Lexicon B

BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit B

Bär  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anleger mit bearisher (negativer) Markterwartung, also fallender Kurse. Gegenteil: Bulle.

Bärenfalle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als Bärenfalle bezeichnet man die Situation, in der die Anleger einen fallenden Markt erwarten und nicht investieren, während der Markt jedoch steigt.
Gegenteil: Bullenfalle.

Bärenflagge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff der Chart-Technik. Eine Bärenflagge ist ein nach oben gerichtetes Parallelogramm und wird als bearish bezeichnet, weil sie einen Abwärtstrend unterbricht, bevor das Papier weiter an Wert verliert. Sie dauern in der Regel wenige Tage. Länger andauernde Flaggen werden als Trendkanäle bezeichnet. Gegenteil: Bullenflagge.

Bärische Divergenz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine bärische Divergenz liegt vor, wenn der Kurs des Wertpapiers über längere Zeit steigt, also einen Aufwärtstrend vollzieht, während der entsprechende technische Idikator z.B. der RSI einen Abwärtstrend erkennen lässt. Die Bezeichnung richtet sich also nach dem Trend im Indikator und nicht nach dem des Wertpapiers. Gegenteil: Bullische Divergenz.

Baby Bonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Schuldverschreibungen werden Baby Bonds genannt, wenn ihre Stückelung sehr klein ist.

Baisse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mittlere bis längere Zeit anhaltende, starke Kursrückgänge an der Börse. Auch Bear-Market genannt. Gegenteil: Hausse.

BAKred  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

Balkenchart  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Barchart genannt, ist die graphische Darstellung des Tiefst-, Höchst-, Eröffnungs- und des Schlusskurses der Berichtsperiode. Für jede Zeiteinheit wird der höchste mit dem tiefsten Kurs verbunden, wodurch ein Balken entsteht. Der angesetzte linke Strich an diesem Balken kennzeichnet den Eröffnungskurs der Berichtsperiode, der rechte, den Schlusskurs. Durch diese ausführliche Darstellung wird das Ausmaß der Schwankungen deutlich. Es lassen sich feine Veränderungen in der Angebots-/Nachfragesituation erkennen.

Bandbreiten-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Korridor-Warrant.

Bandbreiten-Zertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
In Erwartung eines sich zukünftig in einer bestimmten Range bewegenden Aktienkurses bzw. Indexstandes, bieten Bandbreiten-Zertifikate die Möglichkeit, innerhalb einer durch Start- und Stopmarke definierten Kursspanne (Bandbreite) überproportional an der Entwicklung des jeweiligen Basiswertes, zu partizipieren. Liegt der am Bewertungstag festgestellte Schlusskurs jedoch unterhalb der Startmarke, so wird durch das Zertifikat lediglich die tatsächliche Kursentwicklung des Basiswertes nachgebildet. Im Falle einer Notierung über der Stopmarke, erhält der Investor am Laufzeitende einen festen maximalen Rückzahlungsbetrag, ohne an weiteren Kurssteigerungen teilnehmen zu können.
Siehe auch Zertifikat.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)  Linkpfeil zum Seitenanfang
(= Bank for International Settlements, BIS); Kreditinstitut mit Sitz in Basel, das 1930 gegründet wurde, um die deutschen Reparationszahlungen nach dem ersten Weltkrieg abzuwickeln. Diese Aufgabe entfiel bereits 1931 mit dem Hoover-Moratorium. Aufgabe der Bank -die als Aktiengesellschaft firmiert- heute ist es, die Zusammenarbeit der internationalen Notenbanken zu erleichtern, neue Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte zu schaffen und Treuhänder- und Agentenfunktionen der ihr übertragenen Zahlungsgeschäfte auszuüben. Die Geschäfte der BIZ, die vor allem Gold- und Devisengeschäfte für eigene Rechnung und für Rechnung der Notenbanken umfassen, müssen mit der Politik der Mitglieds-Notenbanken vereinbar sein. Die BIZ veröffentlicht regelmäßig Statistiken über das internationale Bankengeschäft. 85% des Aktienkapitals ist in Besitz von 30 nationalen Noten- bzw. Zentralbanken , die restlichen 15% ist unter Privatanlegern verteilt, die jedoch kein Stimmrecht besitzen. Mitglieder sind alle westeuropäischen Staaten, einige osteuropäische Länder; nicht-europäische Mitglieder sind die Notenbanken der Vereinigten Staaten, Japans, Kanadas, Südafrikas und Australiens.

Bankakzept  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hier akzeptiert die Bank einen Wechsel und gewährt somit ihrem Kunden einen Akzeptkredit. Häufig diskontiert die bezogene Bank das Bankakzept , wodurch der Kunde zusätzlich zu dem Akzeptkredit einen Diskontkredit erhält. Der Vorteil des Bankakzeptes ist darin zu sehen, dass er durch die Bank als Annehmer als hochwertiges Kreditmittel gilt.

Bankenaufsicht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) und das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Die laufende Geschäftstätigkeit der Banken wird überwacht, um Gläubigeransprüche gegenüber den Banken zu bewahren und die Funktionsfähigkeit des gesamten Kreditwesens und die der Währungspolitik zu garantieren.

Bankengeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Buchgeld.

Banknoten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Von den Notenbanken herausgegebenes Papiergeld.

Barausgleich  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einem Barausgleich findet mit der Optionsausübung keine Lieferung des Basiswertes statt. Stattdessen wird der Differenzbetrag zwischen Ausübungspreis und aktuellem Marktpreis des Basiswertes ermittelt und an den Options- bzw. Optionsscheininhaber ausgezahlt.

Barchart  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Balkenchart.

Bardividende  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verteilung der Dividende in bar, nachdem die körperschaftssteuerliche Ausschüttungsbelastung abgezogen ist.

Barreserve (= Liquidität = Kasse)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Um das Fondsmanagement in die Lage zu versetzen, flexibel auf Anlagechancen zu reagieren, sowie um Anteilrückgaben jederzeit bedienen zu können, kann ein Teil des Fondsvermögens aus Bankguthaben bzw. Geldmarktpapieren bestehen. Die Höhe der Liquidität wird durch die Vertragsbedingungen begrenzt und vom Ausschüttungstermin, den Anteilrückgaben und der Börsensituation beeinflußt. Laut KAGG darf ein Fonds – außer kurz nach der Auflegung – jedoch höchstens 49 % Liquidität halten.

Barscheck  Linkpfeil zum Seitenanfang
Scheck, der von der auf ihm angegebenen bezogenen Bank bar eingelöst wird. Voraussetzung ist, dass der Aussteller des Barschecks sein Konto bei der bezogenen Bank hält. Gegenteil: Verrechnungsscheck.

Barwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Augenblicklicher Wert eines in der Zukunft liegenden Geldbetrages, wird durch Abzinsung mit einem bekannten Zinssatz i errechnet. Häufige Verwendung in der Investitionsrechnung.

Basispreis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Ausübungspreis.

Basispunkt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der hundertste Teil eines Prozents (z. B. 0,1% = 10 Basispunkte). 50 Basispunkte entsprechen 0,5%. Wird bei der Angabe der Verzinsung von Anleihen, bei der Kalkulation für Kredite etc. verwendet.

Basissatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Leitzinssatz, auf dem alle anderen Zinssätze (für Kredite etc.) basieren. Banken haben eigene Basissätze, die stets auf diesem Leitzinssatz beruhen, der häufig vom der Zentralbank eines Landes festgelegt wird. Auch Prime Rate oder Kreditzins für „erste Adressen“ genannt.

Basiswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anlageinstrument, auf die sich die Option bzw. der Optionsschein bezieht, wie zum Beispiel:

Aktien
Aktien-Indizes
Aktien-Körbe
Anleihen
Devisen
Edelmetalle
Investmentfonds
Rohstoffe
Zinsen.

Basket
Angelsächsischer Begriff für (Aktien-) Korb. Portfolio von mehreren Titeln, z. B. Aktien einer Branche oder ausgewählte Währungen.

Basket-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Basket-Optionsscheine berechtigen den Inhaber i.d.R. zum Kauf (Call) eines genau definierten Korbes von Basiswerten. Der Korb (Basket) besteht meist aus Aktien verschiedener Aktiengesellschaften oder mehrerer Länder.

Basket-Zertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Basket-Zertifikate sind börsennotierte Schuldverschreibungen und bieten Anlegern die Möglichkeit, an der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienkorbes (Basket) zu partizipieren, ohne die im Aktienkorb enthaltenen Aktien selbst besitzen zu müssen. Die Zusammenstellung kann entweder über die gesamte Laufzeit identisch bleiben oder zu festgelegten Zeitpunkten (z.B. halbjährlich) überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Normalerweise wird bei Kauf von Basket-Zertifikaten ein Ausgabeaufschlag erhoben, Verwaltungsgebühren können ebenfalls anfallen. Die Ankauf/Verkaufspanne ist üblicherweise höher als bei Index-Zertifikaten. Siehe auch Zertifikat.

Bauabnahme  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei der Bauabnahme kontrolliert der Bauherr, ob alle in Auftrag gegebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Laien sollten bei Neubauten einen Sachverständigen zur Bauabnahme hinzuziehen. Im Abnahmeprotokoll werden alle Schäden, Mängel oder unsachgemäß ausgeführten Arbeiten festgehalten. Ab Zeitpunkt der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

Bauantrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Die Baubehörde der Gemeinde in der die Immobilien errichtet werden soll überprüft, ob die Errichtung nach dem Flächennutzungsplan, bzw. Bebauungsplan möglich ist. Der Antrag beinhaltet die Bauzeichnungen (1:1000) mit Ansichts- und Schnittzeichnungen, den Lageplan (1:500) mit Berechnung der Grund- und Geschoßflächen, Angaben zur Hochbautechnik, Berechnung des umbauten Raumes, Standsicherheits-, Wärme-, und Schallschutznachweis.

Baubeschreibung  Linkpfeil zum Seitenanfang
In der Baubeschreibung werden die Gebäudeart, die Bauweise, die Außen- und Innenanlagen, das Baumaterial sowie Dach und Fassaden beschrieben.

Bauerwartungsland  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sobald im Flächennutzungsplan eine Fläche als Wohngebiet ausgewiesen ist oder unter Berücksichtigung einer geordneten Entwicklung des Gemeindegebietes zu erwarten ist, dass die Fläche in absehbarer Zeit als Wohngebiet ausgewiesen wird, spricht man vom Bauerwartungsland. Die Deklaration „Bauerwartungsland“ wirkt sich bei Veräußerung eines Grundstückes als wertsteigernd aus. Eine Garantie für die Ausweisung als Bauland wird jedoch in der Regel nicht gegeben.

Baufenster  Linkpfeil zum Seitenanfang
Darunter versteht man die Fläche, innerhalb der ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf (überbaubare Grundstücksflächen). Das Baufenster wird im Bebauungsplan zeichnerisch dargestellt. Baufenster werden durch Baugrenzen, Baulinien und Bebauungstiefen begrenzt. Innerhalb des Baufensters darf das Gebäude mit der zulässigen GRZ errichtet werden.

Baugenehmigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Baugenehmigung stellt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer Baumaßnahme dar. Eine Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet gültig und gebührenpflichtig. Die Genehmigung muss am Bau öffentlich kenntlich gemacht werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muss hier lediglich anzeigen, dass er bauen will und dass er sich an die vorgegebenen Baunormen und Vorschriften hält.

Baugebiet  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Baunutzungsverordnung.

Baugrenze  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Baugrenzen werden im Bebauungsplan festgelegt. Diese Grenzen dürfen beim Errichten eines Gebäudes vom Gebäude bzw. Teilen des Gebäudes nicht überschritten werden.

Baukindergeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Baukindergeld zählt zu den staatlichen Bauförderungsmaßnahmen. Neben der Eigenheimzulage wird über einen Zeitraum von 8 Jahren eine Zulage in Höhe 767 Euro pro Jahr und Kind gewährt.

Baukostenindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dieser wird vom statistischen Bundesamt ermittelt. Er gibt Auskunft über die Entwicklung der Baukosten in den letzten Jahrzehnten. Das Basisjahr ist 1970 mit der Messzahl 100.

Baulast  Linkpfeil zum Seitenanfang
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis der örtlichen Baubehörde eingetragen. Dabei handelt es sich um eine Beschränkung der Bebaubarkeit des Grundstückes. Der Eigentümer geht eine freiwillige (aber bindende) Verpflichtung gegenüber Dritten ein (z. B. bestimmte Abstandsflächen einzuhalten, oder Stellplätze auf seinem Grundstück zu dulden). Die Baulast muss amtlich beglaubigt werden. Einsicht in das Baulastenbuch kann einnehmen, wer berechtigtes Interesse nachweisen kann (z. B. Kaufabsicht).

Bauleitplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Bauleitplan regelt die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken einer Gemeinde. Durch die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Das Gesetz unterscheidet 2 Arten von Bauleitplänen:

den Flächennutzungsplan und
den Bebauungsplan.

Baulinie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Überbaubare oder nichtüberbaubare Grundstücksflächen werden durch Baulinien (d.h. auf diesen Linien muss gebaut werden), Baugrenzen oder Bebauungstiefen festgelegt. Diese sind gemäß der Planzeichenverordung im Bebauungsplan rot (Baulinien) bzw. blau (Baugrenzen) dargestellt. Diese Begrenzungslinien bilden das sog. Baufenster, über welches ein geplantes Gebäude nicht hinausragen darf. Sobald eine rote Baulinie eingezeichnet ist, muß das Gebäude zwingend an diese Linie gerückt werden. Der Rest des Grundstücks, welcher außerhalb des Baufensters liegt darf, abgesehen von untergeordneten Bauteilen und Nebenanlagen, nicht bebaut werden.

Baumassenzahl (BMZ)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Baumassenzahl ist die Richtzahl für die Bebauung in Industriegebieten. Hier wird nicht wie in Wohngebieten mit Geschosshöhen, sondern mit Kubikmetern umbauten Raums gerechnet. Die BMZ gibt an, wieviel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.
Beispiel: Die Grundstücksgröße beträgt 1500 qm. Die Baumassenzahl ist 1,2. 1500 qm x 1,2 = 1800qm.
Das Grundstück darf also mit einem Gebäude mit 1800 Kubikmeter umbauten Raum bebaut werden.

Baunebenkosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zu den Baunebenkosten, die in die Anschaffungs- und Herstellungskosten mit einbezogen werden, gehören im wesentlichen:

Kosten für Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute,
Kosten der Verwaltungsleistungen des Bauherrn, (u.a. auch eine eventuelle Baubetreuungsgebühr),
Kosten der Behördenleistungen wie Baugenehmigung, Gebrauchsabnahmen,
Kosten der Finanzierungsbeschaffung, Bauzeitzinsen, Bereitstellungszinsen,
Grundsteuern während der Bauphase,
Beiträge zur Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung.

Baunutzungsverordnung (BauNVO)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die BauNVO ist die Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken. In der BauNVO ist festgelegt:

Die Art der baulichen Nutzung und die verschiedenen Gebietsarten: Kleinsiedlungsgebiet – reines Wohngebiet – besonderes Wohngebiet – Dorfgebiet – Mischgebiet – Kerngebiet – Gewerbegebiet – Industriegebiet – Sondergebiet;
Das Maß der baulichen Nutzung: welche Grundfläche darf die bauliche Nutzung haben – wieviele Geschosse sind erlaubt – welche Höhe ist erlaubt – welche Geschossfläche bzw. Baumasse ist erlaubt;
Die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen;
Die Einschränkungen und Gliederungsmöglichkeiten der Bebauung.

Bauspardarlehen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das niedrigverzinsliche Bauspardarlehen ist gewissermaßen die Belohnung von der Bausparkasse für die erbrachten Sparleistungen des Bausparers und wird als Annuitätendarlehen an zweiter Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Es ist für die Bausparkasse grundsätzlich unkündbar, während der Bausparer selbst das Darlehen jederzeit vorzeitig zurückzahlen bzw. kündigen darf. Die Auszahlung des Bauspardarlehens erfolgt nach 40 % bzw. 50 %iger Besparung der Bausparsumme und einer am Markt unterschiedlichen Zuteilungsfrist.

Bausparen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das gemeinschaftliche Zwecksparen als Grundidee wurde vor 200 Jahren in England mit dem Ziel erfunden: Sparen in einen gemeinsamen Topf für ein eigenes Heim. Finanzieren aus diesem Topf und in ihn zurückzahlen. Der wesentliche Vorteil sind die relativ niedrigen, feststehenden Zinsen.

Bausparförderung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Wohnungsbauprämie.

Bausparkasse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kreditinstitut nach §1 KWG , welches gemäß dem Gesetz über Bausparkassen nur Einlagen von Bausparern entgegennimmt. Mit diesen angesammelten Einlagen werden Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewährt.

Bausparsumme  Linkpfeil zum Seitenanfang
Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Die Bausparsumme unterteilt sich in das Ansparguthaben und das Bauspardarlehen. Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, wird die Bausparsumme ausbezahlt

Bausparvertrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Um den Bau eines Eigenheims zu finanzieren, kann man einen Bausparvertrag abschließen. Dieser Vertrag geht über eine bestimmte Summe, die Bausparsumme. Wenn das Mindestsparguthaben angesammelt wurde und 18 Monate Mindestfrist vergangen sind, kann die Vertragssumme zugeteilt werden. Da die Mittel aus einem großen Topf der Bausparergemeinschaft kommen, sind diese unabhängig vom Kapitalmarkt und dessen Schwankungen. Das bringt einen gleichbleibend niedrigen Zinssatz mit sich.
Siehe auch Tilgungsaussetzung.

Bauträger  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unternehmen, die Grundstücke erwerben, sie aufteilen und mit Häusern oder Eigentumswohnungen schlüsselfertig bebauen, um sie Interessenten zum Kauf anzubieten. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger benötigen, wie auch Immobilienmakler, eine Genehmigung nach § 34 c.

Bauvoranfrage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Voranfrage.

Bauzeitzinsen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bauzeitzinsen sind Schuldzinsen, die bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer Vor- oder Zwischenfinanzierung vor der Bezugsfertigkeit des Objektes anfallen. Soll das Objekt vermietet werden, können die Zinsen vom Bauherrn als Werbungskosten abgezogen werden. Kalkulatorisch zählen sie zu den Baunebenkosten.

BaWe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.

bB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „bezahlt Brief“. Kurszusatz, der besagt, dass zum festgestellten Kurs alle unlimitierten Verkaufsaufträge und jene Verkaufsaufträge, deren Limit darunter lag, vollständig, die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge aber nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil weiteres Angebot vorlag.

Bearbeitungsgebühr/-entgelt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Von Banken i. d. R. einmalig erhobene Gebühr für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Sie wird nur bei Gewährung, nicht für Antragstellung, eines Darlehens erhoben und bei Auszahlung des Darlehens in Abzug gebracht.

Bear-Beta (Negative Regressionsgerade)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beschreibt, wie sich der Fonds gegenüber dem Referenzindex bei einem fallenden Markt entwickelte.

Bear hug  Linkpfeil zum Seitenanfang
Übernahmeangebot das hinsichtlich der Bedingungen und des Preises detailliert genug ist, um die Geschäftsführung des Zielunternehmens zu zwingen, das Angebot öffentlich bekanntzugeben. Durch die Androhung weiterer Übernahmeangebote oder anderer Schritte wird das Management der Zielgesellschaft dazu bewegt, das Angebot entgegen seinem Willen zu akzeptieren.

Bearish  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnet die Markterwartung eines Anlegers, der tendenziell mit eher fallenden Kursen rechnet. Gegenteil: bullish.

Beauty Contest  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umwerbung eines Unternehmens, das den Gang an die Börse plant, durch Banken, die es als Konsortialpartner begleiten wollen bzw. Umwerbung der Banken durch ein Unternehmen, um diese als Konsortialführer zu gewinnen.

Bebauungsplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dieser enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. Der Bebauungsplan gilt nicht nur für das gesamte Gemeindegebiet (Ausnahmen sind sehr kleine Gemeinden) sondern immer nur für einen räumlich abgegrenzten bestimmten Teilbereich der Gemeinde. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

BEL 20  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktienindex, der die, gemessen an der Marktkapitalisierung, 20 größten und meistgehandelten an der Brüsseler Börse notierten belgischen Unternehmen umfasst.

Belegschaftsaktien  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien, die an die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft zu meist deutlich unter dem aktuellen Marktwert liegenden Preisen ausgegeben werden; verbunden ist damit i. d. R. eine Sperrfrist, innerhalb derer die Aktien nicht veräußert werden dürfen.

Beleihung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als Sicherheit für die Vergabe eines Immobilien-Darlehens dient das zu finanzierende Grundstück. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts. Den Beleihungswert stellt ein Sachverständiger fest. Die Höhe beträgt in der Regel 70% bis 90 % des Preises, der für ein Objekt zu erzielen ist (siehe Verkehrswert). Der Beleihungswert ist Ausgangswert für die Beleihungsgrenze. Diese liegt beim Realkredit bei 3/5 (=60%) des Beleihungswertes. Bei Bauspardarlehen, deren dingliche Absicherung üblicherweise nachrangig erfolgt, liegt die Beleihungsgrenze bei 80% des Beleihungswertes. Die Versicherungsgesellschaften lehnen sich bei der Beleihung an die Beleihungsgrundsätze der Realkreditinstitute an. Um die Forderung des Gläubigers dinglich abzusichern, wird das zu beleihende Objekt mit einer Grundschuld belastet. Darlehen von Realkreditinstituten, die die Beleihungsgrenze überschreiten, sind keine Realkredite, sondern „gedeckte“ Personenkredite. Bei ihnen spielt die Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers eine besondere Rolle.

Beleihungsgrenze  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Beleihungsgrenze ist der Prozent-Ausdruck des Beleihungswertes; z.B. der Beleihungswert einer Immobilie beträgt 500.000 Euro, bei einer Beleihungsgrenze von 60% ergibt sich ein absoluter Wert von 300.000 Euro. Dann müssten 200.000 Euro als Eigenkapital vorhanden oder durch Zusatzsicherheiten gedeckt sein. Die Beleihungsgrenze für erststellige (Rangstelle) Hypotheken beträgt in der Regel ca. 60 bis 80 % des vorsichtig ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes (Wertermittlung) bzw. der Herstellungskosten oder des Kaufpreises.

Beleihungsobjekt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mit Beleihungsobjekt bezeichnet man die Pfandobjekte (Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen), die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen.

Beleihungsunterlagen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Für seine Entscheidung über die Beleihung und deren Höhe benötigt der Kreditgeber verschiedene Unterlagen vom Kreditnehmer. Dies sind u.a. Grundbuchauszug, amtlicher Lageplan, Kaufvertrag, Fotos vom Objekt, Gesamtkostenaufstellung, bautechnische Unterlagen (Bau- und Lagepläne, Baubeschreibung), Flurkarte, Gebäude- und Feuerversicherungsnachweis, Grenz- und Erschließungsbescheinigung.

Beleihungswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Beleihungswert einer Immobilie (Grundstück, Gebäude, Ertrag) ist nach §12 des Hypothekenbankgesetzes ein Wert, der den „Verkaufswert“ nicht übersteigen darf und bei dem nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag berücksichtigt werden dürfen, welche das Grundstück bei „ordnungsgemäßer Wirtschaft“ (Bewirtschaftung) nachhaltig gewährt. I.d.R. ergibt er sich durch einen Abschlag von 10 bis 30 % auf den Verkehrswert. Siehe auch Wertermittlung.

Benchmark  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vergleichsindex.

Berechtigtes Interesse (bei der Grundbucheinsicht)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wegen des Datenschutzes kann nicht jedermann das Grundbuch einsehen. Vielmehr wird ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt (§12 GBO), das „dargelegt“ werden muss. Ausgenommen hiervon sind Notare und Behörden, denen die Einsicht jederzeit gestattet ist. Das Einsichtsrecht bezieht sich auch auf die beim Grundbuch geführten Grundakte (§46 GBV). Wer Einsichtsrecht hat, kann auch eine Abschrift des Grundbuchs und der Urkunden aus den Grundakten verlangen. Einsichtsrecht haben auch Makler, sofern sie belegen können, dass sie vom Eigentümer einen Auftrag zum Verkauf des Objektes haben, für das Grundbucheinsicht verlangt wird. Es ist zweckmäßig, sich vom Auftraggeber eine gesonderte Vollmacht ausstellen zu lassen.

Bereitstellungszinsen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Insbesondere Hypothekenbanken finanzieren die Mittel für ein Hypothekendarlehen bereits nach der Zusage durch den Verkauf von Pfandbriefen. Da den Banken von der Zusage bis zur eigentlichen Auszahlung des Darlehens die Zinsen aus den Pfandbriefen entgehen, stellen sie dem Kunden ihrerseits für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und Auszahlung sog. Bereitstellungszinsen in Rechnung.
Die Zeitspannen, wann die Bereitstellungszinsen fällig werden, variieren stark: Einige Kreditgeber verlangen sie bereits nach einem Monat, andere gedulden sich bis zu neun Monate. Da Bereitstellungszinsen nicht in die Effektivzinsberechnung eingehen, können sie besonders für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der Finanzierer über Fälligkeit (möglichst spät nach Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten, die ebenfalls mit durchschnittlich 0,25% monatlich oder 3% jährlich vom Darlehen erheblich schwanken können, verhandeln.

Berichtigungsaktien  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Gratisaktien.

Bermuda Option  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sondertyp von Option bzw. Optionsschein. Diese können während der Laufzeit zu vorher festgelegten Zeitpunkten ausgeübt werden kann. Sie sind weder dem Typ der american style Option noch dem der european style Option zuzuordnen.

Besenrein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dieser Begriff wird häufig in Kaufverträgen, seltener in Mietverträgen verwendet. Er legt fest, dass der Verkäufer bzw. Vermieter bei Auszug aus einer Immobilie nur den groben Schmutz und Umzugsreste beseitigen muss. Wurde in einem Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart, gilt, dass die Mietsache besenrein verlassen werden darf.

Besicherte Wertpapiere  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fest oder variabel verzinste Wertpapiere, die durch Kreditforderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen von Franchisegebühren oder andere quantifizierbare Vermögenswerte besichert sind.

Besondere Vertragsbedingungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sie gelten nur in Verbindung mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen; beide zusammen sind Bestandteil eines Fonds-Verkaufsprospektes. Die Besonderen Vertragsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Anteilinhabern und KAG für jeweils einen bestimmten Fonds. In ihnen sind Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen des betreffenden Fonds festgelegt. Ein Anhang zu den Besonderen Vertragsbedingungen regelt detailliert, an welchen Börsen und organisierten Märkten Wertpapiere für den Fonds erworben werden dürfen.

Bestätigungsvermerk  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Rechenschaftsbericht abgedrucktes Testat der Wirtschaftsprüfer, dass Buchführung und Abschluss der Kapitalanlagegesellschaft den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Bestens  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zusatz beim Auftrag an ein Kreditinstitut, Wertpapiere zu verkaufen; er bedeutet, dass zum höchstmöglichen Kurs verkauft werden soll. Gegenteil: Billigst.

Betafaktor  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Kennnzahl gibt an, wie sich die Rendite eines Wertpapiers oder eines Portfolios im Vergleich zum Gesamtmarkt verhält. Ein „ß“ von 1,2 bedeutet somit, dass das betrachtete Wertpapier um 1,2 % steigt (oder fällt), wenn der Marktindex (z. B. DAX) um 1 % steigt (oder fällt). Das Beta des Referenzindex hat generell den Wert 1. Ein Fondsmanager wird beispielsweise sein Portefeuille mit einem niedrigen Beta ausrichten, wenn er von einem nachgebenden Markt ausgeht, so dass der Fondspreis dann weniger stark sinken dürfte als der Referenzindex. Ein niedriges Beta bedeutet somit, dass der Fonds potentiell niedrige Erträge erzielt, dabei jedoch gleichzeitig ein geringeres Risiko eingeht.

Betriebsergebnis  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Betriebsergebnis ist eine Kennzahl für die Darstellung des Erfolges aus dem operativen Geschäft der Banken und wird wie folgt errechnet: Zinsüberschuss (nach Risikovorsorge) + Provisionsüberschuss +/- Handelsergebnis +/- Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft – Verwaltungsaufwendungen +/- Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge/Aufwendungen = Betriebsergebnis.

Betriebskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach II. BV: Die Betriebskosten sind neben der „Grundmiete“ diejenigen Bestandteile der Wohnungsmiete, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Es können auch Betriebskostenpauschalen vereinbart werden. Wird weder eine Umlage noch eine Pauschale vereinbart, sind diese mit der Mietzahlung abgegolten („Inklusivmiete“). Der Vermieter kann aber durch eine einseitige Erklärung dem Mieter gegenüber Betriebskosten, die in der Miete enthalten sind bei entsprechender Senkung der Miete zum Anfang eines Jahres in Umlagen verwandeln. Das gleiche gilt für die Umwandlung von Pauschalen in Umlagen.
Nach den neuen Regeln der Mietrechtsrform 2001 sind verbrauchsunabhängige Betriebskosten „vorbehaltlich anderer Vorschriften“ nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten deren Höhe verbrauchs- oder verursachungsbedingt durch den Mieter entstehen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Was im einzelnen Betriebskosten sind ergibt sich aus der II. Berechnungsverordnung. Nach Wohnfläche umlagefähig sind: Grundsteuer, Kosten der Straßenreinigung, der Müllentsorgung, des Aufzugbetriebes, der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung. Außerdem zählen hierzu die Kosten der Gartenpflege, der Außen-, Treppen- und Flurbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, Prämien bestimmter Versicherungen (Wohngebäude-, Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer usw.), Hausmeisterlöhne (mit Ausnahme von Lohnanteilen, die sich auf Reparaturarbeiten und die Verwaltung beziehen). In der Regel werden auch noch Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantennenanlage sowie bestimmte sonstige Betriebskosten (z.B. für Gemeinschaftseinrichtungen wie Sauna oder Schwimmbad) nach Wohnfläche umgelegt werden können. Verbrauchs- oder verursachungsbedingt sind Kosten der Wasserversorgung und (sofern daran gekoppelt) die Kosten der Entwässerung, die Heiz und Warmwasserkosten sowie die Kosten einer Waschmaschine des Vermieters. Bei den „sonstige Betriebskosten“ muss analysiert werden, ob sie wohnflächen- oder verbrauchs- bzw. verursachungsbezogen abgerechnet werden können. Der Vermieter kann vereinbarte Umlageschlüssel durch eine entsprechende Erklärung der gesetzlichen Regelung durch einseitige Erklärung dem Mieter gegenüber anpassen. Siehe auch Mietnebenkosten.

Beurkundung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verträge, in denen sich jemand zur Veräußerung, zum Erwerb oder zur Belastung einer Immobilie verpflichtet, müssen notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung soll eine ordnungsgemäße Beratung durch den fachkundigen Notar sicherstellen, die Parteien vor unüberlegten Geschäften warnen und sämtliche Absprachen beweiskräftig festhalten, wobei der Notar auch die beste Gewähr dafür bietet, dass die Vereinbarungen der Parteien auch gültig festgelegt werden.

Bewertungsmodelle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Man unterscheidet zwischen drei Modellen:

Black-Scholes-Modell für europäische Optionen (European Style);
analytisches Approximationsmodell nach MacMillan/Barone-Adesi/Whaley für (American Style) Optionen und
Binomialmodell nach Cox/Ross/Rubinstein für amerikanische Optionen (American Style).
Diese Modelle sind Hilfsmittel zur Beurteilung von Optionen bzw. Optionsscheinen. Mit einem solchen Modell kann man den theoretischen Wert (Fair Value) einer Option bzw. eines Optionsscheines ermitteln, um beurteilen zu können, ob die Preisfeststellung fair ist. Einflußfaktoren auf den Optionspreis bzw. den Optionsscheinpreis sind: Kurs des Basiswertes, Basispreis, Restlaufzeit, Dividende, Zinssatz & Volatilität.

Bewertungszahl  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beim Bausparen ist die Höhe der Sparleistung ein wichtiger Faktor für die Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer speziellen Kennziffer erfasst (sogenannte Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als zuteilungsreif, wenn der Sparer die geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.

Bewirtschaftungskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bewirtschaftungskosten sind regelmäßig und nachhaltig anfallende Kosten, die sich aus der laufenden Bewirtschaftung einer Immobilie ergeben. Hierzu zählen sowohl nach der II. Berechnungsverordnung als auch nach der WertV die Abschreibung, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie das Mietausfallwagnis. Soweit Betriebskosten durch Umlagen auf die Mieter gedeckt werden, bleiben sie unberücksichtigt. Bewirtschaftungskosten sind Teil der laufenden Aufwendungen bei der Ermittlung der Kostenmiete. Im Bewertungsverfahren werden Bewirtschaftungskosten oft pauschal angesetzt.

bezahlt Brief  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe bB.

bezahlt Geld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe bG.

Bezugskurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der zum Bezug der neuen (jungen) Aktien festgelegte Kurs.

Bezugsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Recht des Aktionärs, bei der Erhöhung des Grundkapital einer Aktiengesellschaft entsprechend seinem bisherigen Anteil berücksichtigt zu werden. Wird das Grundkapital zum Beispiel um ein Viertel erhöht, erhält der Aktionär gegen Zahlung des Bezugspreises eine neue Aktie im Verhältnis 4:1 (zu 4 alten Aktien eine neue Aktie). Da dadurch sowohl der Wert der Aktie als auch der Wert der Option bzw. des Optionsscheines verändert wird, erfolgt oftmals eine Anpassung von Basispreis oder Bezugsverhältnis. Während der Bezugsfrist von mindestens zwei Wochen können Bezugsrechte auch an der Börse verkauft oder gekauft werden.

Bezugsverhältnis  Linkpfeil zum Seitenanfang

Aktien: Relation zwischen der Anzahl der „alten“ und der „neuen“ Aktien (Vergleiche Bezugsrecht).
Optionen: Das Bezugsverhältnis drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes der Inhaber der Option bzw. des Optionsscheines bei Ausübung kauft (Call) bzw. verkauft (Put). Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Bezugsverhältnis an, wieviele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.

bG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „bezahlt Geld“. Kurszusatz, der besagt, dass zum festgestellten Kurs alle unlimitierten Kaufaufträge und jene Kaufaufträge, deren Limit darunter lag, vollständig, die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge aber nur teilweise ausgeführt werden konnten, weil weitere Nachfrage bestand.

Bid-Ask Spread  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Spread.

Bid  Linkpfeil zum Seitenanfang
Preis, zu dem ein Wert gesucht wird (Ankaufswert) Gegenteil: Ask.

Bilanz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva, also des Soll und Habens eines Unternehmens zum Ende eines Geschäftsjahres, woraus der Vermögensstand hervorgeht. Gesetzliche Vorschriften sind im HGB sowie im Bilanzrichtliniengesetz zu finden.

Bilanzgewinn/-verlust  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Reingewinn/-verlust.

Billigst  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zusatz beim Auftrag an ein Kreditinstitut, Wertpapiere zum niedrigstmöglichen Kurs zu kaufen
Gegenteil: Bestens.

Binominalmodell  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bewertungsmodell für American Style Optionen bzw. Optionsscheine.

BIZ  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Black knight  Linkpfeil zum Seitenanfang
(wörtlich: schwarzer Ritter)
Eine Person oder Organisation, die ein feindliches Übernahmeangebot macht.

Black-Scholes-Modell  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mathematisches Rechenmodell zur Bewertung von Optionen und Optionsscheinen. Es soll den theoretisch richtigen Optionspreis ermitteln. Entwickelt wurde das Modell von Fischer Black und Myron Scholes.

Blankoindossament  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch unter Kurzindossament bekannt. Lediglich Unterschrift des Indossanten, der jedoch alle Indossamentsfunktionen erfüllt. Ferner gibt es noch

das Inkasso,
Pfandindossament sowie
das Vollindossament.

BLOC  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei BLOC-Zertifikaten (auch Discount- oder Sale-Zertikate genannt) erwirbt der Käufer ein Zertifikat, das entweder die Lieferung einer bestimmten Anzahl an Aktien oder die Rückzahlung eines bestimmten Betrages am Ende der Laufzeit verbrieft. In den Bedingungen des Zertifikates ist eine Auszahlungsbegrenzung (Cap) gegeben, die bestimmt, welche der Alternativen ausgeführt wird. Um die Anlage in BLOCs attraktiv zu machen, werden sie bei der Ausgabe mit einem Nachlass ausgegeben (Discount), der sie gegenüber dem direkten Kauf der Aktie billiger macht. Siehe auch Zertifikat.

Blind Pool  Linkpfeil zum Seitenanfang
zum Beitrittszeitpunkt des Anlegers stehen die einzelnen Zielfonds/-unternehmen noch nicht fest
Blue Chips (= Standardwerte)
Bezeichnung für Aktien der größten, international bekannten Unternehmen, die einen wesentlichen Anteil am gesamten Börsenumsatz haben und deren Kurse auch in die Berechnung der gebräuchlichen Indizes eingehen. Im Deutschen Aktienindex (DAX) sind beispielsweise die 30 größten deutschen börsennotierten Unternehmen enthalten. Gegenteil: Nebenwerte.

BÖGA  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Börsengeschäftsabwicklung.

Börse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Amtlicher Markt für Wertpapiere, Devisen und bestimmte Waren, auf dem vereidigte Makler (Kursmakler) während der Börsenstunden Kurse (Preise) feststellen, die sich aus den bei ihnen vorliegenden Kauf- und Verkaufsaufträgen ergeben. Deutschland besitzt 8 Börsenplätze: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.

Börsenarten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Es gibt verschiedene Arten von Börsen. Je nach dem Handelsobjekt kann unterschieden werden in:

Effektenbörsen für Wertpapiere
Devisenbörsen für Währungen
Terminbörsen für Terminkontrakte
Produktenbörsen für fungible Waren.

Für Handelsobjekte wie bestimmte Rohstoffe (Commodities) oder Dienstleistungen wie z.B. Versicherungsleistungen existieren Spezialbörsen.

Börsenaufsicht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Überwachung der Börsensitzung durch den Vorstand der Börse bzw. durch die staatlich bestellten, im Auftrag der obersten Aufsichtsbehörde (Landesregierung) tätig werdenden Aufsichtspersonen (Börsenkommissar). Bei gravierenden Verstößen oder aus besonderem Anlass kann die Landesregierung die Börse schließen, bei zu erwartenden schwerwiegenden Gefahren für die Gesamtwirtschaft kann eine solche Weisung auch die Bundesregierung erteilen.

Börsenaufsichtsbehörde  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gem. § 1 (2) BörsG übt die Börsenaufsichtsbehörde die Aufsicht über die Börse nach den Vorschriften des Börsengesetzes aus. Der Aufsichtsbereich bezieht sich vor allem auf die Einhaltung der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse, einschließlich der Börsengeschäftsabwicklung. Bei der Erfüllung ihrer Überwachungs- und Kontrollaufgaben verfügt die Aufsichtsbehörde über das Recht, sich der Handelsüberwachungsstelle der Börse zu bedienen und ihr Weisungen zu erteilen. Grundsätzlich ist sie zur Teilnahme an allen Sitzungen der Börsenorgane berechtigt.

Börsenauftrag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auftrag für Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren, der in Deutschland per Bank an die Börse gegeben wird und u.a. Angaben wie Nennwert, Wertpapierbezeichnung, Auftragsgeltungsdauer sowie Angaben über Kurslimits enthält.

Börsengeschäftsabwicklung  Linkpfeil zum Seitenanfang
XETRA und BOSS-CUBE verfügen über eine direkte Schnittstelle zur Börsengeschäftsabwicklung. Hiermit wird die Aufzeichnung und elektronische Weitergabe der Abwicklungsdaten gewährleistet. Die Geschäftsdokumentation bei Kreditinstituten und Maklern baut hierauf auf.

Börsengesetz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Börsengesetz (BörsG) regelt die Organisation der deutschen Börse und umfasst 6 Abschnitte:

Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe
Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung
Terminhandel
Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit nicht-amtlicher Notierung
Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften.

Börsenkurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Preis für ein an der Börse gehandeltes Wertpapier.

Börsenmakler  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Makler.

Börsennotierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Erfolgt bei amtlich notierten Wertpapieren durch Kursmakler . Der Kurs für Wertpapiere kann entweder börsentäglich einmal (Einheitskurs) oder mehrmals täglich fortlaufend notiert werden (Variable Notierung). Es gilt das Meistausführungsprinzip, d.h. ein Geschäft wird zu dem Kurs abgeschlossen, bei dem die meisten Aufträge ausgeführt werden können.

Börsen-Order-Service-System  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe BOSS-CUBE.

Börsenordnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sie bildet als die von der jeweiligen Landesregierung genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börse und enthält Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane.

Börsenplatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Börsenplatz ist der Ort, an dem sich eine Börse befindet, an dem Wertpapiere gehandelt werden.

Börsenprospekt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vor Zulassung eines Wertpapiers zum (amtlichen) Handel an einer Börse hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern) über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Dieser Börsenprospekt muss bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. Informationen enthalten zur bisherigen und erwarteten Entwicklung des Unternehmens, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz u. ä. Börsenprospekte, die wissentlich falsche oder stark geschönte Angaben enthalten, können im kritischen Fall zu Ansprüchen geschädigter Anleger gegenüber den die Emission betreibenden Beteiligten (Banken o. ä.) führen.

Börsentendenz, Börsentrend  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die allgemeine Richtung, die ein Wertpapiermarkt zum gegebenen Zeitpunkt aufweist und in standardisierten Formeln ausgedrückt werden kann. Börsentendenzen sagen dem Anleger, ob die Wertpapierkurse steigen oder fallen. Geläufige Tendenzbezeichnungen: gehalten / behauptet / knapp behauptet / widerstandsfähig (geringe Kursveränderungen); freundlicher / freundlich / fest / fester / sehr fest (ansteigende bis stark ansteigende Kurse); nachgebend / schwächer / schwach / sehr schwach (fallende bis stark fallende Kurse). Halten solche Tendenzen über einen längeren Zeitraum vor, spricht man von einem Börsentrend.

Börsenumsatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesamtbetrag der Geschäfte, die in einem Wertpapier oder am Gesamtmarkt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abgeschlossen werden.

Bobl  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Bundesobligation.

Bodenrichtwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
In den Städten und Gemeinden stellt der Gutachter jährlich die Grundstückspreise fest. Dies erfolgt auf Basis einer Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung wird aus den Kaufverträgen eines Gebietes erstellt. Die Bodenrichtwerte werden veröffentlicht und man kann sie bei den Stadt- und Kreisverwaltungen bekommen. Sie sind eine große Hilfe bei der Bewertung von Immobilien.

Bodenwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Bodenwert ist ein am Bodenrichtwert der entsprechenden Gemeinde orientierter Wert des Grundstückes einschließlich Erschließungskosten, sofern diese sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Bogen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zu jeder Aktie und zu jedem ausgedruckten festverzinslichen Wertpapier gehört ein Bogen mit Dividenden- bzw. Zinsscheinen. Bei Fälligkeit der Dividenden oder Zinsen wird ein Abschnitt (Kupon) „abgetrennt“. Dem Bogen ist ein Erneuerungsschein (Talon) beigegeben, der bei Einlösung des letzten Kupons gegebenenfalls zum Bezug eines neuen Bogens berechtigt. Verwahrung und Verwaltung von Bogen und Mantel erfolgt meist durch die Banken.

Bollinger Bänder  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bollinger Bänder sind ein von John Bollinger entwickelter Indikator, der auf Trendveränderungen hinweisen soll. Zur Berechnung wird zunächst ein arithmetischer, gleitender Durchschnitt über 20 Tage berechnet (Standardeinstellung). Bollingers Idee beruhte auf dem statistischen Phänomen der „Häufung in der Mitte“. Dieses besagt, dass in „normalverteilten Wertegruppen“ eine bestimmte Menge an Werten mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nur um einen bestimmten Betrag von einem Mittelwert abweichen. Dieser kompliziert ausgedrückte Sachverhalt bedeutet eigentlich nichts anderes, als dass man, sofern man vereinzelte Ausreisser (eine best. Prozentzahl) vernachlässigt, einen bestimmten Korridor angeben kann, in dem sich alle Werte befinden, da sie sich nur begrenzt weit vom Mittelwert entfernen. In der Statistik spricht man i.d.R. von einer Gauss´schen Normalverteilung. Entsprechend der Normalverteilung berechnet man nun die sog. „Standardabweichung“, d.h. man quantifiziert, in wie weit die Kurse in der Vergangenheit um den 20-Tage-Durchschnitt geschwankt haben. Davon ausgehend erhält man zwei weitere Kurven wenn man diese Standardabweichung einmal zu dem 20-Tage-Schnitt hinzuaddiert, und beim zweiten Mal subtrahiert. Diese so gewonnenen Kurven sind die Bollinger Bänder.

Bond  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsischer Begriff für festverzinslichen Wertpapiere bzw. Schuldverschreibungen.

Bonifikation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die von den Unternehmen an die Banken zu erbringende Vermittlerprovision für die Unterbringung neu ausgegebener Wertpapiere. Weitere Bedeutung als Bonifizierung von Spareinlagen, ein zusätzlich zum Zinssatz auf die Spareinlage vergüteter Zins.

Bonität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Schuldners (Emittenten) entscheidet, wie sicher eine Anleihe ist. Die Schuldnerbonität ist deshalb ein sehr wichtiges Kriterium für die Anlageentscheidung. Internationale Ratingagenturen wie „Moody`s Investors Service Inc“ (Abk.: Moody`s) oder „Standard & Poors Inc“ (Abk.: S&P) überprüfen in regelmäßigen Abständen die Bonität von Schuldnern, die sich aufgrund von Entwicklungen im gesamtwirtschaftlichen oder unternehmensspezifischen Umfeld ändern kann. Die Abstufungsmöglichkeiten reichen von „AAA“ (sehr gute Bonität) bis „D“ (Schuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten) bei Standard & Poors bzw. von „AAA“ bis „C“ bei Moody`s.

Bonus  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sonderausschüttung einer AG, z.B. anläßlich eines Firmenjubiläums.

Bookbuilding-Verfahren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Für neu an die Börse zu bringende Aktien wird ein Auktionsverfahren angewendet, bei dem die Preisspanne, in der die Gebote abgegeben werden müssen, vorgegeben wird. Der Durchschnitt der Gebote bildet dann den tatsächlichen Emissionskurs.

BOSS-CUBE  Linkpfeil zum Seitenanfang
Handelssystem, das einerseits Börsenaufträge weiterleitet ( Börsen-Order-Service-System ) und andererseits die Kursfindung eines marktgerechten Preises unterstützt (Computer- Unterstütztes- Börsenhandels- und Entscheidungssystem). Mit ihm wird das elektronische Orderrouting auf direktem Weg vom Händlerplatz in das Skontro des skontroführenden Maklers oder Freimaklers sichergestellt. Alle Bearbeitungsschritte einer Order werden hier festgehalten und sind online abrufbar. Jedem Teilnehmer sind Realtime-Informationen zum aktuellen Börsengeschehen verfügbar.

Bottom-Down  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Bottom-Down Schein ist eine exotische Optionscheinform. In den Bedingungen ist ein Schwellenwert (Bottom) vereinbart. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) unterhalb dieses Schwellenwertes, so erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Steigt der Bezugskurs ueber den Schwellenwert, so verfällt der Schein wertlos.
Gegenteil Bottom-Up.

Bottom Fishing  Linkpfeil zum Seitenanfang
Frei übersetzt der Versuch, eine Aktie vom Boden „abzufischen“. Nach oder in einem längeren und steileren Abwärtstrend mit Kursverlusten von mindestens 50 Prozent Sund mehr den Versuch zu machen, eine Zone (einen Boden) zu finden, wo die Kurse vom Abwärtstrend in den Aufwärtstrend bzw. in einen Seitwärtstrend drehen. Fast immer findet dies noch vor dem wirtschaftlichen Turnaround des betreffenden Unternehmens statt.

Bottom-Up  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Bottom-Up-Schein ist eine exotische Optionscheinform. In den Bedingungen ist ein Schwellenwert (Buttom) vereinbart. Bleibt der Bezugskurs während der gesamten Laufzeit (europäische Ausübung) überhalb dieses Schwellenwertes, so erhält der Besitzer des Optionsscheins eine festgelegte Rückzahlung. Fällt der Bezugskurs unter den Schwellenwert, so verfällt der Schein wertlos. Die Benennung in Bottom-Up ist jedoch nicht eindeutig. Bei manchen Emittenten werden Scheine dieser Art auch Border genannt.
Gegenteil Bottom-Down.

Bottom-up-approach / Bottom-up-Ansatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Durch die Analyse der wesentlichen Kennzahlen und Entwicklungen der einzelnen Unternehmen wird versucht, die Entwicklung des Aktienkurses zu antizipieren. Gegenteil: Top-down-approach.
Siehe auch Managementstil.

Brady Bonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anleihen, die zur Rekonstruierung von Bankkrediten durch öffentliche Schuldner begeben werden. Das Konzept beruht auf der „Brady Initiative“ 1989 zur Verbriefung von Problemschulden von Entwicklungsländern. Die wertpapiermäßige Unterlegung wurde vollzogen, indem notleidende Kredite mit einem Abschlag, der sich nach der Höhe des Kreditrisikos und der Kreditlaufdauer richtet, in Anleihen umgewandelt wurden.

Branchenfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Investmentfonds, die ausschließlich in Aktien bestimmter Industriezweige oder Wirtschaftssektoren wie zum Beispiel Energie, Rohstoffe oder Technologie anlegen.

Branchenindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Branchen-Index ist eine Kennzahl, die den Wertverlauf eines in einem bestimmten Wirtschaftszweig (z.B. Versorger) investierten Aktienportfolios widerspiegelt.

Break-away-Gap  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gap aus einer Handelsspanne heraus; dabei wird entweder ein Widerstand nach oben überwunden oder eine Unterstützung nach unten gebrochen.

Break-Even  Linkpfeil zum Seitenanfang

Allgemein: Gewinnschwelle, ab der ein Gewinn bzw. Überschuss erzielt wird;
Optionen: Der Break-Even ist der Kurs, den der Basiswert annehmen muss, damit unter Berücksichtigung der Optionsprämie bei Ausübung der Option bzw.des Optionsscheines die Gewinnschwelle erreicht wird.

Brief  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kurszusatz, auch „B“. Zum angegebenen Kurs lagen nur Verkaufsangebote im entsprechenden Wertpapier vor, ein Umsatz kam mangels Nachfrage aber nicht zustande. Bei dem Zeichen „bB“ hinter dem Kurs – für bezahlt Brief – sind Aufträge abgewickelt worden, es stehen aber noch Aktien zum Verkauf.
Gegenteil: Geld.

Bridge-Finanzierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapitalbeteiligung im Rahmen der Vorbereitung des Börsengangs.

Briefkurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Ask.

Broker  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsische Bezeichnung für Personen, die geschäftsmäßig Wertpapiergeschäfte für fremde Rechnung durchführen.

Bruchteilseigentum  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gehört ein Eigentum mehreren Personen zu ideellen Anteilen, z.B. eine Eigentumswohnung einem Ehepaar je zur Hälfte, so liegt eine gesetzliche Bruchteilsgemeinschaft vor. Gehört ein Sondereigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft mehreren Personen in Bruchteilseigentum, so müssen diese Personen ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einheitlich ausüben bzw. einen Stimmrechtsvertreter benennen.

Bruttoinlandsprodukt (BIP)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wert aller im Inland erwirtschafteten Güter und Dienstleistungen während eines Jahres. Sie ist ein Maß für die Leistung einer Volkswirtschaft Siehe auch Bruttosozialprodukt.

Bruttosozialprodukt (BSP)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wert aller innerhalb einer Periode in einer Volkswirtschaft produzierten Güter und Dienstleistungen, abzüglich dem Saldo der Erwerbs- und Vermögenseinkommen zwischen Inländern und der übrigen Welt. Zieht man vom Bruttosozialprodukt die darin enthaltenen Abschreibungen und indirekten Steuern ab und zählt die staatlichen Subventionen hinzu, so erhält man das Nettosozialprodukt zu Faktorkosten, auch Volkseinkommen genannt. Als nominal bezeichnet man ein Sozialprodukt, das in jeweiligen Preisen errechnet wird. Bezieht man das Sozialprodukt eines Jahres jedoch auf die Preise eines früheren Jahres (vermindert man es also um die Preissteigerungen), so erhält man das reale Sozialprodukt.

Bürgschaft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Durch die Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften wie z.B.

die selbstschuldnerische Bürgschaft,
die Mitbürgschaft,
die Ausfallbürgschaft usw.

Gesetzlich geregelt ist die Bürgschaft in §§ 765 ff. BGB. Der Bürgschaftsvertrag stellt eine einseitige Verpflichtung des Bürgen dar. Dem Gläubiger entstehen aus dem Vertrag keine Pflichten. Die Bürgschaft setzt das Bestehen einer Hauptschuld voraus, an die die Bürgschaft akzessorisch gebunden ist.

Buchgeld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Synonym für Giralgeld , Depositengeld , Bankengeld . Das Buchgeld stellt das Guthaben von Kunden auf Girokonten bei einem Kreditinstitut dar, über das jederzeit uneingeschränkt verfügt werden kann. Mit dem Buchgeld erhalten die Kreditinstitute die Möglichkeit, Geldschöpfung durch Kreditgewährung zu betreiben.

Buchwert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Buchwert setzt sich aus Sach- und Finanzanlagen zusammen und stellt die Substanz einer Firma dar. Er wird bei Unternehmensbewertungen häufig als Untergrenze angesetzt, weil man diesen Wert beim einzelnen Verkauf aller Vermögensgegenstände erzielen würde. Bezogen auf die Aktienanzahl ergibt sich der „Buchwert pro Aktie“. Ähnlich wie beim Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) und Kurs-Cash-Flow- Verhältnis (KCV) gilt diese Kennzahl als Gradmesser dafür, ob Aktien als günstig oder teuer einzustufen sind. Außerdem sagt die Differenz zwischen dem aktuellen Kurs und dem Buchwert pro Aktie aus, wie hoch das Eigenkapital eines Unternehmens – gleichzeitig aber auch seine Aussichten – an der Börse bewertet werden. Notiert die Aktie unterhalb ihrer eigentlichen Substanz, ist dies ein Zeichen für starken Pessimismus. In der Regel lässt sich daraus aber auch daraus ableiten, dass der Kurs nicht mehr viel Raum nach unten hat. Umgekehrt sind Unternehmen tendenziell überbewertet, wenn sie weit über ihrem Buchwert notieren. Der Buchwert pro Aktie kann aber auch täuschen, daher sollte er nicht die einzige Kennzahl sein, die zu Rate gezogen wird: Unternehmen können in ihrer Bilanz immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ihren „guten Namen“ oder eigen erstellte Software, aktivieren. Dabei kann der Buchwert auf hohe Summen klettern, die dann auf dem Parkett leicht unterschritten werden.

Buchwert je Aktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Buchwert je Aktie setzt sich aus dem Buchwert und der gesamten Aktienanzahl der Firma zusammen. Man dividiert den Buchwert durch die Aktienanzahl und erhält somit den Buchwert je Aktie (Buchwert / Aktienanzahl = Buchwert je Aktie). Diese Kennzahl findet in der Regel keine so große Beachtung wie das KGV oder das KCV, aber sie ist auch nicht unbedeutend. Um einen Blick auf Substanz eines Unternehmens zu werfen, ist der Buchwert oder Buchwert je Aktie am besten geeignet.

Bull-Beta (Positive Regressionsgerade)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die positive Regressionsgerade beschreibt, wie sich eine Investition, z.B. Investmentfonds, gegenüber dem Referenzindex bei einem steigenden Markt entwickelt hat. Ein Wert von beispielsweise 1,1 der positiven Regression bedeutet, dass bei einer Marktbewegung um + 1 % der Fonds eine Wertentwicklung von + 1,1 % verbuchte.

Bulle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Anleger mit bullisher Markterwartung; Gegenteil: Bär.

Bullenfalle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Engagieren sich Investoren mit Käufen am Markt, weil sie auf steigende Kurse hoffen, und werden dann von fallenden Kursen überrascht, so bezeichnet man das als Bullenfalle.
Gegenteil: Bärenfalle.

Bullenflagge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff der Chart-Technik. Eine Bullenflagge ist ein nach unten gerichtetes Parallelogramm und wird als bullisch bezeichnet, da sie den Aufwärtstrend zunächst bremst, um anschließend in neue, höhere Niveaus vorzustoßen. Sie dauern in der Regel wenige Tage. Länger andauernde Flaggen werden als Trendkanäle bezeichnet. Gegenteil: Bärenflagge.

Bullish  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnet die Markterwartung eines Anlegers, der tendenziell mit eher steigenden Kursen rechnet; Gegenteil: bearish.

Bullische Divergenz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine bullische Divergenz liegt vor, wenn der Kurs des Wertpapiers über längere Zeit fällt, also einen Abwärtstrend vollzieht, während der entsprechende technische Idikator z.B. der RSI einen Aufwärtstrend erkennen lässt. Die Bezeichnung richtet sich also nach dem Trend im Indikator und nicht nach dem des Wertpapiers. Gegenteil: Bärische Divergenz.

Bull-Zertifikate  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Turbo-Zertifikate.

Bundesanleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bundesanleihen sind festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlicher Laufzeit, die vom deutschen Staat aufgelegt werden. An allen Börsen Deutschlands greift die Bundesbank einmal täglich intervenierend in diesen Markt ein und übernimmt den Marktausgleich. Durch die hohe Bonität und Liquidität dieser Papiere sind die Renditen im Vergleich zu anderen Anleiheformen etwas geringer.

Bundesanzeiger  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitung, die Investmentgesellschaften nutzen, um ihrer Publizitätspflicht nachzukommen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Justiz.

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapitalanlagegesellschaften unterliegen als Kreditinstitute der Aufsicht durch das Berliner Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Das BAKred erteilt Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht dann die Einhaltung der im Kreditwesen- und Kapitalanlagegesetz festgehaltenen Vorschriften. Die rechtliche Kontrolle des laufenden Geschäftsbetriebs dient der Sicherheit der Anleger.

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das seit Januar 1995 tätige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel ist für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Märkte für Wertpapiere und Derivate zuständig. Im Mittelpunkt der Arbeit des BAWe stehen der Schutz der Anleger, Marktransparenz und Marktintegrität. Die Aufgaben des BAWe sind im Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und im Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz geregelt. Dazu zählen unter anderem:

Verfolgung von Insidergeschäften  Linkpfeil zum Seitenanfang
Überwachung der Ad-Hoc-Publizität börsennotierter Unternehmen
Internationale Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels
Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel gehört als selbstständige Bundesbehörde zum Finanzministerium.

Bundesobligation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliches Wertpapier mit einer Laufzeit von fünf Jahren; emittiert vom Bund.

Bundesschatzbrief  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliches Wertpapier, emittiert vom Bund, welches nicht in den Börsenhandel eingeführt werden. Ihr Nennwert beträgt Euro 50,-. Die Zinsen werden bei Typ A jährlich, bei Typ B als Zinsansammlung am Laufzeitende zusammen mit der Rückzahlung des Anlagebetrages (Nennwertes) gezahlt. Eine vorzeitige Rückgabe ist nach dem ersten Laufzeitjahr bis zu Euro 5.000,- je Gläubiger innerhalb von 30 Zinstagen möglich.

Bundesschuldenverwaltung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Selbständige Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen mit den Aufgaben der Prüfung der Kreditaufnahme, Beurkundung der Kredite, Führung des Bundesschuldbuches, Zahlung der Zinsen und fälligen Kapitalbeträge. Im Falle des Erwerbs von Bundeswertpapieren steht dem Erwerber offen, anstelle der Depotverwaltung bei einem Kreditinstitut die Eintragung seiner Wertpapiere auf einem Einzelschulbuchkonto, welches auf seinen Namen lautet, zu verlangen.

Burn Rate  Linkpfeil zum Seitenanfang
Maß der Geschwindigkeit, mit der ein Unternehmen Finanzmittel verbraucht.

Business Angel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vermögende Privatperson, die nicht hauptberuflich oder gewerblich als Venture Capitalist tätig ist, allerdings durch Kapitalbeteiligungen (und evtl. Managementwissen) Unternehmensgründungen unterstützt.
Unternehmer, die bereits Erfahrungen mit dem Aufbau und Verkauf von Firmen haben und mit Geld und Erfahrung unterstützend beim Aufbau eines neuen Unternehmens mitwirken.

Business 2 Business  Linkpfeil zum Seitenanfang
(B2B) bezeichnet die Abwicklung von Geschäften zwischen einzelnen Unternehmen. Der Kunde des Unternehmens ist somit kein (Privat-)Endverbraucher sondern ein anderes Unternehmen.

Business 2 Consumer  Linkpfeil zum Seitenanfang
(B2C) bezeichnet die Abwicklung von Geschäften zwischen Unternehmen und dem (Privat-)
Endverbraucher.

Business 2 Eployee  Linkpfeil zum Seitenanfang
(B2E) bezeichnet die Nutzung des Intranets für die Informationsverteilung innerhalb eines Unternehmens.

Bust-up deal  Linkpfeil zum Seitenanfang
(wörtlich: „Aufplatzendes Geschäft“)
Eine Transaktion, bei der der Erwerber einer Gesellschaft, die mehr als ein Geschäftsfeld hat, sofort einige der Assets der soeben gekauften Gesellschaft weiterverkauft. Hauptziel des Erwerbers ist dabei, den Kaufpreis für die Unternehmensteile, die er letztlich behalten will, zu minimieren.

Buy-back  Linkpfeil zum Seitenanfang
(wörtlich: „Rückkauf“)
Eine Rückkaufvereinbarung, bei der der Verkäufer sein Einverständnis gibt, ein Asset zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, falls dieses die erwartete Leistung nicht erbringt. Bei einem Aktien-buy-back kauft eine Gesellschaft ihre eigenen in den Händen des Publikums befindlichen Aktien auf, um den Ertrag pro Aktie zu erhöhen und den Marktwert der Aktien zu steigern.

Buyer’s market:  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Käufermarkt)
Marktsituation, die durch eine Vielzahl sich vollziehender M & A’s/Fusionen und Firmenkäufe charakterisiert ist, in der Käufer gegenüber Verkäufern im Vorteil sind, weil mehr Unternehmen zum Verkauf stehen als Käufer dafür vorhanden sind. Das macht die Käufer zu gesuchten Leuten und ermöglicht ihnen, die Bedingungen des Kaufes zu ihrem Vorteil auszuhandeln.

Buyout  Linkpfeil zum Seitenanfang
Erwerb des beherrschenden Anteils an einem Unternehmen; zu den verschiedenen Ausgestaltungsformen vgl. auch MBO und LBO

BVI Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften e. V.  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im BVI, der 1970 in Frankfurt gegründet wurde, sind nahezu alle deutschen Investmentgesellschaften zusammengeschlossen. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört die Wahrnehmung der Interessen der Investmentbranche und die Förderung des Investmentgedankens. Über die „Initiative Investmentsparen“ bewirbt der BVI zudem die Idee der Fondsanlage, um sie breiten Bevölkerungskreisen näher zu bringen.

BVI-Methode  Linkpfeil zum Seitenanfang
Methode zur Berechnung der Wertentwicklung eines Investmentfonds. Kalkulationsgrundlage bildet die Veränderung der Anteilwerte innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Bei der BVI-Methode werden bestimmte Einflußfaktoren wie Ausgabeaufschlag, Rücknahmespesen, Depotgebühren oder Kontoführungsgebühren bei der Wertentwicklungs-Berechnung eliminiert. Die Methode unterstellt, daß sämtliche Erträge, die der Fonds dem Anteilinhaber auszahlt, rechnerisch kostenfrei