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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit U

überkauft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe overbought.

übernahmeangebot  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angebot an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft, die in deren Besitz
befindlichen Anteilsscheine zu einem bestimmten Kurs, der i. d. R. höher
als der aktuelle Börsenkurs ist, zu erwerben. Man unterscheidet hierbei
zwischen einem freundlichen (Management der zu übernehmenden Gesellschaft
plädiert dafür) oder einem feindlichen übernahmeangebot (Management der zu
übernehmenden Gesellschaft plädiert dagegen).

über Pari  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Wertpapier ist über Pari, wenn sein Kurswert über dem Nennwert liegt.
Gegenteil: Unter Pari.

überschussbeteiligung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ertrag einer Kapital-Lebensversicherung, den der Versicherte über die
vertraglich vereinbarte Verzinsung hinaus erhält (Rechnungszins). Die
Versicherungsunternehmen dürfen ihren Kunden höchstens vier Prozent auf
den Sparanteil zusagen, jede darüber hinausgehende Gutschrift von Erträgen
ist überschussbeteiligung.

überverkauft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe oversold.

überzeichnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bedeutet, dass bei einer Emission eines Wertpapiers die Nachfrage größer
ist als das Angebot.
Gegenteil: Unterzeichnung.

Ultimo  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für den letzten Börsentag eines Kalendermonats, eines Quartals
oder eines Jahres;
Trägt ein Börsenauftrag den Vermerk "bis Ultimo", dann ist er bis zum
Monatsende gültig;
Bezeichnung für den Tag, an dem ein Termingeschäft durchgeführt wird.

Umbauter Raum  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Größe eines Bauwerkes in m² wird mit der Größe des "Umbauten Raumes"
beschrieben. Die Zahl wird nach DIN 277 berechnet. Die Berechnung ist in
§16 Abs.1 Anl.3 WertVO festgelegt. Als Umbauter Raum gilt demnach der
Raum, der von den Außenmauern und der Unterkante der Kellersohle
umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Gebäuden wird ab der
Geländeoberkante gerechnet. Der Raum eines ausgebauten Dachgeschosses wird
voll gezählt, nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel.

Umbrella-Fonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Investmentfonds, die dem Anleger unter einem gemeinsamen Schirm
(angelsächsisch: umbrella) Anlagemöglichkeiten in verschiedenen
Einzelfonds der gleichen Investmentgruppe bieten. Jeder Unterfonds hat
einen speziellen Anlageschwerpunkt. Der Anleger kann dann je nach
Markteinschätzung und Risikoneigung ohne zusätzlichen Spesenaufwand oder
zu minimalen Gebühren (vgl. Fondstausch) zwischen den Unterfonds wechseln.
Der Ausgabeaufschlag fällt einmalig nur beim Einstieg in den Umbrella an.

Umgekehrte Untertasse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Technik. Formation in Form einer Untertasse, die auf
dem Kopf steht. Sie gibt dem Chartisten einen Hinweis für eine obere
Trendumkehr.

Umkehrformation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Formation in einem Chart, die im Sinne der Chart-Analyse eine baldige
Trendwende prognostizieren soll. Einige typische Umkehrformationen sind
z.B. Kopf-Schulter-Formation, Doppeltief, Doppeltop.

Umlage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unter Umlage im Mietrecht versteht man die neben der Grundmiete zu
zahlenden Betriebskostenvorauszahlungen, über die jährlich abzurechnen
ist. Im Wohnungsmietrecht des freifinanzierten Wohnungsbaus kann zwischen
einer abrechenbaren Umlage und einer nicht abrechenbaren Pauschale gewählt
werden. Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen insgesamt 17
Positionen, die in Anlage 3 zu §27 der II. Berechnungsverordnung
aufgelistet sind. Verteilungsmaßstab für die Umlage sind teils
Wohnflächenproportionen und teils Verbrauchseinheiten, soweit die
Betriebskosten verbrauchsbedingt sind. Die Abrechnung der Umlage muss
innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter
übersandt werden. Nachforderungen können später nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Andererseits kann der Mieter ebenfalls Einwendungen gegen die Abrechnung
nur innerhalb dieses Zeitraums geltend machen. Bei preisgebundenem
Wohnraum müssen die Betriebskosten stets umgelegt werden. Hinzu kommt
zusätzlich noch das Umlageausfallwagnis (2% der Betriebskosten). Bei der
Vermietung von Gewerberäumen ist die Umlagefähigkeit von Nebenkosten nicht
gesetzlich geregelt. Die Umlage kann sich auch auf Kosten beziehen, die
keine Betriebskosten i.S.d. II. BV sind, z.B. Umlagen für einen
beschäftigten Sicherheitsdienst.

Umlaufgrenze  Linkpfeil zum Seitenanfang
Pfandbriefe und Kommunalobligationen dürfen von den Hypothekenbanken nur
in begrenzter Anzahl emittiert werden. Die Gesamtheit der umlaufenden
Papiere ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Menge richtet sich nach dem
Grundkapital (Aktienkapital) und den Rücklagen der Bank. Die Umlaufgrenze
sichert die emittierten Wertpapiere.

Umlaufrendite  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Durchschnittsrendite einer Kapitalanlage in Relation
zu einer bestimmten Restlaufzeit.

Umlaufvermögen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bildet in der Bilanz mit dem Anlagevermögen die Aktivseite. Es beinhaltet
alle Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen und keine Rechnungsabgrenzungsposten wie z.B.
Vorräte und Wertpapiere sind. Wertpapiere gehören nicht zum
Umlaufvermögen, sondern zum Anlagevermögen, außer sie sind zur Veräußerung
oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt.

Umsatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Alles, was an Waren und Leistungen von einem Unternehmen verkauft wird,
schlägt sich als Umsatz nieder. Alle Verkäufe des Jahres bilden zusammen
die Umsatzerlöse der Geschäftsperiode. Als Umsatzerlöse zählen nur die
Verkäufe aus der gewöhnlichen Geschäftstätigeit typischen Erzeugnisse oder
Dienstleistungen. Erlöse aus Vermietung oder Verpachtung solcher
Gegenstände gehören ebenfalls dazu.
An der Börse bezeichnet man die Summe aller an einem Tag gehandelten
Wertpapiere, multipliziert mit dem entsprechenden Börsenkurs, als Umsatz.

Umsatzrendite  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maßzahl für die Profitabilität eines Unternehmens; sie wird in Prozent
ausgedrückt. Je höher die Prozentzahl, desto profitabler ist das
Unternehmen. Berechnung: (Gewinn / Umsatz) x 100.

Umsatzwachstum  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die prozentuale Veränderung des Umsatzes eines
Unternehmens im Vergleich zu einem Basisjahr. Meist wird das vorherige
Jahr als Basisjahr rollierend festgelegt.

Umtauschangebot  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aufforderung zum Umtausch von alten Wertpapieren in neue bzw. in
Wertpapiere eines anderen Unternehmens. I.d.R. erfolgen Umtauschangeboten
– auch Aktienumtäusche genannt – bei Fusionen.

Umtauschanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Umtauschobligation.

Umtauschobligation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umtauschobligationen sich im Grunde nach um eine Sonderform der
Wandelobligationen. Bei Wandelobligationen (Convertibles) wird dem Anleger
das Recht eingeräumt in einem festgelegten Verhältnis in Aktien des
Emittenten zu tauschen. Bei einer Umtauschobligation (Exchangeable) räumt
der Emittent dem Investor das Recht ein in einem festgelegten Verhältnis
in Aktien einer anderen Aktiengesellschaft zu tauschen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Damit ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden kann, muss vom
Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Mit
dieser wird bestätigt, dass der neue Eigentümer die Grunderwerbsteuer
entweder bezahlt hat, von der Steuer befreit wurde, ihm die Steuer
gestundet wurde, oder sonstige Regelungen getroffen wurden. Gegen die
Eintragung liegen somit keine steuerlichen Bedenken vor.

Underlying  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Basiswert.

Underperformer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anlageurteil in Bezug auf Aktien. Es wird davon ausgegangen, dass die
Kursentwicklung dieser Aktien schlechter sein wird als die Entwicklung
eines zugrunde liegenden Aktienindex. Gegenteil: Outperformer.

Underpriced  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als "underpriced" wird ein Finanztitel bezeichnet, der bei einer
Neuemission mit einem Abschlag zum offiziellen Emissionskurs angeboten
wird. Auch ein Wertpapier, das unterhalb seines theoretischen Wertes am
Markt gehandelt wird, wird als "underpriced" bezeichnet.

Underweight  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsische Bezeichnung für untergewichten.

Uneinheitlich  Linkpfeil zum Seitenanfang
Tendenz an einem Börsentag, die keinen klaren Trend erkennen lässt.

Ungedeckter Call  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verkaufter Call, bei dem der Positionsinhaber den bei einer Ausübung der
Option zu liefernden Basiswert nicht in seinem Bestand hat.

Ungeregelter Freiverkehr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gegenstück zum geregelten Freiverkehr. Der ungeregelte Freiverkehr
beschränkt sich auf den Telefonhandel, bei dem keine Formvorschriften und
keine überwachung des Handels und der Kursnotierungen existiert.

Universalbanken  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für Banken, die zur Durchführung aller Arten von
Bankgeschäften berechtigt sind. Die meisten deutschen Banken sind
Universalbanken, wohingegen in den USA und Großbritannien vorwiegend das
System der Trennbanken existiert; bei diesem System stehen
unterschiedliche Bankengruppen wie Investmentbanken, Hypothekenbanken,
Commercial Banken, etc. nebeneinander.

Unterbewertung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung aus der Fundamentalanalyse. Ist eine Aktie im Vergleich zu
anderen Wertpapieren zu günstig, so gilt sie als unterbewertet. Als
Vergleichsmaßstäbe werden dabei die üblichen, im Rahmen der Aktienanalyse
untersuchten Indices (z. B. das Kurs-Gewinn-Verhältnis oder der Cash-Flow
je Aktie) herangezogen. Eine ähnliche Situation liegt vor, wenn stille
Reserven oder Wachstumschancen nicht ausreichend in den Kursen
berücksichtigt werden.

Unter Druck  Linkpfeil zum Seitenanfang
Börsentendenz, die darauf hindeutet, da bei fallenden Kursen noch weitere
Verkaufsaufträge vorliegen und die Börse somit noch weiter unter Druck
gerät/steht.

Untergewichten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff, der häufig bei Analystenempfehlungen für ein Wertpapier
auftaucht. Er besagt, dass dem Anleger geraten wird, in seinem Portfolio
einen kleineren Anteil mit diesem Wertpapier zu gewichten als mit anderen.
Gegensatz: übergewichten.

Unternehmensanleihe / Industrieanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unternehmensanleihen (angelsächsisch: corporate bonds) sind
festverzinsliche Wertpapiere, die von Industrieunternehmen emittiert
werden.

Unter Pari  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Wertpapier ist unter Pari, wenn sein Kurswert unter dem Nennwert
liegt. Gegenteil: über Pari.

Unterstützungslinie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein in der charttechnischen Analyse geläufiger Begriff für die Kursregion,
in der es einem Wertpapier oder einem Gesamtmarkt besonders schwer
gelingen dürfte, weiter zu fallen. Wird dieser Unterstützungsbereich dann
durchbrochen, wird die Unterstützungslinie zur Widerstandslinie.
Siehe auch Widerstandslinie.

Untertasse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Technik. Chartformation in Form einer Untertasse.
Sie gibt dem Chartisten einen Hinweis auf eine untere Trendumkehr.

Unterzeichnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bedeutet, dass bei einer Emission eines Wertpapiers das Angebot größer ist
als die Nachfrage.
Gegenteil: überzeichnung.

Up Tick Rule  Linkpfeil zum Seitenanfang
Handelsbeschränkung, welche an der NYSE automatisch ausgelöst wird, wenn
der Dow Jones Index innerhalb kürzester Zeit um 50 Punkte steigt, um nicht
das zeitlich versetzte Ausführen weiterer computergesteuerte Kaufprogramme
auszulösen, wodurch es zu einem Crash immensen Ausmaßes kommen könnte.

Usancen  Linkpfeil zum Seitenanfang
überkommene, aber nicht immer ausdrücklich festgelegte Regeln und
Geschäftsgebaren, unter anderem die an einer Börse geltenden Regeln im
Wertpapierhandel.

U-Schätze  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für unverbindliche Schatzanweisungen. Diese stellen kurz- und
mittelfristige Schuldverschreibungen, die ohne Zinscoupon ausgestattet
sind (daher keine laufende Verzinsung) und von Bund, Ländern und anderen
öffentlichen Stellen begeben sind, dar. Die Verzinsung erfolgt im Zuge der
Tilgung. U-Schätze besitzen eine Laufzeit von 6 Monaten bis 2 Jahren und
richten sich überwiegend an institutionelle Investoren (es ist allerdings
jeder zum Erwerb berechtigt).

US-GAAP  Linkpfeil zum Seitenanfang
Damit die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten und ihren
vorhandenen Ertragszahlen gewährt bleibt, müssen alle Quartals- und
Jahresberichte bestimmten rechtlichen Grundlagen genügen, die strengstens
kontrolliert werden müssen. Insgesamt gibt es drei Standards, die in
Deutschland, Amerika und auch in Europa eine große Rolle spielen:

IAS (International Accounting Standards)
US-Gaap (General, accounted, accepted principles) und
HGB (Handelsgesetzbuch).
US-GAAP ist die meist verbreitete Rechnungslegungsmethode in den USA. Und
da sich auch viele Unternehmen in Europa mit dem Gedanken
auseinandersetzen, evtl.in die Vereinigten Staaten zu expandieren, stellen
diese auch Buchhaltung nach US-GAAP um. IAS und US-GAAP ähneln sich vom
Aufbau und der Struktur her sehr. Die HGB-Methde weicht jedoch von diesen
beiden Standards deutlich ab.

Usance  Linkpfeil zum Seitenanfang
(lat. Usus = Brauch ) Bezeichnung für einen Handelsbrauch oder Regel eines
Börsengeschäfts. Entweder schriftlich oder mündlich festgehalten. Usuancen
der deutschen Börsen sind weitgehend schriftlich fixiert und
vereinheitlicht.

Usuance-Handel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für einen Devisenhandel, der in einer anderen Währung als der
Landeswährung abgeschlossen ist.

Unsystematisches Risiko  Linkpfeil zum Seitenanfang
In der Kapitalmarkttheorie wird das Gesamtrisiko einer Anlage in
unsystematisches und systematisches Risiko aufgeteilt. Das unsystematische
Risiko beschreibt hierbei das unternehmensspezifische Risiko, das sich
durch Diversifikation vollkommen eliminieren lässt.