wertentwicklungen zweier verschiedener Investitionen untereinander haben. Der Korrelations-Koeffizient rangiert zwischen + 1,0 für Investitionen, deren Wertentwicklung absolut identisch verläuft, und – 1,0 für Investitionen, deren Wertentwicklung absolut gegensätzlich verläuft. Investitionen mit einer Korrelation von 0 haben keinerlei Übereinstimmung. Portefeuilles, die Anlagen mit geringer Korrelation kombinieren, bieten eine Risikostreuung bzw. ein vermindertes Risiko, ohne dabei den potentiellen Gesamtertrag des Portefeuilles zu verringern.

Korrelationskoeffizient  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maßzahl für den Grad des Zusammenhangs zwischen 2 Aktien bzw. einer Aktie und einem Index. Der Wertebereich liegt zwischen -1 und +1. Nimmt er den Wert -1 an, so bedeutet dies, dass zwischen den beiden ein absolut negativer Zusammenhang besteht. Nimmt er den Wert +1 an, besteht ein absolut positiver Zusammenhang. Ein Korrelationskoeffizient von 0 sagt aus, dass zwischen den Kursverläufen der beiden Variablen überhaupt kein Zusammenhang besteht.

Korrelationsmatrix  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Korrelationsmatrix gibt die Korrelation zwischen den in ihr aufgeführten Variablen (Wertpapierkursen) an.

Korridor-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Korridor-Warrants zählen zu den exotischen Optionsscheinen. Für jeden Tag, an dem der Basiswert innerhalb der vorgegebenen Korridor-Grenzen notiert, sammelt der Schein einen festen Betrag (z.B. 20 Euro-Cent) an. Die Summe dieser Beträge entsprichen dem inneren Wert des Scheins und werden am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Verlässt der Basiswert den Korridor, wird die Ansammlung gestoppt und bei Rückkehr in die Range wieder fortgesetzt. Ein Korridor-Warrant ist mit einem maximalen Auszahlungsbetrag versehen (z.B. 5 Euro). Sie sind bei einer erwarteten Seitwärtsbewegung interessant. Der besondere Reiz an diesen Warrants besteht darin, dass auch in Seitwärtsbewegungen der Börse verdient werden kann, in der herkömmliche Optionsscheine ihre Laufzeitprämie reduzieren und Verluste aufweisen.

Kosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Kosten beim Investmentsparen untergliedern sich in diejenigen Kosten, die dem Anleger direkt belastet werden ,wie beispielsweise der Ausgabeaufschlag und evtl. anfallende Depotgebühren sowie in Kosten, die dem Fonds belastet werden und damit letztlich zu Lasten der Fondsperformance gehen. Dazu gehören beispielsweise die Verwaltungsvergütung oder die Depotbankgebühr.

Kovarianz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein statistisches Maß für den Zusammenhang bzw. den Gleichlauf zwischen zwei Größen, z.B. Wertpapierkursen). Da die Kovarianz ein nicht normiertes absolutes Maß darstellt, wird meist die Korrelation zur Beurteilung des Zusammenhanges von Wertpapierkursen herangezogen.

Kredit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Geldsumme, die unter bestimmten Konditionen, die sich insbesondere auf die Verzinsung, Rückzahlung und Sicherheiten beziehen, ausgeliehen wird. Zu unterscheiden ist

der Kontokorrentkredit,
der Wechselkredit und
der Hypothekarkredit.

Kreditderivat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Durch Kreditderivate werden Kredit- und Bonitätsrisiken handelbar gemacht. Banken trennen diese Risiken von Anleihen, Darlehen oder Krediten ab und verkaufen sie gegen eine Prämie. Die häufigste Form eines Kreditderivats ist der „Credit Default Swap“. Bei diesem Geschäft handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien: der Sicherungsnehmer (Risikogeber) zahlt dem Sicherungsnehmer (Risikonehmer) eine Prämie dafür, dass er in der Zukunft für Verluste entschädigt wird, wenn sich die Bonität des Emittenten/Kreditnehmers verschlechteret. Die Bilanzen der Banken werden von diesen Transaktionen i.d.R. nicht tangiert. So sind Banken in der Lage, ihre Kundenbeziehungen beizubehalten und gleichzeitig Kreditrisiken weiterzugeben. Meist werden solche Kreditderivate ohne Wissen des Anleihe-Emittenten bzw. Kreditnehmers durchgeführt.

Kreditsicherheit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Soll einem Kreditgeber die Rückzahlung eines Kredites sicherstellen. Man unterscheidet zwischen akzessorischen Sicherheiten, das sind Sicherheiten, die an die Hauptschuld gebunden sind, sowie fiduziarischen Sicherheiten. Bei letzteren besteht kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen dem Sicherungsumfang und dem Umfang der zu sichernden Forderung. Beispielhaft für Kreditsicherheiten wären die Bürgschaft (akzessorisch) und die Grundschuld (fiduziarisch) zu nennen.

Kreditwesengesetz (KWG)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesetz zum Gläubigerschutz und zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. In ihm sind Vorschriften über das Betreiben von Kreditinstituten sowie über die Bankenaufsicht enthalten.

Kreditwürdigkeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers wird als Bonität bezeichnet. Bei Wertpapieren wird ein Rating vorgenommen, welches eine Aussage über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers macht.

Krummer Auftrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
An der Börse gehandelter Verkaufs- oder Kaufsauftrag, der kleiner oder größer als Schlusseinheit ist.

Kündigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezogen auf Darlehen: Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsmäßiger Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung.

Kulisse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für jene, die sich berufsmäßig auf eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligen, im Gegensatz zu den Bankenvertretern (Effektenhändlern), die nur im Auftrag einer Bank oder deren Kunden Geschäfte abschließen.

Kupon  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bogen.

Kurs / Kurswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Amtlich notierter Preis für ein an der Börse eingeführtes Wertpapier, festgestellt in Währungseinheiten pro Stück oder Prozentsätzen vom Nominalwert. Bei Stücknotierung ist der Kurs eines Papiers mit seinem Kurswert identisch. Wird der Kurs in Prozenten des Nennwertes angegeben, so errechnet man den Kurswert nach der Formel (Nennwert x Kurs) : 100. Der Kurswert ist maßgeblich für die steuerliche Bewertung von Aktien.

Kursabschlag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei Börsenkursen der rein rechnerische Kursrückgang aufgrund einer vorgenommenen Ausschüttung (Dividendenabschlag) am Tage der Auszahlung oder nach Fortfall des Bezugsrechts (Bezugsrechtsabschlag). Die Kurse werden an diesem Tage „ex Div(idende)“ bzw. „ex B(ezugsrecht)/ex BR“ notiert.

Kursbildung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.

Kursblatt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Kurszettel.

Kurs-Buchwert-Verhältnis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe KBV.

Kurs-Cash-Flow- Verhältnis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe KCV.

Kurs-Gewinn-Verhältnis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe KGV.

Kurs-Umsatz-Verhältnis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe KUV.

Kursfeststellung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Börsennotierung.

Kursindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Preisindex.

Kursmakler  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm im amtlichen Handel betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung ausführt.

Kursmaklerkammer  Linkpfeil zum Seitenanfang
An jeder Börse ist gem. § 30 VI BörsG eine Kursmaklerkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bilden. Ihre Hauptaufgaben sind v.a. in der Mitwirkung bei der Bestellung und Entlassung von Kursmaklern neben der Börsengeschäftsführung zu sehen.

Kurspflege  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Beeinflussung eines Kurses, um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der Europäische Zentralbank. Kurspflege wird vor allem im Interesse der Anleger betrieben. Sie erhöht die Fungibilität eines Wertpapiers. Sie wird in Anpassung an die Marktlage flexibel und nicht starr betrieben.

Kurssicherung (= Hedging)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Absicherung eines erreichten Kursniveaus durch entsprechende Transaktionen am Options- oder Terminmarkt. Beispielsweise lässt sich ein Fonds durch Devisenkurssicherungsgeschäfte vor Währungsverlusten schützen. Die Kosten für diese Geschäfte werden dem Fondsvermögen entnommen und belasten damit den möglichen Wertzuwachs.

Kurstaxe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vom Kursmakler, Händler oder anderen Marktteilnehmern aufgrund der vorliegenden Marktsituation abgegebene Schätzung über die wahrscheinliche Höhe des noch nicht ermittelten Kurses.

Kurszettel  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Auch als Kursblatt oder Kursbericht bezeichnet); Liste der Kurse, die von den amtlichen Börsenbehörden (im amtlichen Kursblatt) herausgegeben wird. Kurszettel enthalten die im Amtlichen Handel und im Geregelten Markt festgestellten sowie die im Freiverkehr ermittelten Kurse und die von Banken zusammengestellten Kurse sonstiger unnotierter Papiere.

Kurszusatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Um eine möglichst hohe Transparenz am Wertpapiermarkt zu gewährleisten, werden die an der Börse ermittelten Kurse je nach gegebener Marktlage unter Umständen mit besonderen Zusätzen versehen. Kurszusätze geben dem kundigen Leser Aufschluss über den Verlauf des Börsengeschehens, vor allem über das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Nach § 33 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse gilt:

b oder Kurs ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt.
bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage.
bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot.
ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
* = Sternchen: Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden.
G = Geld: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Nachfrage.
B = Brief: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Angebot.
– = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden.
– G = gestrichen Geld: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitierte Nachfrage.
– B = gestrichen Brief: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden. Es bestand unlimitiertes Angebot.
– T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Preis ist geschätzt.
– GT = gestrichen Geld/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Nachfrageseite geschätzt ist.
– BT = gestrichen Brief/Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden, da der Preis auf der Angebotsseite geschätzt ist.
ex D = nach Dividende: Erste Notiz unter Abschlag der Dividende.
ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung.
ex BR = nach Bezugsrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts.
ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital.
ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien.
ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen.
ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung.
ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts.
ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte.
ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet.
– Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach.
A (im Aktien-Optionshandel) = Teilabnahme; sinngemäß wie bB.
C = Kompensationsgeschäft: Zu diesem Kurs wurden ausschließlich Aufträge ausgeführt, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren.
H = Hinweis: Auf Besonderheiten wird gesondert hingewiesen.

Kurzläufer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzisliche Wertpapiere mit kurzer Gesamt- oder Restlaufzeit, in der Regel bis zu vier Jahren. Im Gegensatz zu „Langläufern“ weniger kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern bevorzugt.

KUV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mit dem KUV wird verdeutlicht, mit dem Wievielfachen des Umsatzes eine Aktie an der Börse gehandelt wird. Das KUV wird errechnet, indem man den aktuellen Aktienkurs durch den Umsatz je Aktie dividiert. Bei dieser Kennzahl ist es notwendig, dass bei der Berechnung beide Variablen in derselben Dimension (d.h. Währung) vorhanden sind.

Kuxe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nennwertlose Papiere, die einen Anteil am Vermögen einer bergrechtlichen Gewerkschaft verkörpern. Heutzutage hat diese Wertpapierform keine Bedeutung mehr; sie wurde von der Rechtsform der AG „abgelöst“.

KWG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Kreditwesengesetz.

K-Wert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der k-Wert wird auch Wärmedurchgangszahl genannt. Durch einen Baustoff geht Wärme hindurch d.h., es findet Energieverlust statt. Der k-Wert gibt die Höhe des Energieverlustes an. Ein niedriger Wert bedeutet, dass ein Material eine gute Dämmleistung aufweist.