Lexikon A

BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit A

Abbuchungsauftrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Zahlungspflichtiger gibt seiner Bank (schriftlich) den Auftrag, künftig alle Lastschriften von einem bestimmten Gläubiger einzulösen. Vor allem interessant für solche Gläubiger, die gegenüber bestimmten Kunden/Zahlungspflichtigen unregelmäßig Forderungen in unterschiedlicher Höhe haben.

Abgabeneigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Stellt eine Börsentendenz dar, die auf rückläufige Kurse hindeutet. In diesem Fall überwiegen die Verkäufe die Käufe.

Abgeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Disagio.

Abgeschlossenheit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Wohnung gilt als abgeschlossen, wenn sie baulich durch Trennwände/-decken von anderen Wohnungen und Räumen getrennt ist, einen eigenen Zugang von außen (Treppenhaus) hat und zumindest eine Küche/Kochnische, ein WC und ein Bad / Dusche enthält. Zu den abgeschlossenen Wohnungen können auch Räume, wie Keller, Speicher oder ein dauerhaft markierter Garagenplatz gehören.

Abgeschlossenheitsbescheinigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bescheinigung der örtlichen Baubehörde. Für Wohnungen darf Sondereigentum im Grundbuch nur begründet werden, wenn die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit erfüllt ist. Diese Voraussetzungen sind im § 3 Abs. 2 Satz 1 des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. Mittels der Abgeschlossenheitsbescheinigung und des Aufteilungsplans wird im Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Abrechnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Zahlung von Bargeld für Wertpapiere oder auch die Auslieferung von Wertpapieren gegen Zahlung.

Abrechnungsdatum  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Tag, an dem eine ausgeführte Wertpapierorder abgerechnet (abgeschlossen) sein muss, der Käufer die Zahlung leistet und der Verkäufer die Wertpapiere ausliefert.

ABS  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Asset Backed Securities.

Abschlussgebühr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.

Abschlussprüfer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine von allen am Fonds beteiligten Seiten unabhängige Organisation, welche die Anlagenverwaltung sowie die Verwaltung des Fonds prüft. Der Abschlussprüfer legt den Aktionären den Zustand der Firmenkonten dar, d. h. ob sie ordnungsgemäß geführt wurden.

Abschreibung (AfA)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertverlust eines Wirtschaftsgutes, wie er nach (steuer-) gesetzlichen Vorschriften berechnet werden darf. Abschreibungen mindern das zu versteuernde Einkommen und senken dadurch die Steuerlast ohne dass damit Ausgaben verbunden sind. Abschreibungsarten sind:

lineare Abschreibung: Absetzung in jährlich gleichen Beträgen und
degressive Abschreibung: Absetzung in jährlich abnehmenden Beträgen.

Abstemplung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maschinelle oder handschriftliche Änderung wesentlicher Angaben auf einem Wertpapier, wie z.B. Änderung des Nennwertes einer Aktie.

Abwertung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Herabsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr. Im allgemeinen kommt sie der Exportwirtschaft des entsprechenden Landes zugute, insofern die ausgeführten Waren im Ausland billiger erworben werden können. Die Importwirtschaft dagegen muss für die einzuführenden Waren mehr bezahlen, was sich auf die inländische Preisstabilität mittelfristig ungünstig auswirken kann.
Gegenteil: Aufwertung.

Abzinsung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zinsrechnungsverfahren, durch welches der Barwert (Anfangswert) K0 aus einem Endbetrag Kn bei gegebener Laufzeit und Verzinsung i errechnet werden kann. Anwendungsgebiet v.a. in der Investitionsrechnung (Kapitalwertmethode) und anderen finanzwirtschaftlichen Fragestellungen.

Abzinsungspapiere  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Verkauf von Abzinsungspapieren erfolgt zum Barwert, die Rückzahlung zum Zukunftswert. Es werden also während der Laufzeit keine Zinsen ausbezahlt. Zinsen und Zinseszinsen sowie die Tilgung werden am Ende ausbezahlt. Beispiele sind Zero Bonds und Bundesschatzbriefe vom Typ B.

Accelerator  Linkpfeil zum Seitenanfang
„Beschleuniger“, Institution, die durch intensives Coaching jungen Unternehmen zu einer schnellen Entwicklung verhilft.

Act./Act.  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zinsberechnungsmethode, überwiegend im Rentenmarkt angewandt. Die Zinsen werden taggenau berechnet, wobei hier die tatsächliche Anzahl von Tagen berechnet wird.

Act./360  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zinsberechnungsmethode, überwiegend am Geldmarkt angewandt. Hier wird allerdings ein Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt.

Added Value  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertsteigerung, die eine Venture-Capital-Gesellschaft durch ihr Management Know-how und ihre Betreuung im Unternehmen erzielt.

Ad-Hoc Publikation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kursrelevante Nachrichten, die börsennotierte Aktiengesellschaften unverzüglich veröffentlichen müssen, um diese möglichst allen Marktteilnehmern zur gleichen Zeit zugänglich zu machen. Dazu verpflichtet sie §15 des Wertpapierhandelsgesetzes.

ADR (American Depository Receipt)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hinterlegungsscheine, die das Eigentum von Aktien verbriefen. Ein ADR kann sich auf nur eine, auf mehrere und auch lediglich auf einen Aktienbruchteil beziehen. ADRs werden an der US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt.

Advance-Decline  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die A/D-Linien, oder die A/D-Balken, eignen sich dazu, die Situation des Gesamtmarktes quantitativ zu erfassen und zu beurteilen. Der Advance-/Decline-Chart wird üblicherweise aus der Differenz der Anzahl gestiegener zu den gefallenen Aktien erstellt. Diese Charts geben keinerlei Auskunft über den Wert der Kursveränderung, sondern zeigen lediglich die Anzahl der gestiegenen, unveränderten und gefallenen Aktien in Prozent. Die A/D-Darstellung sollte hauptsächlich in Verbindung mit einem Aktienindex betrachtet werden, um eine Bestätigung zu bekommen, ob der Trend noch stimmt.

AEX  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktienindex der Börse Amsterdam. Der Preisindex umfasst die, gemessen an der Marktkapitalisierung, 25 größten und meistgehandelten, an der Amsterdamer Börse notierten niederländischen Unternehmen.

AG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Aktiengesellschaft

Agency Theorie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Theorie, die versucht, die Beziehung zwischen Prinzipal (z.B. Aktionäre ) und Agent (z.B. Vorstand ) durch Systeme effizienter Anreiz- und Kontrollmechanismen optimal auszugestalten. Hauptaufgabe ist es, die Anreize für den Agenten so zu schaffen, dass seine Interessen komplementär zu denen des Prinzipals sind.

Agio  Linkpfeil zum Seitenanfang
Allgemein: Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers; in Prozent oder Euro ausgedrückt. Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis.
Bei Optionen bzw. Optionsscheinen: hier gibt das Aufgeld an, um wieviel Prozent der Kauf (Call) bzw. Verkauf (Put) des Basiswertes durch Ausübung der Option teurer ist als der direkte Kauf/Verkauf des Basiswertes. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Agio bei Anleihen, die über pari emittiert werden. Berechnungsformel: Aufgeld = ((Kurs Optionsschein : Bezugsverhältnis) + Basispreis – Kurs Basiswert) : Kurs Basiswert. Gegenteil: Disagio.

AHV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe außerordentliche Hauptversammlung.

Akkreditiv  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für eine vertragliche Verpflichtung eines Kreditinstitutes, für Rechnung, im Auftrag und auf Weisungen eines Kunden gegen Übergabe bestimmter Dokumente und bei Erfüllung bestimmter Bedingungen eine bestimmte finanzielle Leistung (z.B. Geldzahlung) zu erbringen. Einsatz insbesondere im internationalen Kreditgeschäft bzw. Warenverkehr. Das Akkreditiv sichert den Exporteur ab, dass seine Ware nur nach Bezahlung an den Importeur ausgeliefert wird.

Akkumulieren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Form der Einstufung einer Aktie durch Analysten von Banken und Brokerhäusern.
Siehe Analysten-Rating.

Aktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Urkunde, die dem Inhaber einen Anteil am Grundkapital und somit am Vermögen einer Aktiengesellschaft sowie bestimmte Mitgliedschaftsrechte am Unternehmen verbrieft. Aktien lauten in Deutschland mindestens auf 1 Euro. Man unterscheidet:
Inhaberaktien, Namensaktien, Stammaktien und Vorzugsaktien.

Aktienanalyse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Untersuchung und Prognose der Kurs- und Rendite-Entwicklung von Aktien. Verfahren der Aktienanalyse sind: Fundamentalanalyse und technische bzw. Chartanalyse.

Aktienanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Reverse Convertible Bond.

Aktienanzahl  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die gesamte Aktienanzahl eines Unternehmens bezeichnet die Summe aus den ausgegebenen Aktien und den Anteilscheinen, die im Unternehmen verbleiben oder im Altaktionärsbesitz sind. Die Aktienmenge, die im Markt erhältlich ist, d.h. nicht von einzelnen Aktionären zur langfristigen Anlage gehalten wird, nennt man den Streubesitz oder Free Float.

Aktienbuch  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Aktienbuch werden die emittierten Namensaktien und Zwischenscheine unter Angabe des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Beruf eingetragen.

Aktienfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien anlegt. Der Anteilinhaber ist an der Substanz und dem Ertrag von in- und/oder ausländischen Unternehmen beteiligt. Aktienfonds haben ein höheres Risiko, aber auch größere Chancen auf Wertsteigerungen als Rentenfonds.

Aktiengesellschaft (AG)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), deren Aktionäre mit ihren Einlagen auf das Grundkapital beteiligt sind und auch ausschließlich mit dieser Einlage haften. Die Höhe des gesamten Nennwertes entspricht dem Grundkapital, das bei Gründung mindestens 50.000 Euro betragen muss. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die Organe der Aktiengesellschaft.

Aktienkapital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Grundkapital einer Aktiengesellschaft (auch: Nenn- oder Nominalkapital), an der ein Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien zu diesem Kapital beteiligt ist.

Aktienkorb  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Basket.

Aktienindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kennziffer, die die Entwicklung einer bestimmten Gruppe von Wertpapieren misst. Dadurch werden Vergleiche, insbesondere von Wertpapier- und Preisveränderungen, zwischen verschiedenen Zeitpunkten ermöglicht. Bekannte Aktienindizes sind: DAX, Dow Jones, Euro Stoxx 50, Nikkei 225.

Aktienmantel>Aktienindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gefaltete Doppelseite der Wertpapierurkunde. In ihm ist das Mitgliedschaftsrecht als Hauptrecht verbrieft. Der Mantel ist nur zusammen mit dem Bogen veräußerbar.

Aktienpaket  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Paket.

Aktiensplit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maßnahme einer Aktiengesellschaft, um den Aktienkurs optisch „billiger“ zu machen. Beispiel: Aktiensplit im Verhältnis 5: 1 bedeutet, dass man fünf Aktien für eine Aktie erhält; der Kurs wird dabei durch fünf geteilt; hat für den Aktionär keine Wertänderung seines Aktienbestandes zur Folge.

Aktionär>Aktienpaket  Linkpfeil zum Seitenanfang
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen. Er muss will er die Beteiligung beenden, seine Aktien in der Regel über die Börse verkaufen. „Großaktionär“ ist die Bezeichnung für Teilhaber an einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluß ausüben können. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im Aktiengesetz geregelt.

Aktionärsbrief>Aktienpaket  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mitteilung einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre, die über den Geschäftsverlauf Aufschluss geben soll. Der Aktionärsbrief erscheint in regelmäßigen Abständen.

Aktivum>Aktienpaket  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auf der Aktivseite der Bilanz stehender Posten. Die Aktiva geben Auskunft über die Mittelverwendung des Kapitals, das im Unternehmen investiert ist. Gegenteil: Passivum.

Akzept  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wechsel, der vom Hauptschuldner/Bezogenen akzeptiert (d.h. angenommen worden) ist. Somit tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Generell können unterschiedliche Arten von Akzepten unterschieden werden:

Kurz- und Vollakzept
Teilakzept
Aval Akzept

Alleinauftrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber unwiderruflich den Makler als alleinigen Auftragsnehmer beauftragt und keine weiteren Makler einschaltet. Zu den Pflichten des Maklers gehört unter anderem, sich um den für den Auftraggeber günstigsten Vertragsabschluss zu bemühen und alle Abschlusschancen wahrzunehmen.

Allfinanz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vertriebskonzept von Anlageberatungsunternehmen. Sie bieten alle denkbaren Kapitalanlagearten an. Der Kunde kann so wählen, ohne weitere Berater oder Vertriebsgesellschaften befragen zu müssen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch AGB genannt. Schriftlich vorformulierte Vertragsbedingungen, in denen die wichtigsten Vertragsbedingungen zwischen zwei Vertragspartnern geregelt sind. Sie dienen der Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, da somit gleichartige Geschäftsvorfälle gleichartig geregelt sind. Grenzen sind ihnen durch das AGB-Gesetz gesetzt.

Allgemeine Vertragsbedingungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anleger und Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und gelten für alle Publikumsfonds der KAG jeweils in Verbindung mit den besonderen Vertragsbedingungen der einzelnen Fonds. Beide zusammen sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Seit Novellierung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) von 1990 sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen in wortgleicher Form fester Bestandteil aller Verkaufsprospekte der Publikumsfonds deutscher KAGs.

Allokation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verteilung des Investitionskapitals auf einzelne Zielfonds entsprechend der in den Anlagegrundsätzen niedergelegten Diversifikationskriterien

Allstimmigkeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Allstimmigkeit bedeutet, dass alle Eigentümer einer Eigentümergemeinschaft (unabhängig von der Beschlußfähigkeit in der Eigentümerversammlung) mit einem Beschluss einverstanden sein müssen. Das ist der Fall bei Grundbuchänderungen oder Änderung der Teilungserklärung.

All-Time-High/Low  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für den historisch höchsten Kurs, den ein Wertpapier , Index , Future , eine Ware oder eine Währung im Verhältnis zu einer anderen je erzielte.

Alpha  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Alpha beschreibt, um wieviel der Ertrag einer Investition, unter Berücksichtigung des eingegangenen Risikos, über dem Ertrag des jeweiligen Referenzindex liegt. Je höher das Alpha, desto besser entwickelte sich die Investition im Verhältnis zum Markt.

Alpha-Beta-Bänder  Linkpfeil zum Seitenanfang
Indikatoren zur frühzeitigen Erkennung von Kurstrendänderungen. Sie sind um einen kurzfristigen gleitenden Durchschnitt von 10 bis 20 Tagen festgelegt. Um diesen gleitenden Durchschnitt wird eine laufende Standardabweichung ermittelt. Diese stellt sich als Band auf jeder Seite des gleitenden Durchschnitts in Form einer Hüllkurve dar. Das Ausmaß der Bänderplazierung in der Entfernung vom kalkulierten gleitenden Durchschnitt erfolgt in Standarteinheiten und ist abhängig vom analysierten Markt und der in ihm vorherrschenden Volatilität.

Alte Aktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Gegensatz zu den jungen, neu herausgegebenen Aktien voll dividendenberechtigte Aktien eines Unternehmens. Aus diesem Grund notieren sie in der Regel über dem Kurs der jungen Aktien, die ihrerseits nur so lange separat an der Börse gehandelt werden, wie dieser Unterschied besteht.

Altersvorsorge-Sondervermögen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Investmentfondstyp zur privaten Altersabsicherung. Bis zu 30 Prozent des Fonds dürfen in Immobilien oder Immobilieninvestmentfonds investiert sein, Aktien- und Immobilienanlagen gemeinsam dürfen 51 Prozent des Fondsvermögens nicht unterschreiten.

American Stock Exchange (AMEX)  Linkpfeil zum Seitenanfang
New Yorker Wertpapierbörse, die bis 1921 den Namen New York Curb Exchange trug. Adresse: 6 Trinity Place, New York, NY 1006.

American Style  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist American Style, wenn er jederzeit während der Ausübungsfrist ausübbar ist. Gegenteil: European Style.

Am Geld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Ausübungspreis des Optionsscheines entspricht dem Kurs des Basiswertes.Vergleiche: aus dem Geld.

Amtlicher Handel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der amtliche Handel stellt die höchsten Anforderungen (z. B. Publizitätsvorschriften) an die dort gelisteten Wertpapiere. Die Notierungen werden zusätzlich im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Tagespresse und anderen Medien veröffentlicht. Um zum amtlichen Handel zugelassen zu werden, müssen die Wertpapiere bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört die Veröffentlichung eines Prospekts und der jährlichen Bilanz.

Amtliche Notierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei der amtlichen Notierung soll der Kurs festgesetzt werden, der der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs an der Börse entspricht. Fest vorgegebene Verfahren garantieren eine vertrauenswürdige Kursermittlung durch amtlichen Makler (Kursmakler) an der Börse.

Amtlicher Lageplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der amtliche Lageplan ist eine Flurkarte, die von den Kataster- bzw. Liegenschaftsämtern erstellt wird und auf der die Lage der Immobilie verzeichnet ist. Er gehört zu den für eine Baufinanzierung wichtigen Unterlagen.

Analyst  Linkpfeil zum Seitenanfang
Spezialist, der unter anderem mit Hilfe der Fundamentalanalyse und/oder technischen Wertpapieranalyse die gegenwärtige und zukünftige Situation einer Aktiengesellschaft untersucht und daraus mögliche Kursentwicklungen herzuleiten versucht.

Analysten-Rating  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Analysten der grossen Bankhäuser bewerten Aktien und sprechen daraufhin Empfehlungen für oder gegen einen Kauf aus. Diese Ratings können je nach Grösse des Bankhauses bzw. Ansehen des Analysten grossen Einfluss auf den Kurs der Aktie haben. Dabei benutzt jedes Bankhaus zumeist eine eigene Terminologie zur Bewertung der Aktie. Dabei sind die bekanntesten Ratings :

Strong Buy = unbedingte Kaufempfehlung
Buy = Kaufempfehlung
Hold = Halten
Sell = Verkaufsempfehlung
Strong Sell = unbedingte Verkaufsempfehlung
Darüberhinaus gibt es u.a.

Accumulate = Akkumulieren (d.h. bei einem kurzfristigen Rückgang nach-/zukaufen)
Outperform = Schätzung, dass sich die Aktie im angegebenen Zeitraum besser entwickeln wird, als der Index.

Anfänglicher effektiver Jahreszins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Effektivzins.

Ankaufsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Ankaufsrecht ist im Gegensatz zum Vorkaufsrecht gesetzlich nicht geregelt. Es ist das Recht eine Sache zu erwerben. Es sollte durch Vormerkung im Grundbuch gesichert werden.

Anlageausschuss  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Publikumsfonds sehen vor, daß sich die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuß beraten lassen kann. Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.

Anlageberater  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mitarbeiter von Banken, Sparkassen oder anderen spezialisierten Unternehmen, die gewerbsmäßig Empfehlungen für den Kauf/Verkauf von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen an Kunden weitergeben. Der Anlageberater unterbreitet Vorschläge, die den Anlagezielen des Kunden hinsichtlich Sicherheit, Liquidität und (Netto-) Ertrag entsprechen sollten. Vor dem Kauf von Investmentanteilen muss ein Anlageberater – genauso wie ein selbständiger Fondsvermittler – auf den Inhalt des Verkaufsprospektes verweisen und diesen dem Kunden aushändigen.

Anlagegrenzen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach dem KAGG darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse – Ausstellers – nur maximal fünf Prozent – in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent – des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll der Grundidee des Investmentsparens – nämlich der Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen – Rechnung getragen werden.

Anlagepolitik  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festlegung aller Maßnahmen zur Gestaltung des Investmentvermögens durch das Portfolio-Management. Neben der Beachtung der Anlagegrenzen des KAGG setzt sich das Portfolio-Management Anlageziele, beispielsweise einen Referenzindex wie den Deutschen Aktienindex (DAX) zu schlagen. Die meisten Fonds sollen durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei einem definierten Risiko einen möglichst hohen Ertrag erzielen. Die Anlagepolitik wird zunächst für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Im einzelnen werden Entscheidungen über die Auswahl der Wertpapiere, über den Zeitpunkt der Anschaffung, die Anlagedauer sowie über Absicherungen gegen Kursverluste getroffen.

Anleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sammelbegriff für in- und ausländische festverzinsliche Schuldverschreibungen, die sowohl von öffentlichen Emittenten wie Bund, Länder und Gemeinden als auch von privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben werden. Prinzipiell werden Anleihen zum Nennwert von 100 Prozent zurückbezahlt. Siehe auch Renten.

Anleihe-Stripping  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Coupon wird vom Wertpapiermantel (Nominalwert) getrennt, damit anschließend der Nominalwert und der Zinsteil einzeln als Zero-Bonds gehandelt werden können.

Annuität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Annuität ist eine immer gleich bleibende Leistung (z.B. viertel-, halbjährliche oder Monatsraten) für ein Darlehen, bei dem im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil zunimmt, während der Zinsanteil innerhalb der Annuität abnimmt (siehe auch Laufzeit). Annuität = Zins + Tilgung.

Annuitätendarlehen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Annuitätendarlehen (auch Amortisationsdarlehen) ist die bei der Baufinanzierung meist genutzte Darlehensform. Die Bezeichnung kommt von der Art der Verzinsung und Tilgung der Darlehen mit einer gleich bleibenden Jahresleistung (Annuität). Der Kreditnehmer zahlt dabei bis zur vollen Rückzahlung des Darlehens eine gleich bleibende Jahresleistung, die sich aus dem Zins- und Tilgungssatz in Prozent des Darlehens (Nominalbetrag) errechnet. Mit fortschreitender Tilgung vermindert sich der in der Jahresleistung enthaltene Zinsanteil, während der Tilgungsanteil entsprechend steigt.

Anteil  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Anteil bildet die Grundlage eines Beteiligungsverhältnisses an einem Unternehmen. Im Falle von verbrieften Mitgliedsrechten an Kapitalgesellschaften werden über diese Mitgliedsrechte Anteilspapiere in Form von Aktien / Genussscheinen ausgegeben. Vorteilhaft ist die Möglichkeit, die Anteile regelmäßig zu übertragen, ohne dass dadurch der Bestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.

Anteilschein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anteilscheine (= Investmentanteile, -zertifikate) verbriefen die Ansprüche der Anteilinhaber gegenüber der KAG. Sie bestehen beim Erwerb effektiver Stücke aus Mantel und Bogen mit den Ertragsscheinen. Anteilscheine haben keinen Nennwert, sondern lauten auf eine bestimmte Stückzahl Anteile (bspw. 1, 10, 100, 500 oder 1000 Anteile).

Anteilumlauf  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesamtzahl aller ausgegebenen Anteile eines Fonds, die sich aktuell im Umlauf befinden. Bei jedem Kauf von Fondsanteilen werden von der Depotbank neue Stücke ausgegeben bzw. bei jedem Verkauf zurückgenommen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Anteile als effektive Stücke im Besitz des Anlegers oder in Girosammelverwahrung befinden.

Anteilwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Wert eines Anteilscheins, der sich aus der Teilung des gesamten Fondsvermögens durch die Zahl der umlaufenden Anteile ergibt. Der Anteilwert der Publikumsfonds wird börsentäglich von der Depotbank unter Mitwirkung der KAG ermittelt. Der Anteilwert ist identisch mit dem Rücknahmepreis, zu dem die KAG Fondsanteile zurücknimmt. Er wird zusammen mit dem Ausgabepreis veröffentlicht.

Antizyklisches (Anlage-) Verhalten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein antizyklischer Anleger investiert nicht im Einklang mit dem Markttrend – das wäre prozyklisches Verhalten -, sondern nutzt Börsenhochs und -tiefs, um entgegen dem Markt (antizyklisch), Wertpapiere zu kaufen bzw. zu verkaufen. Antizyklisches Anlageverhalten kann zu höheren Gewinnen führen als prozyklisches Verhalten.

Arbitrage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Börsen zum gleichen Zeitpunkt. Am Börsenplatz der niedrigeren Kurse wird gekauft, am Platz der höheren Kurse verkauft.

ARPU  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Average Revenue Per User, den durchschnittlichen Umsatz je Kunde.

ASE  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe American Stock Exchange (AMEX).

Ask  Linkpfeil zum Seitenanfang
Preis, zu dem ein Wert angeboten wird (Verkaufspreis). Gegenteil: Bid.

Asset Allocation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsischer Begriff für die Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlagemöglichkeiten (Assetklassen, Währungen, Regionen). Die Bedeutung der Asset Allocation beruht auf der Tatsache, daß der Ertrag eines Portefeuilles in erster Linie von der Auswahl der Wertpapierarten und Länder sowie deren Gewichtung bestimmt wird. Asset Allocation hat zum Ziel, Rendite und Risiko eines Portefeuilles zu optimieren.

Asset Backed Securities (ABS)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ziel der ABS ist es, bisher nicht liquide Vermögensgegenstände in festverzinsliche, handelbare Wertpapiere umzuwandeln. Hierbei werden bestimmte Finanzaktiva eines Unternehmens in einen Forderungspool eingebracht, der treuhänderisch von einer Finanzierungsgesellschaft verwaltet wird.

Asset Class  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vermögenskategorie bzw. -gattung. Darunter versteht man eine weit definierte Kategorie finanzieller Aktiva, wie beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien.

Asset Deal  Linkpfeil zum Seitenanfang
Übernahme einer Firma durch den Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter anstatt der Unternehmensanteile (Gegenteil: „Share Deal“).

Asset Stripping  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zerschlagung eines Unternehmens durch Verkauf von Teilbereichen oder Vermögensgegenständen nach der Übernahme.

Asset Swap  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zu unterscheiden sind:

Allgemein ist als Asset Swap ein Tausch von Vermögenswerten oder Zahlungsverpflichtungen zu betrachten.
Asset Swap ist aber auch gleichbedeutend mit Asset-based Swap. Dies ist ein Zins-Swap; derjenige der den Festzins zahlt, hält ein Anleiheinvestment, dessen Zahlungsströme sich in den Swap-Bedingungen wiederspiegeln.

At-the-money-Option  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist am Geld (at-the-money), wenn der Kurs des Basiswertes dem Ausübungspreis der Option entspricht bzw. nahe daran ist. Gegenteil: Out-of-the-money-Option.

Attentismus  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnet eine Situation am Markt, in der die Anleger auf bessere Kurse warten und noch nicht investieren.

ATX  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wichtigster österreichischer Aktienindex, der 23 Aktien beinhaltet.

Aufgeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Agio.

Auflassung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Auflassung ist im BGB § 929 geregelt. Darunter versteht man die dingliche Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet.

Auflassungsvormerkung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Auflassungsvormerkung wird nach der Auflassung, die bei der notariellen Beurkundung vereinbart wird, im Grundbuch (Abteilung II) eingetragen. Sie dient der Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsüberschreibung im Grundbuch. Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung kann nur noch der Käufer (Berechtigte) über den Vertragsgegenstand verfügen.

Aufsichtsrat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Neben Vorstand und Hauptversammlung einer der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Er bestellt und überwacht den Vorstand und beruft die Hauptversammlung ein, von der er gewählt wird. Er besteht aus mindestens 3 Personen. Für die genaue Mitgliederzahl ist die Höhe des Grundkapitals ausschlaggebend (Obergrenze: 21 Mitglieder). Aufsichtsratsmitglieder führen sehr häufig Beratungsaufgaben für die Gesellschaften aus.

Aufstockungsaktien  Linkpfeil zum Seitenanfang
Alter Begriff für Gratisaktien.

Aufteilungsplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Es handelt sich um eine behördlich bestätigte Bauzeichnung, in der das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eines Objektes ausgewiesen ist; meist dem notariellen Kaufvertrag beigefügt. Der Aufteilungsplan ist wesentliche Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das Sondereigentum wird im Aufteilungsplan nummeriert und farblich gekennzeichnet. Die Teilungserklärung bezieht sich textlich auf den Aufteilungsplan und muss mit ihm übereinstimmen.

Auftragsstimmrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ausübung des Stimmrechts durch Kreditinstitute in den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften im Auftrag und nach Weisung ihrer Depotkunden.

Aufwertung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Heraufsetzung des Außenwerts einer Währung, gemessen an den jeweiligen zu den anderen Währungen bestehenden Wechselkursverhältnissen, im internationalen Handels- und Zahlungsverkehr. Im allgemeinen ist sie nachteilig für die Exportwirtschaft des entsprechenden Landes, insofern die ausgeführten Waren im Ausland teurer erworben werden müssen. Die Importwirtschaft dagegen muss für die einzuführenden Waren weniger bezahlen, was sich auf die inländische Preisstabilität mittelfristig günstig auswirken kann.
Gegenteil: Abwertung.

Aufzinsungspapier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aufzinsungspapiere sind Anleihen, die nicht jährlich mit Zins und Tilgung zurückgezahlt werden, sondern erst am Ende der meist festgelegten Laufzeit mit Zins und Zinseszins. Der Zinssatz wird meist zum Emissionszeitpunkt festgelegt.

Auktionsverfahren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Preisfindungsverfahren, bei dem die Anleger ohne Vorgabe einer Preisspanne limitierte Kaufangebote für die neuen Papiere abgeben. Nach Ablauf der Frist zur Abgabe von Kaufangeboten werden diese so lange zugeteilt, angefangen vom höchsten Gebot, bis das Emissionvolumen verteilt ist. Der endgültige Emissionspreis richtet sich dabei nach dem niedrigsten Gebot, zu dem noch eine Zuteilung erfolgen kann.

Aus dem Geld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Ausübungspreis des Optionsscheines liegt im Falle eines Calls über, bei einem Put unter dem Kurs des Basiswertes. Vergleiche: am Geld.

Ausgabeaufschlag bei Fonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, die der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zahlt. Die Gebühr dient in erster Linie zur Deckung der Vertriebskosten der KAG. Der Ausgabeaufschlag wird als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt im wesentlichen von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Manche KAG`s berechnen – je nach Anlagebetrag – gestaffelte Ausgabeaufschläge.

Ausgabekurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Kurs, den der Anleger beim Ersterwerb von Wertpapieren zu zahlen hat. In Deutschland dürfen Aktien nur zum Nennwert oder zu einem höheren Kurs ausgegeben werden.

Ausgabepreis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Preis, zu dem Anleger Anteilsscheine von Investmentfonds kaufen können. Die Höhe dieses täglich ermittelten Preises ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich des Ausgabeaufschlags. Der Ausgabepreis wird in der Regel börsentäglich ermittelt und veröffentlicht. Gegenteil: Rücknahmepreis.

Auskunftsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Jeder Aktionär besitzt ein sogenanntes Auskunftsrecht auf Auskünfte durch die Verwaltung der Aktiengesellschaft, an der er beteiligt ist. Die Auskunft wird in der Hauptversammlung erteilt durch den Vorstand, der lt. Aktiengesetz verpflichtet ist, über den wirtschaftlichen, finanziellen oder personellen Sachstand, soweit die Auskünfte zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung der Hauptversammlung erforderlich sind, zu erteilen.

Ausländische Fonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Steuerlich wird unterschieden zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds:

Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen,
nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen,
alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.
Registrierte ausländische Fonds werden bis auf wenige Besonderheiten steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muß er einige Kriterien erfüllen. Insbesondere muß er eine Zulassung für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland haben (siehe Vertriebszulassung).

Auslandsanleihen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertpapieremissionen, deren Aussteller nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind. Auslandsanleihen können in heimischer oder in ausländischer Währung aufgelegt werden.

Ausleihen von Wertpapieren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beim Ausleihen von Wertpapieren werden Wertpapiere vorübergehend von einem Verleiher auf einen Leiher übertragen. Beim Verleiher verbleiben das Marktrisiko und daher jegliche Dividenden für die verliehenen Wertpapiere, während der Leiher berechtigt ist, die Wertpapiere nach Bedarf zu verwenden. Früher diente dies zur Deckung von Leerverkäufen, heute wird diese Möglichkeit jedoch auch als Teil von komplexen Handelsstrategien genutzt.

Ausreißer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff der Chart-Technik.Treten Kurslücken in einem anhaltenden Auf- oder Abwärtstrend auf, so spricht man von Ausreißern. Der Kurs springt mühelos von Niveau zu Niveau. Ein Ausreißer markiert oft die Mitte einer Trendbewegung. In ausgeprägten Baissen oder Haussen können oft mehrere Gaps hintereinander entstehen.

Aussenanlagen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zu den Außenanlagen einer Immobilie gehören: die Gartenanlage, Einfriedungen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Hof- und Wegbefestigungen. Die Kosten hierfür bei einem Neubau müssen mit ca 5 % der Baukosten kalkuliert werden. Um den für die AfA relevanten Teil der Anschaffungskosten zu ermitteln, müssen neben den im Kaufpreis enthaltenen Kosten für den Grundstücksanteil auch die Kosten für die erstmalige Anlage der Aussenanlagen, der Küche, der Sauna, etc. vom Kaufpreis abgezogen werden. Die Abschreibungssätze für diese Kosten sind vom eingesetzten Material abhängig.

Aussenbereich  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als Außenbereich werden die Gebiete außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des örtlichen Bebauungsplanes bezeichnet.

Ausserbörslicher Handel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Direkter Handel zwischen zwei Parteien ohne Einschaltung eines Börsenmaklers.

Ausserordentliche Hauptversammlung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Hauptversammlung aller Aktionäre einer Aktiengesellschaft, bei der besondere Angelegenheiten erörtert werden, über die nicht erst während der Hauptversammlung entschieden werden kann, da in der Regel eine Entscheidung dringend erforderlich ist.

Ausschüttung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dividenden und Bonuszahlungen, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Auch Zinsen können zu Ausschüttungen gezählt werden.

Ausschüttende Fonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach Beendigung des Fondsgeschäftsjahres werden die dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und evtl. auch ein Teil der außerordentlichen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet (Ausnahme: thesaurierende Fonds). Ordentliche Erträge setzen sich bei Wertpapierfonds aus Dividenden und/oder Zinsen zusammen. Die außerordentlichen Erträge enthalten vor allem Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Ausschüttungen werden in der Basiswährung des Fonds je Anteil festgesetzt. Die Ausschüttungen werden im Rechenschaftsbericht, im Bundesanzeiger sowie in der Tagespresse veröffentlicht. Der Anteilpreis eines Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um diesen Betrag. Die Höhe der Ausschüttung gibt keinen Aufschluß über die Qualität eines Investmentfonds oder seines Managements. Bei einigen Fonds existiert jeweils eine ausschüttende und eine thesaurierende Tranche. In der Regel werden die ausschüttenden Tranchen als A-Anteile bezeichnet, die thesaurierenden Tranchen als B-Anteile.
Gegenteil: Thesaurierende Fonds.

Ausschüttungsgleicher Ertrag = Thesaurierungsbetrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei ausländischen, thesaurierenden Fonds werden Zwischengewinne am Ende des Geschäftsjahres in ausschüttungsgleiche Beträge (AGE) gewandelt. Der Anleger muss sie jedes Jahr in der Einkommensteuererklärung angeben. (siehe auch thesaurierende Fonds)

Ausübungsart  Linkpfeil zum Seitenanfang
Es gibt zwei verschieden Ausübungsarten:

Optionsscheine des amerikanischen Typs (american style) und
Optionsscheine des europäischen Typs (european style).

Ausübungsfrist  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitraum, in dem die Option bzw. der Optionsschein ausgeübt werden kann (nur für american style). European style Optionen können nur zum Verfalltag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Ausübungsfrist wird die Option bzw. der Optionsschein wertlos.

Ausübungspreis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Synonym für Basispreis. Preis, zu dem bei Ausübung einer Option oder eines Optionsscheines unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses der Basiswert bezogen wird. Man unterscheidet zwischen Barausgleich und effektiver Lieferung. Bei effektiver Lieferung handelt es sich um den Preis, zu dem der Basiswert bezogen (Call) bzw. verkauft (Put) werden kann. Der Ausübungspreis wird alternativ auch als Basiskurs, Bezugspreis, Exercise oder Strike-Preis bezeichnet.

Ausübungsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines hat das Recht, innerhalb der Ausübungsfrist zum Ausübungspreis den Basiswert zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put) bzw. den entsprechenden Barausgleich zu verlangen.

Ausübungstag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Tag, an dem der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch macht. Bei European Style Optionen bzw. Optionsscheinen ist die Ausübung nur zum Verfalltag möglich.

Ausübungszeitpunkt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Derjenige Zeitpunkt, zu dem eine Option bzw. ein Optionsschein spätestens ausgeübt werden kann.

Auszahlplan (= Entnahmeplan)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Auszahlplan ist eine zwischen dem Anleger und der KAG getroffene Vereinbarung über Höhe und Zeitabstand regelmäßiger Auszahlungen aus einem Investmentguthaben. Der Anleger kann sich entweder nur die regelmäßig erwirtschafteten Erträge auszahlen lassen (= Auszahlung ohne Kapitalverzehr) oder das Investmentvermögen allmählich aufbrauchen (= Auszahlung mit Kapitalverzehr).

Auszahlungsbetrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Prozentsatz des Darlehensbetrages, den der Darlehensnehmer nach Abzug des vereinbarten Damnums erhält.

Automatische Ausübung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Optionsscheininhaber erhält (falls dies in den Optionsschein-Bedingungen des Emittenten vorgesehen ist) ohne eigenes Zutun vom Emittenten am Verfallsdatum den inneren Wert des Optionsscheines gutgeschrieben.

Aval  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aval stellt einen Kredit dar, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft (nach §§ 765ff. BGB) oder Stellung einer Garantie gewährt. Das Kreditinstitut stellt somit also keinen Geldbetrag, sondern die eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Kreditinstitut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Die Bürgschaft ist akzessorisch. Übernimmt das Kreditinstitut eine Garantie, verpflichtet es sich einem Dritten gegenüber, für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg einzustehen. Die Garantie ist abstrakt.

Avalgebühr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gebühr der Kreditinstitute für die Übernahme einer Bankbürgschaft.