Lexikon H

BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit H

Hängeposition  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hängeposition wird die Situation genannt, wenn hereingenommene Wertpapiere aufgrund von nicht auftretender Kursentwicklungen im Bestand bleiben und nicht verkauft werden.

Handel per Erscheinen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der außerhalb der Börse stattfindende Handel mit neu emittierten Wertpapieren, bevor diese geliefert und abgerechnet werden können. Wegen des mitunter mehrere Monate dauernden Zeitraums bis zur ersten offiziellen Notierung bzw. der erfolgten Abrechnung bietet dieser Handel dem Anleger Spekulationsmöglichkeiten quasi ohne Einsatz von Kapital.

Handelsbilanz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei der Handelsbilanz eines Unternehmens werden die Vermögen und Verbindlichkeiten eines Unternehmens gegenübergestellt. Es werden die einzelnen, nach handelsrechtlichen Vorschriften bewerteten aktiven und passiven Positionen des Unternehmens aufgeführt.

Handelsregister  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei den Amtsgerichten (Registergericht) geführte öffentliche Register, in denen alle Vollkaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen sind. Die Einsicht ist jedem ohne Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses gestattet. Das Handelsregister ist in zwei „Abteilungen“ gegliedert:

Abteilung A beinhaltet die Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG),
Abteilung B die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).
Halbjahresbericht
Siehe Rechenschaftsbericht.

Hamster-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Korridor-Warrant.

Handelsüberwachungsstelle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Stelle, von einer Wertpapierbörse unter Beachtung der Maßnahmen der Börsenaufsichtsbehörde eingerichtet zur Überwachung des täglichen Börsenhandels und der Börsengeschäftsabwicklung. Sie ist verpflichtet, im Falle von Unregelmäßigkeiten im Börsenhandel bzw. in der Börsengeschäftsabwicklung die Börsengeschäftsführung und die Börsenaufsichtsbehörde zu informieren.

Handelszeiten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeiten, zu denen an den deutschen Börsen und im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt wird. Sie liegen Montags bis Freitags zwischen 9.00 Uhr und 20.00 Uhr.

Harte Währung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Währung, die gegenüber anderen Währungen eher ein Aufwertungspotential besitzt, weil sie sich von diesen zum Beispiel wegen einer anhaltend geringen Preissteigerungsrate unterscheidet und also stabiler als andere Währungen ist. Gegenteil: schwache Währung.

Hauptversammlung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Organ der Aktiengesellschaft. I. d. R. einmal pro Jahr stattfindende Versammlung aller Aktionäre der betreffenden Aktiengesellschaft auf der über die wichtigsten zukünftigen Schritte des Unternehmens, wie z. B. die Verwendung des Jahresüberschusses, Kapitalerhöhungen, Neuwahl des Aufsichtsrates, Entlastung des Vorstandes etc. entschieden wird und vom Vorstand über das abgelaufene Geschäftsjahr berichtet wird.

Hausanschlusskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kosten für den Anschluss der Immobilie an das Strom-, Wasser-, und Gasnetz. Die Hausanschlusskosten sind nicht mit den Erschließungskosten zu verwechseln.

Hausordnung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben der Hausbewohner untereinander. Es geht also weniger um das Verhältnis Mieter und Vermieter. Wenn sie Bestandteil des Mietvertrages sein soll, dann muss sie auch dort enthalten sein. Sie wird vom Eigentümer oder dem Verwalter aufgestellt. Mieter können vom Eigentümer oder Verwalter verlangen, dass sie sich um die Einhaltung der Hausordnung kümmern. Der Mieter kann zum Mittel der Mietminderung greifen, wenn die Einhaltung der Hausordnung durch andere Mieter nicht gewährleistet ist.

Hauptpapier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Hauptpapier bezeichnet man den sog. Mantel eines Wertpapiers.

Hausse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Längere Phase, in welcher die Kurse an der Devisen-, Wertpapier- oder Rohstoffbörse auf breiter Front steigen. Auch Bull-Market genannt. Gegensatz: Baisse.

Haussier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Haussier zeichnet sich dadurch aus, dass er Aktienpositionen aufgrund positiver Erwartungen an der Börse aufbaut. Eventuell auch längerfristig und auf Kredit.

Hebel (aktuell)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gibt an, in welchem Verhältnis der Kurs des Basiswertes zum Kurs des Optionsscheines bzw. der Option steht. Der Hebel einer Option bzw. eines Optionsscheines – als statische Kennzahl betrachtet – beschreibt das Verhältnis von demjenigen Kapitalbetrag, der zum Kauf des entsprechenden Basiswertes aufgewendet werden muss (Kurs des Basiswertes) und dem für den Kauf der Option bzw. des Optionsscheines notwendigen Kapital (Preis der Option bzw. des Optionsscheines). Bei einer Preisbewegung des zugrundeliegenden Basiswertes verändert sich auch der Preis der Option bzw. des Optionsscheines, und zwar in der Regel überproportional in Bezug auf das eingesetzte Kapital, jedoch nicht in einem starren Verhältnis. Der aktuelle Hebel hat den Nachteil, dass er grundsätzlich ein Delta von eins unterstellt, was in der Realität aber selten der Fall ist. Als Kennzahl zur Auswahl von Optionsscheinen besitzt der Hebel nur sehr eingeschränkte Aussagekraft.

Hebel (theoretisch)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der theoretische Hebel (angelsächsiche Bezeichnung: Leverage) – in der Literatur auch Omega genannt – gibt im Gegensatz zum aktuellen Hebel die tatsächliche prozentuale Veränderung des Preises einer Option bzw. Optionsscheines an, wenn sich der Kurs des Basiswertes um ein Prozent bewegt. Berechnungsformel: theoretischer Hebel = (Kurs Basiswert : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs)) x Delta.

Hebeleffekt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vor allem im Zusammenhang mit der Bewertung von Optionsscheinen und Optionen gebräuchliche Kenngröße. So würde ein dreifacher Hebel bei einem Optionsschein besagen, dass für diesen Optionsschein nur ein Drittel dessen investiert werden muss, was der entsprechende Basiswert (also etwa eine bestimmte Aktie) kostet. Je größer dieser Hebel, desto größer auch der damit verbundene Hebeleffekt. Berechnungsformel: Hebeleffekt = Kurs Basiswert : (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs).
Siehe auch Hebel (aktuell) und Hebel (theoretisch).

Hedge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hedge ist die angelsächsische Entsprechung für „Hecke“. Im Börsenjargon bedeutet „eine Hecke bauen“, zu versuchen, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Ein Aktieninhaber trägt das volle Risiko der Preisschwankungen. An den Terminbörsen sichert man sich daher durch Gegengeschäfte ab.

Hedge-Fonds/Hedge-Funds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fonds, die ihre Mittel überwiegend am Terminmarkt in derivative Instrumente wie Optionen und Futures investieren. Hedge-Fonds dürfen im Gegenteil zu Futures-Fonds aber auch einen Teil ihrer Mittel am Kassamarkt anlegen. Hedge-Fonds unterliegen in Bezug auf ihre Anlagepolitik keinerlei gesetzlichen oder sonstigen Einschränkungen. Hedge-Fonds bieten die Chance auf eine sehr hohe Rendite, beinhalten jedoch auch ein entsprechend hohes Risiko des Kapitalverlusts.

Hedge-Fonds-Zertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hedge-Fonds-Zertifikate beziehen sich i.d.R. auf einen ganzen Index bzw. Korb (Basket) von Einzelprodukten, die ihrerseits wiederum unterschiedlichen Strategien folgen (Multi-Manager und Multi-Strategie-Ansatz). Dadurch kann eine Art Diversifikation bzw. Risikostreuung erzielt werden. Allerdings sollte ein Investment u.a. aufgrund der im Vergleich zu herkömmlichen Index-Zertifikaten eingeschränkten Transparenz und des Liquiditätsproblems, grundsätzlich langfristig angelegt sein. Auch sind bei einem Engagements neben dem Ausgabeaufschlag der Bereich der laufenden Kosten, die sich häufig aus Management- und Indexgebühren zusammensetzen, zu beachten.

Hedge-Ratio  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dividiert man für die Absicherung (Hedging) einer offenen Kassaposition ihren Wert durch den Gesamtkontraktwert, so erhält man das sogenannte Hedge-Ratio. Es gibt an, wieviel Kontrakte man zur Absicherung benötigt.

Hedging  Linkpfeil zum Seitenanfang
Absicherung von Wertpapierpositionen gegen Kursänderungsrisiken. Dies geschieht häufig mit Hilfe von Futures oder Optionen. Siehe auch Kurssicherung.

Heimatbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als Heimatbörse wird das wirtschaftliche Umfeld bezeichnet, in dem sich der Hauptsitz der Aktiengesellschaft befindet.

Heißes Geld  Linkpfeil zum Seitenanfang
Geldkapital, das in Zeiten spekulativer Devisen- oder Geldbewegungen von einem in ein anderes Land in Erwartung kurzfristiger Gewinne fließt Kapitalflucht). Wenn aus politischen, wirtschaftlichen oder steuerlichen Gründen die Kapitalflucht einen großen Umfang erreicht, kann sich dies durchaus negativ auf die Kursentwicklung der Wertpapiermärkte oder die Zahlungsbilanz eines Landes auswirken.

Heiz- und Warmwasserkosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Heizkosten und Warmwasserkosten zählen zu den Betriebskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung) schreibt zwingend vor, dass 50% bis 70% der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch zu verteilen sind. Der restliche Anteil wird nach Wohn- und Nutzfläche oder umbautem Raum umgelegt. Es kann sich dabei auch nur um die beheizbare Wohnfläche oder den beheizbaren umbauten Raum handeln.

Herstellungskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes im einkommensteuerlichen Sinne zählen im Rahmen der Bauerstellung alle Kosten wie z.B. Architektenkosten, Ingenieur- und Behördenleistungen, Genehmigungskosten, Baukosten, Kosten für Außenanlage & Umzäunung, Notargebühren, Maklercourtagen, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer sowie Erschließungskosten. Anschaffungskosten für Grund und Boden sowie alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Finanzierung (z.B. Berabeitungsgebühren, Schätzgebühren, Bereitstellungzinsen, Bauzeitzinsen etc.) stehen, zählen nicht dazu. Die Summe der Herstellungskosten ist Grundlage für die Abschreibung. Für alle nach Fertigstellung des Gebäudes entstehenden („nachträglichen“) Herstellungskosten können ggf. höhere AfA – Sätze geltend gemachte werden, soweit diese der voraussichtlichen Restnutzungsdauer entsprechen. Dies gilt z.B. für eine Modernisierungsmaßnahme in einem Altbau, deren Kosten nicht als Erhaltungsaufwand unmittelbar abgesetzt werden können, bzw. die nicht als nachträgliche Herstellungskosten des Altgebäudes gelten.

HGB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Damit die Vergleichbarkeit zwischen mehreren Geschäftsberichten und ihren vorhandenen Ertragszahlen gewährt bleibt, müssen alle Quartals- und Jahresberichte bestimmten rechtlichen Grundlagen genügen, die strengstens kontrolliert werden müssen. Insgesamt gibt es drei Standards, die in Deutschland, Amerika und auch in Europa eine große Rolle spielen:

IAS (International Accounting Standards);
US-Gaap (General, accounted, accepted principles) und
HGB (Handelsgesetzbuch).

Die HGB-Methode war früher in Deutschland die meist verbreitete Rechnungslegungsart, jedoch wurde diese durch die IAS-Methode zum größten Teil ersetzt. HGB ist das Akronym für Handelsgesetzbuch und wird nur in Deutschland angewendet. Immer mehr Firmen wechseln von HGB auf IAS oder US-GAAP, damit der internationale Vergleich gewährleistet wird.

HIBOR  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hongkong Interbank Offered Rate = In Prozent ausgedrückter Zinssatz, zu dem in Hongkong eine Bank bei einer anderen Bank einen unbesicherten Kredit mit kurzer Laufzeit aufnehmen kann.

High  Linkpfeil zum Seitenanfang
High ist die angelsächsische Entsprechung für „Hoch“. High wird der Höchstkurs pro Tag, Woche, Monat, historisch etc. bezeichnet und stellt das Gegenstück zu Low dar.

High Flyer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umgangssprachliche Bezeichnung für ein Wertpapier mit sehr hohem Kursanstieg. Es handelt sich meistens um eine spekulative Aktie, deren Kurs sich weniger am derzeitigen Ertrag als an künftigen Ertragsaussichten und Erwartungen orientiert.

High-Yield-Bonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Festverzinsliche Wertpapiere schlechterer Kreditqualität. Sie werden von den Ratingagenturen i.d.R. als BB+ oder schlechter eingestuft. Sie bieten höhere Renditen als Bonds mit besseren Ratings, beinhalten allerdings auch höhere Risiken.

Historische Volatilität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Schwankungsbreite eines Basiswertes über einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit. Die Volatilität wird meist als Standardabweichung der logarithmierten Differenzen der Kursänderungen des Basiswertes über einen bestimmten Zeitraum gemessen. An ihr erkennt ein Investor, wie riskant eine Anlage in diesem Basiswert war. Allerdings sind Vergangenheitswerte keine Garantie für die zukünftige Entwicklung. Daher wird in Berechnungen wenn möglich auf die implizite Volatilität zurückgegriffen.

Hit-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hit-Warrants (auch Digital- oder Simplex-Warrants genannt) sind die einfachste Form eines exotischen Optionsscheines. Der Investor erhält einen festgelegten Auszahlungsbetrag, wenn der Basiswert während der Laufzeit des Scheins eine bestimmte Barriere – sie sogenannte Hit-Schwelle – erreicht. Wenn nicht, verfällt der Schein wertlos. Sie eignen sich besonders für Anleger, die ein bestimmtes Kursziel vor Augen haben.

Holding  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesellschaft ohne eigenen Produktionsbetrieb, die an zahlreichen Unternehmen finanziell beteiligt und etwa für die effiziente Führung eines Konzerns zuständig ist. Während die rechtliche Selbständigkeit der beherrschten Unternehmen erhalten bleibt, geht der wirtschaftliche Erfolg weitgehend oder ganz auf die Holding über.

Homebanking  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Direct Banking.

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)  Linkpfeil zum Seitenanfang
In der HOAI sind die Gebühren für Architekten, Ingenieure und Statiker festgesetzt. Es gibt sowohl Höchstgrenzen als auch Mindestgrenzen. Das Honorar ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe und den Baukosten.

Horizontaler Spread  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kombiniert man Optionsscheine mit gleichem Ausübungspreis so, dass ein Optionsschein mit näherem Verfall verkauft und eine mit späterem Verfall gekauft wird, so spricht man von einem horizontalen Spread.

Hostile bid  Linkpfeil zum Seitenanfang
(wörtlich: feindliches Angebot)
Angebot einer Einzelperson oder einer Gesellschaft, ein Unternehmen entgegen den Absichten seines gegenwärtigen Managements zu übernehmen. Die Anteilseigner könnten jedoch ein feindliches Angebot begrüßen, falls der Anbieter einen genügend hohen Preis pro Aktie offeriert – dies ist üblicherweise der Fall. Statt hostile bid (= feindliches Angebot) wird auch der Terminus unfriendly takeover (= unfreundliche Übernahme) verwendet.

Hurdle rate  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Mindestertragsrate, Mindestverzinsung)
Die erforderliche Mindestverzinsung, die eine Investition erzielen muß, um einen budgetierten Investitionsaufwand zu rechtfertigen.
Die Hurdle rate wird bei der erfolgsabhängigen Vergütung des Managements als Mindestverzinsung herangezogen, bei deren Überschreitung das Management einen vorher festgelegten Anteil am Ertrag der Investition erhält. Eine Hurdle rate wird zum Beispiel vereinbart, um eine Gleichschaltung der Interessen von Management und Kapitalgebern sicherzustellen. Die erfolgsabhängige Vergütung wird in der Regel in Verbindung mit einer laufenden Grundvergütung vereinbart.

HV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Hauptversammlung.

Hypothek  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Hypothek zählt ebenso wie die Grundschuld zu den Grundpfandrechten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Hypothek ein Darlehen voraussetzt und der damit verbundenen geringeren Flexibilität gegenüber der Grundschuld wird sie in der Praxis kaum noch verwendet. Die Hypothek besteht nur, solange ein Kredit besteht, und nur in der Höhe des Darlehens!

Hypothekenbank  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut, das sich

privatrechtlich firmierend hauptsächlich mit der Vergabe von Hypothekar- und Kommunalkrediten,
öffentlich-rechtlich firmierend mit der Finanzierung des Wohnungsbaus sowie öffentlicher Investitionen befasst.
Privatrechtliche Hypothekenbanken unterliegen dem Hypothekenbankgesetz (HBG) und müssen über ein Grundkapital von mindestens 4 Millionen Euro verfügen.

Hypothekendarlehen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man ein langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht (Grundschuld) im Grundbuch eingetragen wird. Das Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken ist eine traditonsreiche und bewährte Form der Baufinanzierung. Es zeichnet sich durch einen für viele Jahre fest vereinbarten Zins aus. Der Darlehensnehmer ist damit vor kurzfristigen, überraschenden Zinsschwankungen sicher. Geregelt in §§ 1113 – 1190 BGB.

Hypothekenbankgesetz (HBG)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesetz, das die Organisation, Geschäftstätigkeit und Staatsaufsicht privater Hypothekenbanken vorschreibt bzw. regelt.