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BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit L

Länder- und Regionenfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktienfonds, die ausschließlich in einem bestimmten Land oder in speziell zusammengeführten Ländergruppen (z.B. Südeuropa oder Lateinamerika) anlegen. Sie haben eine andere Risikostruktur als Fonds, die ihre Anlagen über viele Anlageländer streuen.

Länder-Jumbo  Linkpfeil zum Seitenanfang
Großanleihe mehrerer Bundesländer mit einem Emissionsvolumen von mehreren Mrd. Euro. Er ist als Sammelanleihe zu betrachten, bei der die beteiligten Bundesländer die Zins- und Tilgungsleistungen gemessen an ihrer jeweiligen Quote am Gesamtvolumen übernehmen.

Längste Verlustperiode  Linkpfeil zum Seitenanfang
Diese Zahl gibt an, wie viele Monate in Folge ein Fonds in der Vergangenheit Verluste erlitt.

Lageplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Wenn man einen Bauantrag stellen möchte, braucht man u.a. auch den amtlichen Lageplan des Grundstückes. Er zeigt die Lage, die Grenzen des Grundstückes und die Abgrenzungen des geplanten Gebäudes. Die dafür notwendigen Unterlagen muss man den Katasterunterlagen des Katasteramts entnehmen.

Lamda  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Lambda bezeichnet den theoretischen Hebel (angelsächsisch: Leverage) eines Optionsscheines. Optionsscheinkurse bewegen entsprechend ihrer Stellung am/im/aus dem Geld, unterschiedlich stark, d.h. Kursbewegungen des Basiswertes werden nicht 1:1 vom Optionsschein widergegeben. Das Lambda bereinigt den absoluten Hebel eines Scheins um sein Delta. Siehe auch Vega.

Landeszentralbank (LZB)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die LZB ist die Hauptverwaltung der Deutsche Bundesbank auf Länderebene und arbeitet als Bundesbehörde. Ihre Hauptaufgaben liegen in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Banken untereinander und der Überwachung der Mindestreserven. Sie wird von einem Vorstand geleitet. Diesem steht ein Präsident vor. Die LZB-Präsidenten sind Zugleich Mitglieder des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank.

Langläufer  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von zehn und mehr Jahren. Im Gegensatz zu „Kurzläufern“ stärker kursanfällig und deshalb in Phasen mit unsicherer oder nach oben gerichteter Zinsentwicklung von den Anlegern vernachlässigt; in Phasen mit fallenden Zinsen dagegen wegen der möglichen Kurschancen bevorzugt.

Lastenfreistellung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bei Erwerb einer neuen oder einer gebrauchten Eigentumswohnung werden im Grundbuch zu Lasten des Veräußerers Grundpfandrechte eingetragen sein. Die Freistellung von diesen Grundpfandrechten und möglicherweise auch noch anderen im Grundbuch eingetragenen Lasten muss im notariellen Erwerbsvertrag ausdrücklich und deutlich geregelt sein und muss dem Notar vor Kaufpreisfälligkeit vorliegen.

Laufende Notierung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als laufende Notierung bezeichnet man an der Börse Verfahren der Kursfeststellung, die regelmäßige Umsätze erkennen lassen, d.h. nach Eröffnung werden je nach Angebot und Nachfrage weitere Kurse gestellt.

Laufende Verzinsung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Verzinsung einer festverzinslichen Schuldverschreibung bezogen auf ihren Kaufpreis.

Bezeichnung für die Überlassungsdauer eines Kredits . Das Laufzeitende ist hierbei durch den Rückzahlungstermin definiert. Bei festverzinslichen Wertpapieren bezeichnet sie die Zeit zwischen Ausgabe und Rückzahlung eines Papiers. Bei Optionen und Optionsscheinen bezeichnet sie den Zeitraum zwischen Ausgabe und letztem möglichen Ausübungstag.

Laufzeit  Linkpfeil zum Seitenanfang

Wertpapiere: Bei festverzinsliche Wertpapiere ist die Laufzeit der Zeitraum bis zur Rückzahlung.
Optionen: Bei Optionen und Optionsscheinen ist die Laufzeit der Zeitraum vom Tag seiner Begebung bis zu dem Tag, an dem das Ausübungsrecht erlischt.
Darlehen: Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur vollständigen Rückzahlung. Darlehen der Hypothekenbanken haben Laufzeiten von durchschnittlich 30 Jahren (zum Vergleich: 2 % Tilgung p.a. = ca. 20 Jahre, 3 % Tilgung p.a. = ca. 15 Jahre). Lange Laufzeiten sind ein Vorteil, denn sie ermöglichen eine niedrige laufende Belastung. Nicht zu verwechseln mit der Laufzeit eines Darlehens ist die Zinsfestschreibung.

Laufzeitfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fonds mit von vorneherein begrenzter Laufzeit. Anleger können diese Fonds nur während einer knapp bemessenen Zeichnungsfrist kaufen. Danach wird die Ausgabe von Fondsanteilen eingestellt. Das investierte Vermögen bleibt bis zum Laufzeitende im Fonds. Anleger können ihre Fondsanteile jedoch auch während der Laufzeit börsentäglich verkaufen. Am Ablaufdatum wird der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber ausgeschüttet.

LBO  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für Leveraged Buy Out.

Lead-Manager  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Lead-Manager ist der Führere eines Konsortiums, der die Leitung, in engem Kontakt zum Emittenten des Konsortiums und alle zentralen Arbeiten in Verbindung mit der Emission übernimmt. Z.B. die Erstellung des Prospekts, die Stellung des Börsenzulassungsantrags und die Marktpflege gehören zum Aufgabenfeld des Lead-Managers.

Leasingfonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Geschlossene Fonds, der die Anlegergelder in ein mobiles Wirtschaftsgut (Flugzeuge, Maschinen) oder eine Immobilie investiert und es einem Leasingnehmer zum Gebrauch überlässt. Dieser zahlt dafür laufend Leasingraten und übernimmt sämtliche Kosten der Pflege und Instandhaltung. Beim Finanzierungsleasing vereinbart der Fonds mit dem Leasingnehmer, dass dieser das Wirtschaftsgut bei Ablauf der Leasingzeit gegen eine Schlusszahlung erwirbt.

Lebenshaltungskostenindex  Linkpfeil zum Seitenanfang
Vom statistischen Bundesamt ermittelte Bezugsgröße. Sie stellt die Preisentwicklung des aktuellen Jahres zu einem Basisjahr dar. Die Ermittlung erfolgt aufgrund der Inflationsrate mit Hilfe eines Warenkorbes. In Mietverträgen wird eine Mieterhöhung oftmals an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt (§ 10 a MHG).

Leerstand / Leerstandsquote  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nicht vermietete Nutzfläche eines Gebäudes, ausgedrückt in Prozent der Gesamtnutzfläche.

Leerverkauf  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Leerverkauf ist der Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch nicht besitzt. Der Verkäufer spekuliert bei diesem Termingeschäft darauf, dass die Kurse sinken, bis die Wertpapiere an die Käufer geliefert werden müssen, und er sie sich dann billiger beschaffen kann. Dies wird in der Fachsprache als „Eindeckung“ bezeichnet. Die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufskurs verbleibt dem Käufer als Gewinn bzw. Verlust. Da Wertpapiergeschäfte in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von zwei Tagen zu erfüllen sind, können über diesen Zeitraum hinausgehende Leerverkäufe nur über das Instrument der so genannten „Wertpapierleihe“ getätigt werden: Der Leerverkäufer leiht sich von einem Marktteilnehmer (meist Versicherungen oder Fonds) Wertpapiere und liefert diese zur Erfüllung seiner Verkaufs-Verpflichtungen. Er erwirbt die Titel zu einem späteren Zeitpunkt an der Börse und gibt diese dann zur Beendigung der Wertpapierleihe an den Verleiher zurück.

Leichte Aktie  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aktien mit niedrigem Kurswert, die den Anlegern aus diesem Grunde optisch besonders attraktiv erscheinen. Gegenteil: schwere Aktie.

Leitbörse  Linkpfeil zum Seitenanfang
Börse, an deren Entwicklung sich andere Börsen stark orientieren; so gelten die Börsen von New York und Tokio für die meisten übrigen Finanzmärkte als Leitbörse.

Leitzins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Leitzins für den Euroraum ist der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgesetzte Zinssatz für die Abgabe von Zentralbankgeld. Die Leitzinsen beeinflussen das Zinsniveau am Geldmarkt. Früher wurden Diskont- und Lombardsatz (die alten Leitzinssätze) von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Mit Beginn der Stufe 3 der Wirtschafts- und Währungsunion sind die geldpolitischen Befugnisse von der Deutschen Bundesbank auf das Europäische System der Zentralbanken übergegangen, d. h. Diskont- und Lombardsatz der Deutschen Bundesbank werden seit dem 1. Januar 1999 nicht mehr festgesetzt. Der Nachfolger ist der von der EZB festgelegte Hauptrefinanzierungssatz. Die Verantwortung für die Festlegung von Leitzinsen außerhalb des Euroraums obliegt i.d.R. den jeweiligen Notenbank der jeweiligen Länder, z.B. dem Federal Reserve Board (USA), der Bank of Japan oder der Bank of England.

Letter of Intent  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Letter of Intent (LOI) ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Letter of Intent bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage des anschließenden Vertrags. Der Letter begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche. Verkündet ein Unternehmen, dass man mit einem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen Großauftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, d.h. es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.

Letzter Handelstag  Linkpfeil zum Seitenanfang
Letzter Tag, an dem der Handel in einer Kontraktfälligkeit stattfinden kann. Bei Optionsscheinen liegt der letzte Handelstag i.d.R. fünf Arbeitstage vor dem Verfall eines Optionsscheines. Zwischen dem letzten Handelstag und Verfalltag können Optionsscheine nur noch im Telefonhandel gehandelt werden.

Letzter Kurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Derjenige Kurs, welcher im variablen Handel als letzter notiert wurde.

Leverage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe theoretischer Hebel.

Leveraged Buy Out (LBO)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man die Übernahme durch außenstehende oder betriebszugehörige Investoren. Man unterscheidet zwischen Management Buy In bei einer Übernahme durch außenstehende Investoren und Management Buy Out bei einer Übernahme durch das eigene Management. Typisch für einen LBO ist, dass nur wenige Eigenmittel eingesetzt werden. In der Regel erfolgt die Kapitalbeschaffung durch Aufnahme von Krediten bzw. durch die Emission von Anleihen. Die Finanzierung der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt aus dem zukünftigen Ertrag des übernommenen Unternehmens oder auch häufig durch den Verkauf von Unternehmensanteilen.

Leveraged Finance  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Finanzierung eines Unternehmenskaufs durch außenstehende Investoren, wobei die Finanzierung , die ausschließlich durch den zukünftigen Cash-Flow des übernommenen Unternehmens bedient und durch die Aktiva dieses Unternehmens besichert wird durch hohe Fremdverschuldung erfolgt.

LIBOR  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für London Interbank Offered Rate. Zinssatz am Geldmarkt, zu dem die Kreditinstitute am Bankplatz London untereinander Gelder ausleihen bzw. anlegen.

Lieferung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Macht der Käufer einer Option bzw. eines Optionsscheines von seinem Ausübungsrecht Gebrauch, so muss der Basiswert vom Stillhalter zum vereinbarten Basispreis geliefert (bei Calls) bzw. bezogen (bei Puts) werden. Bei Covered Warrants wird jedoch meistens ein Barausgleich vereinbart, also auf die Lieferung verzichtet.Bei Futures besteht kein Ausübungsrecht. Die Lieferung findet immer statt. Deshalb gehen die meisten Marktteilnehmer ein Gegengeschäft ein, um nicht zur Lieferung verpflichtet zu bleiben.

Liegenschaftskataster  Linkpfeil zum Seitenanfang
Amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung, das bei den Katasterämtern geführt wird. Das Verzeichnis enthält im Gegensatz zu den Bestandsverzeichnissen der Grundbücher alle Grundstücke einschließlich Erbbaurecht und Wohnungseigentum. Dies gilt auch für Grundstücke, die nicht im Grundbuch eingetragen sind. Das Liegenschaftskataster besteht aus den siehe Katasterbüchern und Katasterkarten.

Liegenschaftszinssatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt im Rahmen der Prämissen des Ertragswertverfahrens marktüblich verzinst wird. Es handelt sich um einen zentralen Faktor der Wertermittlung einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit einem normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich nach der Art, Lage und Restnutzungsdauer des Objektes. Mit ihm wird zunächst der Bodenwert eines bebauten Grundstücks verzinst. Außerdem geht er zusammen mit der Restnutzungsdauer in den Vervielfältiger („Rentenbarwertfaktor“) ein, mit dem der auf das Gebäude treffende Reinertrag multipliziert wird, um den Gebäudeertragswert zu erhalten. Der Liegenschaftszinssatz kann in der Regel bei den Gutachterausschüssen erfragt werden. Auch Makler können auf der Grundlage der von ihnen vermittelten Kaufverträge über Mietobjekte Liegenschaftszinssätze zuverlässig ermitteln.

LIFFE  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für London International Financial Futures Exchange. Bedeutende europäische Terminbörse. Sie wurde 1982 gegründet.

Limit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnet die Preis- bzw. Kursgrenze, die der Käufer o. Verkäufer von Wertpapieren für den Kauf o. Verkauf von Wertpapieren setzt.

Limitgebühr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für die Gebühr, die für den Bankkunden bei Nichtausführung limitierter Aufträge durch die Bank anfällt.

Limit Order  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für eine Order mit festgelegtem Preis und/oder festgelegter Zeit für die Ausführung.
Gegenteil: Market Order.

Linienchart  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beim Linienchart werden nur die Kassa- oder Schlusskurse eines Titels auf der Zeitachse des Charts fortlaufend eingetragen. Dadurch entsteht eine kontinuierliche Linie, die den Kursverlauf des Wertes wiedergibt. Nachteil ist jedoch, daß Tageskursschwankungen, die sich in den variablen Kursnotierungen niederschlagen, nicht berücksichtigt werden.

Liquidation  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auflösung eines Unternehmens und das anteilige Verteilen des eventuell nach Befriedigung der Gläubiger übriggebliebenen Restwertes.

ListedStockFuture-Zertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Turbo-Zertifikat.

Liquidität  Linkpfeil zum Seitenanfang

Börse allgemein: Marktsituation, in der auch große Transaktionen in einem Finanzinstrument abgewickelt werden können, ohne dass diese den Marktpreis nennenswert beeinflussen, d.h. Zustand, in dem stets Angebot und Nachfrage für ein Wertpapier besteht. Eine hohe Liqidität führt zu einer geringen Differenz zwischen Geld- und Briefkurs.
Optionen: Im Optionsscheingeschäft wird als Liquiditätsmaßstab regelmäßig die Umsatztiefe in einem Schein herangezogen. Liquidität wird bei Optionen und Optionsscheinen durch einen Market Maker gewährleistet.
Siehe auch Barreserve.

Lock-Up-Periode  Linkpfeil zum Seitenanfang
Zeitraum nach einem Börsengang, in dem die Altaktionäre einer Neuemission nach der Erstnotierung keine Aktien veräußern dürfen.

LOI (Letter of Intent)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unverbindliche Absichtserklärung einer Venture-Capital-Gesellschaft, eine Unternehmensbeteiligung zu erwerben.

Lombardfähigkeit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für ein Wertpapier mit der Eigenschaft, beleihbar zu sein.

Lombardsatz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Von der EZB festgelegter Zinssatz, zu dem diese den Kreditinstituten gegen Hinterlegung von Wertpapieren, Kredite gewähren. Neben dem Diskontsatz gilt der Lombardsatz als einer der wichtigsten Orientierungspunkte über die Geld- und Kreditpolitik der Notenbank.

Long Call  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Optionshandel wird zwischen vier Grundstrategien unterschieden:

Long Call,
Short Call,
Long Put und
Short Put.
Die Strategie Long Call wird durch den Kauf eines Calls realisiert und beinhaltet das Recht, die Option zu vereinbarten Bedingungen auszuüben oder verfallen zu lassen. Der Käufer hofft dabei natürlich auf steigende Kurse.

Long Call Emission  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hierunter versteht man eine Anleihe, die noch vor Endfälligkeit durch den Emittenten gekündigt werden kann.

Long-Hedge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Absicherung gegen Preisschwankungen durch Eingehen einer Kaufposition im Termin- oder Optionsmarkt.

Long Position  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ein Investor, der eine Option bzw. einen Optionsschein kauft, hält eine Long Position. Bei Futures hält der Käufer des Futures eine Long Position. Er muss bei Fälligkeit das Gut abnehmen
Gegenteil: Short Position.

Long Put  Linkpfeil zum Seitenanfang
Im Optionshandel wird zwischen vier Grundstrategien unterschieden:

Long Call,
Short Call,
Long Put und
Short Put.
Die Strategie wird durch den Kauf eines Puts realisiert und beinhaltet das Recht, die Option zu vereinbarten Bedingungen auszuüben oder verfallen zu lassen. Der Käufer hofft dabei natürlich auf fallende Kurse.

Long Straddle  Linkpfeil zum Seitenanfang
Straddle wird der gleichzeitige Kauf/Verkauf von gleichen Wertpapieren zu unterschiedlichen Terminen, verschiedenen Rohstoffen oder an mehreren Börsen genannt.

Look Back Option  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kaufposition eines Marktteilnehmers in einem Kassainstrument, Optionskontrakt oder Terminkontrakt.

Look Back Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Optionsscheinsvariante , die seinem Inhaber das Recht einräumt, denjenigen Kurs als Basispreis zu wählen, der für ihn im Verlauf der Ausübungsfrist am günstigsten ist. Bei der Call -Variante ist dies der niedrigste Kurs, bei der Put -Variante der höchste Kurs.

Lot  Linkpfeil zum Seitenanfang
Los, Mengeneinheit eines Kontraktes.

Low  Linkpfeil zum Seitenanfang
Low ist die angelsächsische Entsprechung für „Tief“. Low wird der Tiefstkurs pro Tag, Woche, Monat, historisch etc. bezeichnet und stellt das Gegenstück zu High dar.

Low-Kupon-Anleihen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Low-Kupon-Anleihen sind Pfandbriefe mit einer sehr niedrigen Nominalverzinsung. Der Kurs dieser Anleiheform liegt weit unter dem Rückzahlungskurs.

Löschung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Löschung ist die Beseitigung einer Eintragung im Grundbuch. Die erledigte Eintragung wird jedoch nicht aus dem Grundbuch entfernt, sondern rot unterstrichen oder durchgestrichen. Unter der Spalte „Löschungen“ wird anschließend ein spezieller Löschungsvermerk eingetragen. Damit soll auch später noch erkennbar sein, wann sich welche Eintragungen erledigt haben. Im Zweifel kommt es nicht auf die Rötung, sondern auf die Eintragung des Vermerks an. Die Löschung muss von demjenigen bewilligt werden, dessen Recht davon berührt wird.

Löschungsanspruch  Linkpfeil zum Seitenanfang
Dem nachrangigen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger steht gegenüber dem Grundstückseigentümer ein Anspruch auf Löschung vorrangig eingetragener Grundpfandrechte zu, wenn sich diese durch Darlehensrückzahlung in Eigentümergrundschulden verwandeln. Der Anspruch kann durch Eintragung einer Löschungsvormerkung im Grundbuch abgesichert werden. Will der Eigentümer die Eigentümergrundschuld jedoch für weitere Beleihungen nutzen, muss er den Löschungsanspruch im Einvernehmen mit dem Gläubiger ausschließen.

Löschungsbewilligung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beglaubigte Erklärung eines Berechtigten, dass er der Löschung seines im Grundbuch eingetragenen Rechtes zustimmt.

Löschungsvormerkung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Löschungsvormerkung dient zur Sicherung von Ansprüchen bezüglich der Löschung von im Grundbuch eingetragenen Rechten. Ebenso wie die Auflassungsvormerkung ist auch die Löschungsvormerkung gewissermaßen eine vorläufige Eintragung.

Lustlos  Linkpfeil zum Seitenanfang
Lustlos ist ein Begriff für die Tendenz der Stimmung an der Börse, wenn an einem Börsentag mit extrem geringen oder kaum vorhandenen Börsenumsätzen keine eindeutige Tendenz zu definieren ist.

Luxemburger Fonds deutscher Provenienz  Linkpfeil zum Seitenanfang
Fonds, die von Luxemburger Tochtergesellschaften deutscher KAG’s nach Luxemburger Recht aufgelegt werden.

LZB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Landeszentralbank.