Lexikon V

BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit V

Valoren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im weitesten Sinne versteht man darunter alle Wertsachen; im Bankensektor
werden aber hauptsächlich Wertpapiere, Banknoten, Schecks und Münzgeld als
Valoren bezeichnet.

Value-at-Risk  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Value at Risk-Konzept ist ein Verfahren, das zur Berechnung des
Verlustpotentials aus Preisänderungen der Handelsposition angewandt wird.
Die Berechnung dieses Verlustpotentials, das unter Annahme einer
bestimmten Wahrscheinlichkeit (z.B. 98%) angegeben wird, wird auf der
Basis marktorientierter Preisänderungen vorgenommen.

Valuta  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sammelbegriff für fremde Währungen. Ferner ist "Valuta" die Bezeichnung
für das Buchungsdatum der Wertpapiere nach Geschäftsabschluss an der Börse
oder der Zeitpunkt, zu dem die Gutschrift bzw. Belastung auf dem Bankkonto
durch die Bank erfolgt (per valuta).

Variabel verzinsliche Anleihe  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Angelsächsisch: Floating Rate Note); Bezeichnung für
Finanzierungsinstrumente, die im Gegensatz zu traditionellen Anleihen
immer nur für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel 3 oder 6 Monate)
einen an kurzfristige Geldmarktsätze gekoppelten festen Mindestzins
vorsehen.

Variabler Kurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
An den Wertpapierbörsen werden Kurse der Aktien von großen
Publikumsgesellschaften, die sogenannten Standardwerte, fortlaufend
notiert. Siehe auch Fortlaufende Notierung.

Variable Notierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Fortlaufende Notierung.

Variation Margin  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Verrechnung der Gewinne und Verluste, die sich aus
offenen Terminkontrakt- oder Optionsgeschäften aufgrund der täglichen
Neubewertung der Positionen ergeben.

VDAX  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für DAX-Volatilitätsindex. Größe, die die durchschnittliche
impliziete Volatilität ausgewählter Optionen auf den DAX angibt. D. h. der
VDAX drückt die vom Terminmarkt erwartete Schwankungsbreite des DAX für
eine konstante Restlaufzeit von 45 Tagen aus.

VDM  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Verband Deutscher Makler.

Vega  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dynamische Kennzahl, die zeigt, um wieviel sich der Options- bzw.
Optionsscheinpreis ändert, wenn die Marktteilnehmer künftg stärkerer
Kursschwankungen beim Basiswert erwarten. Konkret: wenn die implizite
Volatilität sich um eine Einheit ändert. In der Literatur wird Vega auch
als Kappa, Lamba oder Sigma benannt.

Venture Capital  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Wagniskapital genannt. Eigenkapital, das jungen, wachstumsträchtigen
(i.d.R. auch risikobehaftete)
Unternehmen, die sich nicht selbst finanzieren können bzw. von Banken
keine ausreichenden Kredite erhalten, zur Verfügung gestellt wird. I.d.R.
stellen sog. Venture Capital Fonds das Kapital im Sinne von
Beteiligungskapital zur Verfügung.
Die Rendite ist risikoadäquat entsprechend hoch.

Veräusserungsgewinn  Linkpfeil zum Seitenanfang
Realisierter, steuerfreier Gewinn aus einem Wertpapiergeschäft nach Ablauf
der zwölfmonatigen Spekulationsfrist.

Verbriefungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Banken übertragen Ausfallrisiken auf Forderungen an eine
Spezialgesellschaft, die darauf Wertpapiere begibt. Der Forderungspool
wird in verschiedene Ratingklassen geteilt; die Wertpapiere an Investoren
wie Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen verkauft. Die
übertragende Bank verkauft das Risiko und muss die Forderungen daher mit
weniger Eigenkapital als zuvor unterlegen. Bei syntetischen Verbriefungen
werden nicht Forderungen übertragen, sondern lediglich das Risiko mit
Derivaten.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach der VOB werden Bauverträge geregelt. Wichtig sind hier auch die
Bestimmungen für die Gewährleistungsdauer für Bauten.

Verfall / Verfalltag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Jede Option bzw. jeder Optionsschein hat eine begrenzte Laufzeit. Der
Verfalltag ist der letzte Tag, an dem eine Option oder ein Optionsschein
gehandelt wird. Es ist gleichzeitig der letzte Ausübungstag für
amerikanische Optionen (american style) und der einzige Ausübungstag für
europäische Optionen (european style). Die Zeit bis zu diesem Datum ist
die Restlaufzeit.

Verfügbarkeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds börsentäglich
zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds bilden.
Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein
Vermögen verfügen können. Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich
bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz.

Vergleichsmiete  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach §2 Abs.2 MHG übersteigt die ortsübliche Vergleichsmiete nicht die
üblichen Mieten. Das sind Mieten, die in der Gemeinde oder in ähnlichen
Gemeinden während der letzten vier Jahre gültig waren, für nicht
preisgebundenen Wohnraum in vergleichbarer Art, Größe, Ausführung,
Beschaffenheit und Lage. Die Vergleichsmiete kann festgestellt werden mit
Hilfe eines Mietspiegels, durch ein Gutachten, oder durch den Verweis auf
drei vergleichbare Wohnungen.

Vergleichswertverfahren  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Immobilienbewertung. Mit
diesem Verfahren wird der Verkehrswert von Gebäudeanlagen auf Grundstücken
ermittelt. Auch zur Ermittlung von Bodenwerten wird diese Methode häufig
angewandt. Dafür greift man auf entsprechende Bodenrichtwerte zurück. Um
Grundstücke mit Gebäuden zu bewerten, werden Kaufpreise von
Vergleichsobjekten herangezogen. Diese müssen in bestimmten Merkmalen mit
dem zu bewertenden Gebäude übereinstimmen.

Vergleichsindex (= Benchmark = Vergleichsmaßstab)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Entwicklung eines bestimmten Index, der einem Fonds als
Vergleichsbasis für die Wertentwicklung dient. Ziel eines aktiv gemanagten
Fonds ist es, den Vergleichsindex zu schlagen. Passiv gemanagte (Index)-Fonds
sollten sich in etwa wie ihr Vergleichsmaßstab entwickeln.

Vergleichsmaßstab  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vergleichsindex.

Verkaufsoption  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Put-Option.

Verkaufssignal  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff aus der Chart-Analyse, der einem Chartanalytiker einen Hinweis zur
Veräusserung eines Wertpapiers gibt. Gegenteil: Kaufssignal.

Verkaufsprospekt  Linkpfeil zum Seitenanfang

Allgemein: Für Wertpapiere, die erstmals im Inland öffentlich angeboten
werden und nicht zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind,
muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Das Schriftstück
muss alle Angaben enthalten, damit sich Anleger ein zutreffendes Urteil
über den Emittenten und die Wertpapiere bilden können.
Investmentfonds: Das deutsche Investmentrecht schreibt vor, dass vor dem
Kaufabschluss über Investmentanteile ein Verkaufsprospekt mit den
Vertragsbedingungen des Investmentfonds ausgehändigt werden muss. Der
Inhalt des Verkaufsprospekts ist durch das KAGG genau festgelegt. Er
enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in
Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind.
Verkehrswert
Der Verkehrswert kann mit Hilfe des Vergleichswertverfahrens oder anderen
Methoden der Immobilienbewertung ermittelt werden. Es ist der Preis für
ein Grundstück, der erzielt werden könnte, zum Zeitpunkt der Ermittlung
und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. In die Ermittlung des Verkehrswertes
werden auch die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit
und die Lage des Grundstückes, ohne Rücksichten auf persönliche oder
ungewöhnliche Verhältnisse einbezogen.

Verlustzuweisung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Steuerliche Zurechnung von Verlusten. Kapitalanleger, die in einen
geschlossenen Fonds investieren, können sowohl tatsächliche Verluste als
auch reine Buchverluste (insbesondere Abschreibungen) geltend machen. Im
Ergebnis sparen die Anleger Einkommensteuer.

Vermögensaufstellung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Teil des Rechenschafts- und Halbjahresberichts, aus dem Aufteilung und
Veränderung des Fondsvermögens hervorgehen.

Verrechnungsscheck  Linkpfeil zum Seitenanfang
Scheck, auf dem die Vorderseite mit dem Vermerk "Nur zur Verrechnung"
gekennzeichnet ist. Ein Verrechnungsscheck darf von der auf dem Scheck
genannten bezogenen Bank nicht bar eingelöst werden, sondern wird nur im
Wege der Gutschrift eingelöst. Gegenteil: Barscheck.

Verschuldungsgrad  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bilanzkennzahl, die die Abhängigkeit eines Unternehmens von externen
Gläubigern angibt. Ein hoher Verschuldungsgrad kennzeichnet eine Hohe
Abhängigkeit und umgekehrt. Der Verschuldungsgrad errechnet sich aus dem
Fremdkapital im Verhältnis zum Eigenkapital . Er darf jedoch nie isoliert
betrachtet werden, da bei Berücksichtigung des Leverage-Effektes unter
bestimmten Voraussetzungen aus Rentabilitätsgründen ein höherer
Verschuldungsgrad positiv beurteilt werden kann.

Versorgungswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man eine Aktiengesellschaft, die in der Energiebranche
tätig ist, wie z.B. Stromwerke, etc.

Vertikaler Spread  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei einem vertikalen Spread sind die gleichzeitig ge- und verkauften
Optionen vom gleichen Typ (gleiche Laufzeit), allerdings mit
unterschiedlichen Basispreisen bewertet.

Vertragsbedingungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bevor eine Investmentgesellschaft Anteile eines Fonds ausgeben darf,
müssen die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das
Kreditwesen genehmigt werden. Die Vertragsbedingungen regeln das
Rechtsverhältnis zwischen Anleger und KAG.

Vertretbare Wertpapiere  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vertretbare Wertpapiere stellen Wertpapiere dar, die untereinander
ausgetauscht werden können, ohne dass es dabei zu einer Schädigung des
Gläubigers kommt. Hierbei muss es sich um Aktien gleichen Wertes und
gleicher Art handeln. Sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien sind
vertretbare Wertpapiere.

Vertriebszulassung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bevor ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich zum Vertrieb
angeboten werden können, muss die Investmentgesellschaft das
Anzeigeverfahren für den öffentlichen Vertrieb beim Bundesaufsichtsamt für
das Kreditwesen ordnungsgemäß durchlaufen haben.

Verwaltungsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Vorratsaktie.

Verwaltungskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach § 26 der II. BV sind Verwaltungskosten die Kosten der zur Verwaltung
des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit erforderlichen Arbeitskräfte und
Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie der Wert der vom Vermieter
persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit. Zu den Verwaltungskosten gehören
auch die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des
Jahresabschlusses und der Geschäftsführung.

Verwaltungsvergütung / -gebühr   Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Managementgebühr oder angelsächsisch management fee genannt. Die
Vergütung, die die KAG für die Verwaltung eines Fonds erhält. Die Höhe der
Verwaltungsvergütung ist in den "Besonderen Vertragsbedingungen" im
Verkaufsprospekt geregelt. Die Gebühr wird nicht dem Anleger, sondern dem
Fonds belastet. Siehe auch Depotbankgebühr.

Verwässerungsschutz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Oftmals ist die Option bzw. der Optionsschein gegen Preisänderungen aus
Kapitalmaßnahmen geschützt.

Vinkulierte Namensaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sonderform der Namensaktie, bei der übertragung des Eigentumsrechtes ist
zusätzlich die Zustimmung der Aktiengesellschaft erforderlich. Solche
vinkulierte Namensaktien werden häufig zu dem Zweck ausgegeben, ein
Unternehmen vor überfremdung zu schützen oder die übernahme durch
unliebsame Konkurrenten zu verhindern.

Vinkuliertes Namenspapier  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Form von Namenspapier bedarf zur übertragung an einen Dritten der
Zustimmung des Emittenten.

Volatilität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Schwankungsbereich von Basiswerten während eines bestimmten Zeitraums. Die
Volatilität ist eine mathematische Größe (siehe auch Standardabweichung)
für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Bei Fonds wird zum Beispiel
ein Durchschnittswert für die Entwicklung in einem Monat gebildet. Die
Schwankungen dieses Werts werden als Standard genommen und gemessen, wie
weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert entfernt
hat. Man errechnet also die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum. Je
größer diese Schwankungsbreite ist, um so volatiler und damit
risikoreicher ist ein Fonds. Eine weitere Messgröße für das Risiko ist
beispielsweise der "Maximale Verlust".
Weitere Begriffe: Bewertungsmodelle, Vega.

Volksaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien, die durch Privatisierung des Bundesvermögens entstanden sind und
weit gestreut zu Vorzugskonditionen "unter das Volk", also unter einem
breiten Personenkreis plaziert wurden.

Vollfinanzierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Von einer Vollfinanzierung spricht man normalerweise dann, wenn die
Gestehungskosten einer Immobilie ohne Eigenmittel (Eigenkapital), d.h. zu
100% fremdfinanziert werden. Die Kreditinstitute verlangen dann aber
häufig andere Sicherheiten.

Vollgeschoss  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Festsetzung der Vollgeschosse im Bebauungsplan ermöglicht es, auf die
Höhe der baulichen Anlagen Einfluß zu nehmen. Die kann erforderlich sein,
um das Ortsbild zu gestalten, ein Baugebiet zu dimensionieren oder um ein
stadtklimatisch notwendige Durchlüftung eines Gebietes nicht zu
verhindern. Regelungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Zahl der
Vollgeschosse betreffen das Maß der baulichen Nutzung. Der Begriff des
Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Vollgeschoß
gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse
sind oder auf deren Zahl angerechnet werden.

Vollmacht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Man unterscheidet zwischen

der Handlungsvollmacht, die den Bevollmächtigten zur Erledigung bestimmter
Rechtsgeschäfte berechtigt und
der Generalvollmacht, die ihn zur Erledigung aller Rechtsgeschäfte
berechtigt.
Vollmachtstimmrecht
Jeder Inhaber von Stammaktien besitzt ein Stimmrecht in der
Hauptversammlung (HV). Er kann aber einen Dritten, z.B. ein Kreditinstitut
bevollmächtigen, für ihn das Stimmrecht in der HV auszuüben.

Volume  Linkpfeil zum Seitenanfang
Umsatz aller getätigten Geschäfte für einen Rohstoff. Ein Geschäft
beinhaltet einen Kauf und Verkauf zusammen.
Angelsächsische Bezeichnung für das Volumen, also den Umsatz an einer
Wertpapierbörse.
Voranfrage
Zur Voranfrage bedarf es eines schriftlichen Antrags. Die Voranfrage dient
zur Klärung von Einzelfragen im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben,
noch bevor der Bauantrag gestellt wird. Dies können z.B. Fragen sein zur
Gewährung von Ausnahmen, zur Verwendung bestimmter Baumaterialien, zur
überbaubaren Grundstücksfläche bis hin zu Gestaltungsfragen. Die
Voranfrage ist immer dann empfehlenswert, wenn irgendwelche Zweifel an der
Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens bestehen. Stehen
öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht im Wege, wird wie bei der
Baugenehmigung ein Vorbescheid erteilt, welcher befristet ist. Wird ein
Bauantrag innerhalb der Geltungsdauer gestellt, so kann die
Genehmigungsbehörde die im Vorbescheid geklärten Fragen im
Baugenehmigungsverfahren nicht anders bewerten.

Vorbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wertpapierhandel vor der offiziellen Börseneröffnung und außerhalb der
Verantwortung der Börse. Er findet im wesentlichen unter Banken
telephonisch und fernschriftlich statt und lässt schon auf die Entwicklung
des eigentlichen Börsentages schließen.

Vorfälligkeitsentschädigung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Entschädigung muss vom Darlehensnehmer an das Kreditinstitut bezahlt
werden, wenn er den Darlehensbetrag vor Ablauf der Darlehenslaufzeit
zurückbezahlt. Das Kreditinstitut lässt sich so für die fehlenden
zukünftigen Zinszahlungen entschädigen.

Vorkaufsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wer das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt bekommen hat, kann
dies ausüben, sobald derjenige, der es ihm eingeräumt hat, mit einem
Dritten einen Kaufvertrag über die Wohnung geschlossen hat. Das
Vorkaufsrecht kann entweder vertraglich eingeräumt worden sein, als rein
schuldrechtliches Vorkaufsrecht, oder aber als sogenanntes dingliches
Vorkaufsrecht auch in das Grundbuch eingetragen worden sein.

Vorlaufzeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Zeit von heute bis zum Anpassungstermin Ihrer bestehenden
Immobilienfinanzierung.

Vorratsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Verwaltungsaktien genannt. Bezeichnung für Aktien, die Aufgrund eines
eingeräumten Rechts im Zuge einer Neuausgabe von Aktien von einem Dritten
(Bankenkonsortium, Vermögensverwalter) für Rechnung der Aktiengesellschaft
übernommen werden und bis zu einer gegenteiligen Entscheidung durch die
AG, nicht auf den Markt gelangen. Dabei haftet der Dritte für die Einlage.

Vorstand  Linkpfeil zum Seitenanfang
Neben Hauptversammlung und Aufsichtsrat einer der drei Organe der
Aktiengesellschaft. Er wird vom Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre bestellt.
Seine Hauptaufgaben bestehen in der Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft nach außen.

Vorzugsaktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktie, mit der i.d.R. vom Inhaber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung
ausgeübt werden kann. Häufig besitzen Vorzugsaktien allerdings
Sonderrechte wie z.B. eine bevorzugte, also höhere Dividendenzahlung .
Gegenteil: Stammaktie.

Vorzugsdividende  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die besondere, dem Inhaber von Vorzugsaktien gewährte Dividende, die in
einer Dividendengarantie, aber auch aus einer gegenüber den Stammaktien
mit einem zusätzlichen Bonus versehenen Ausschüttung bestehen kann.