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BeWoGes Wirtschafts- & Finanzlexikon

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Begriffe aus Wirtschaft und Finanzen mit E

Earn-Warrant  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Korridor-Warrant.

EASDAQ  Linkpfeil zum Seitenanfang
European Association of Securities Dealers Automated Quotations. Elektronische europäische Börse für Wachstumswerte.

EbB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „etwas bezahlt Brief“. Kurszusatz, der besagt, dass nur ein kleiner Teil der zum notierten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnte.

EbG  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „etwas bezahlt Geld“. Kurszusatz, der besagt, dass nur ein kleiner Teil der zum notierten Kurs limitierten Kaufaufträge ausgeführt werden konnte.

EBIT  Linkpfeil zum Seitenanfang
(Earnings before interest and taxes), bedeutet „Ergebnis vor Zinsen und Steuern“ und ist ein Bestandteil der Gewinn- u. Verlustrechnung. Auch die Bezeichnungen „Operatives Ergebnis“ oder Betriebsergebnis sind gebräuchlich.

Effekten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Sammelbegriff für Wertpapiere, die am Kapitalmarkt handelbar sind. Neben Aktien bezeichnet man z. B. auch Anleihen und Investmentanteile als Effekten. Vielfach wird heute noch die Wertpapierbörse als Effektenbörse und die Wertpapierabteilung als Effektenabteilung bezeichnet.

Effektengiroverkehr  Linkpfeil zum Seitenanfang
Um das Verschicken von Wertpapieren zu vermeiden, wurden Wertpapiersammelbanken eingerichtet. Dort lagern die Effekten, der Handel findet wie im bargeldlosen Zahlungsverkehr nur über Buchungen statt.

Effektenlombardkredit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gibt ein Kreditnehmer der Bank seine Wertpapiere als Sicherheit für einen Kredit, so bezeichnet man diesen als Effektenlombardkredit. Damit die Bank kein zu großes Risiko mit den Aktien und Anleihen eingeht, werden diese nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Hierbei gilt für Aktien bis zu 50%, bei Anleihen bis zu 80%.

Effektive Stücke  Linkpfeil zum Seitenanfang
Tatsächlich physisch vorhandene Wertpapiere mit Mantel, Bogen, Zins- oder Dividendenschein.

Effektivverzinsung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die tatsächliche Verzinsung, die ein Wertpapier unter Berücksichtigung aller Ankaufs- und Verkaufsgebühren, des Erwerbs- und Rückzahlungskurses, eventueller Ab- oder Aufschläge (Agio, Disagio), der Laufzeit und der Form der Tilgung usw. erbringt. Siehe auch Rendite.

Effektivzins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 6) muss bei Krediten als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in Prozent angegeben werden. Bei Krediten, deren Konditionen für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgeschrieben sind, heißt dieser Preis „effektiver Jahreszins“. Wenn jedoch eine Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Faktoren während der Laufzeit vorbehalten ist, wird er mit „anfänglicher effektiver Jahreszins“ bezeichnet. Mit Hilfe des Effektivzinses können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibung verglichen werden. Auch die übrigen in die Effektivzinsermittlung einbezogenen Faktoren (insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühr/-entgelt und Disagio bei der Kreditauszahlung) müssen für einen zutreffenden Preisvergleich identisch sein. Da aber die Berechnungsfaktoren meist nicht bekannt sind, ist der Preisvergleich über den Effektivzins problematisch. Auch bleibt eine Reihe preisbestimmender Faktoren unberücksichtigt, z.B. Wertermittlungskosten, Teilzahlungszuschläge für ratenweise ausgezahlte Darlehen, Bereitstellungszinsen und Kontoführungsgebühren.

Eigenemission  Linkpfeil zum Seitenanfang
Hier plaziert der Emittent die Wertpapiere direkt, ohne Einschaltung eines Intermediärs bei den Anlegern. Er muss hierfür natürlich eine Vielzahl von Anlegern auch direkt erreichen können, d.h. eine gute Plazierungskraft besitzen. In der Regel verfügen aber nur große Kreditinstitute über solche Plazierungskraft, da sie ein meist ausgedehntes Filialnetz und langjährige Beziehungen zu institutionellen Anlegern besitzen. Das Risiko, dass nicht die gesamte Emission bei den Anlegern platziert werden kann, bleibt daher beim Emittenten. Bei einer Eigenemission fallen keine Kosten für das Emissionskonsortium an.

Eigenhandel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Als Eigenhandel bezeichnet man An- und Verkauf der Banken von Wertpapieren für eigene Rechnung.

Eigenheimzulage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ab 1996 wurde die bisherige progressionsabhängige (also von der Höhe der Einkünfte abhängige) Förderung nach § 10 e EStG auf eine Zulagenförderung umgestellt. D.h., jeder Förderungsberechtigte erhält einen Zuschuss in derselben Höhe. Siehe auch Eigenheimzulage.

Eigenkapital  Linkpfeil zum Seitenanfang

Börse: Die Mittel bzw. Gelder, mit denen eine Aktiengesellschaft gegenüber ihren Gläubigern haftet.
Immobilien: Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung versteht man unter Eigenkapital all diejenigen Gelder bzw. geldwertigen Leistungen, die zur Finanzierung der Immobilie herangezogen werden können:

– Bausparguthaben (zuteilungsreif!)
– Rückkaufswert von Lebensversicherungen
– Erlös von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren
– Sparguthaben
– Bargeld- Eigenleistungen
– bereits bezahltes Grundstück
– bereits bezahlte Gegenstände und Leistungen (Baumaterialien und Architektenleistungen).

Eigenkapitalquote  Linkpfeil zum Seitenanfang
Den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital nennt man Eigenkapitalquote.

Eigenkapitalrendite  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kennziffer zur Ertragslage eines Unternehmens. Errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Jahresüberschuss und Eigenkapital.

Eigenleistungen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezogen auf Immobilien: Den Wert der persönlichen Arbeitsleistungen, der sich jedoch schwer bewerten lässt. Zu beachten ist, dass Kosten für Material und Handwerkszeug anfallen sowie ein erheblicher Zeitaufwand notwendig ist.

Eigentümergemeinschaft  Linkpfeil zum Seitenanfang
Alle Wohnungseigentümer einer Eigentumswohnungsanlage sind die Eigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist gesetzlich bestimmt und nicht auflösbar. Ein bestellter Verwalter übernimmt die Vertretung der Gemeinschaft. In der Eigentümerversammlung werden Entscheidungen durch Beschluss von der Eigentümergemeinschaft getroffen.

Eigentümerversammlung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Für die Regelung gemeinschaftlicher Belange sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die so genannte Eigentümerversammlung vor. Mindestens einmal im Jahr sollte die Eigentümergemeinschaft zusammentreten, um gemeinschaftliche Beschlüsse über die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen. Ebenfalls gemeinsam muss über Maßnahmen und Zeitpunkte von Instandhaltungen und Instandsetzungen wie z. B. Renovierungsarbeiten und Baumängelbeseitigung beraten werden. Die Versammlung wird vom Verwalter einberufen, der auch den Vorsitz führt, aber kein Stimmrecht hat. Eigentümerversammlungen sind nicht öffentlich. Von den Eigentümern hat jeder eine Stimme. Sollte man an einer Versammlung nicht teilnehmen können, ist es sinnvoll, eine dritte Person zu bevollmächtigen, den Termin wahrzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben. Denn die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für alle bindend. Allerdings kann ein Beschluss von jedem stimmberechtigten Teilnehmer angefochten werden, sofern die Anfechtungsfrist von einem Monat eingehalten wird. Wenn mehrere Personen Inhaber einer Wohnung sind, so können sie ihr Stimmrecht nur gemeinsam ausüben. Ist eine Versammlung nicht beschlussfähig, muss nach dem Gesetz eine Wiederholversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden, die dann in jedem Fall als beschlussfähig gilt.

Eindecken  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kauf eines Wertpapiers, eines Futures oder einer Option, die man zuvor verkauft hat, ohne diese besessen zu haben. Siehe auch Leerverkauf.

Einfriedung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Einfriedung meint das, was zum Schutz eines Grundstückes vor Störungen von außen errichtet wird. Einfriedungen sind baugenehmigungspflichtig. Die bauliche Anlage, die als Einfriedung gelten soll, darf nur diesen Zweck erfüllen. Eine Garagenwand kann nicht als Einfriedung geltend gemacht werden. Bauliche Maßnahmen, die durchbrochen sind, sind bis zu einer Höhe von 1,5 m nicht baugenehmigungsplichtig. Für natürlich gewachsene Einfriedungen, wie Hecken z.B. gilt diese Grenze nicht.

Einführungskurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kurs eines Wertpapiers am Tag der Börseneinführung bzw. Kurs bei der ersten amtlichen Notierung von Wertpapieren an der Börse.

Einheitskurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Kassakurs genannt; kleinere Orders werden zum Kassakurs abgerechnet. Er wird einmal am Tag, meist um die Mittagszeit, vom Kursmakler festgelegt. Wertpapiere mit größeren Umsätzen oder besonderem Publikumsinteresse werden fortlaufend während der Börsenzeit notiert.
Siehe auch Fortlaufende Notierung.

Einheitswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Einheitswert wird in § 19 BewG (Bewertungsgesetz) geregelt. Er ist die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, Vermögens- und Erbschaftssteuer. Dieser kann unter Umständen erheblich vom Verkehrswert, dem Marktwert, abweichen.. Die Festsetzung erfolgt bei bebauten Grundstücken nach dem Ertragswertverfahren. Wird kein Ertrag mit der Immobilie erzielt, erfolgt die Festsetzung nach dem Sachwertverfahren.

Einlagefazilität  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ständige Fazilität (standing facility) der ESZB. Möglichkeit der zugelassenen Geschäftspartner der EZB, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag zum einem vorher festgelegten Zinssatz anzulegen.

Einlagezertifikat  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Certificates of Deposit.

Einschuss  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Margin.

Elastizitäten  Linkpfeil zum Seitenanfang

Kennzeichnen das Verhalten des Fonds in verschiedenen Marktphasen, wobei zwischen positiver und negativer Elastizität unterschieden wird. Die positive Elastizität misst das Verhalten in Aufschwungphasen. Ein Wert größer 1 steht dafür, dass der Fonds in solchen Situationen stärker als der Markt zulegt. Ist die negative Elastizität ebenfalls größer 1, dann verliert der Fonds in Abschwungphasen mehr als der Markt. Umgekehrt deuten eine hohe positive und hohe negative Elastizität auf aggressiv investierende Fonds hin. Bei einem Elastizitätswert von 1 bewegt sich der Fonds weitgehend parallel zu seinem Referenzindex.
Bei Optionsscheinen: Hebel multipliziert mit Delta. Daraus ergibt sich die Kennzahl für die prozentuale Veränderung des Optionsscheinkurses bei einer prozentualen Veränderung des Basiswertes.

Elektronischer Handel  Linkpfeil zum Seitenanfang
Beim elektronischen Handel, bei dem generell der Handel mit Wertpapieren durch Einsatz von Computern unterstützt wird, unterscheidet man 3 Kategorien:

Computerunterstützter Handel: Hierbei werden Geschäfte durch mündliche Absprachen zwischen den Handelspartnern getätigt. Computer werden eingesetzt, um die abgeschlossenen Aufträge abzuwickeln oder um Aufträge an die Börse weiterzuleiten;
Computergestützter Handel: Hier benutzt man den Computer zusätzlich, um Informationen über aktuelle Kurse sowie Angebot und Nachfrage der Aktien einzuholen;
Computerhandel: Der Handel erfolgt komplett über den Computer, inklusive Verhandlungen, Kommunikation und Handelsabschlüssen. Der Computerhandel ist bisher weitestgehend an der EUREX realisiert.
Elliott-Wellen
Dieses nach seinem Erfinder Ralph N. Elliott (1871-1948) benannte Verfahren technischer Analyse basiert auf der Hypothese, Aktienkurse bewegten sich immer in wiederkehrenden Wellenformationen. Er entdeckte, dass Kursverläufe wiederkehrenden Struktursequenzen folgen. Ein Elliot Wave Zyklus besteht aus eine Impuls- und einer Korrekturbewegung. Ein Gesamtzyklus wird aus acht Wellen gebildet. Impulsbewegungen bestehen aus fünf Wellen; drei Wellen bilden sich in Trendrichtung (Welle 1, 3 und 5) und zwei entgegen den Trend (Welle 2 und 4). Wellen, welche die Impulsbewegungen bilden, werden durch Ziffern gekennzeichnet. Die Wellen der Korrekturbewegung bezeichnet man mit Buchstaben. Elliott stellte fest, dass sich dieses Wellenmuster simultan auf allen zeitlichen Ebenen bildet.

Emerging Bonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Emerging Bonds sind Staatsanleihen, die von Schwellenländern emittiert werden.

Emerging Markets (= Schwellenländer)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die jungen Börsen der Entwicklungs- und Schwellenländer und der ehemaligen Ostblockstaaten werden heute meist als „emerging markets“ oder „aufstrebende Länder“ bezeichnet. Sie haben meist höhere Wachstumsraten als die Kapitalmärkte der Industrieländer, sind aber auch häufig weniger liquide, d.h. größere Wertpapierkäufe oder -verkäufe können einen stärkeren Einfluss auf die Kursentwicklung haben.

Emission  Linkpfeil zum Seitenanfang
Ausgabe von Wertpapieren; die Emission erfolgt entweder auf direktem Wege (Selbstemission) oder durch Vermittlung von Kreditinstituten (Fremdemission). Das Kreditinstitut führt dabei entweder den Verkauf kommissionsweise für Rechnung des Emittenten durch oder übernimmt die Wertpapiere zu einem festen Kurs und bietet sie zu einem höheren Kurs dem Publikum an (Platzierung).

Emissionsbank  Linkpfeil zum Seitenanfang
Finanzinstitut, welches die Platzierung neu zu begebender Wertpapiere übernommen hat.

Emissionsinstitut  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Emissionsbank.

Emissionskonsortium  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Emission eines Wertpapiers wird von einem Bankenkonsortium durchgeführt. Das Konsortium wird meist von einem Konsortialführer geleitet.

Emittent  Linkpfeil zum Seitenanfang
Aussteller eines Wertpapiers, das an der Börse notiert und gehandelt wird.

Enger Markt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Börsenhandel, bei dem nur wenig Umsatz stattfindet und dabei die Geld-/Briefspanne sehr groß ist.

Entnahmeplan  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Auszahlplan.

EOE  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für European Options Exchange (Sitz in Amsterdam, NL).

Equity  Linkpfeil zum Seitenanfang
„Equity“ – im Sinne von Eigenkapital – sind die Eigentümerrechte an einer Gesellschaft, die den Anteil am Unternehmensrisiko widerspiegeln. So verkörpert der Aktienanteil das vom Gesellschafter/Aktionär eingelegte Kapital.
siehe auch: private Equity

Der Begriff „Equity“ wird auch verwendet, um das Reinvermögen einer Gesellschaft anzugeben. Das Reinvermögen sind die gesamten Vermögenswerte abzüglich der gesamten Verbindlichkeiten.

„Equity“ verkörpert auch das Eigentümerinteresse des Anteilseigners an einer Gesellschaft und stellt einen Anspruch gegen die Vermögenswerte der Gesellschaft dar, der sich zum Beispiel aus seinem anteiligen Besitz an Zahl und Art von Aktien ergibt.

Equity Links  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Reverse Convertible Bonds.

Erbbaurecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Das Erbbaurecht begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Es stellt ein grundstücksgleiches Recht dar und gibt dem Erbbauberechtigten während der Dauer des Rechts Ansprüche, die einem Eigentümer weitgehend gleichkommen. Das Erbbaurecht ist vererblich und veräußerlich. Es stellt eine Belastung des Grundstückes dar und muss im Grundbuch eingetragen werden. Der wirtschaftliche Vorteil des Erbbaurechtes liegt darin, dass für die Errichtung eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung auf einem Grundstück zunächst nicht der Grundstückskaufpreis bezahlt werden muss, sondern lediglich ein Erbbauzins auf die Dauer des Erbbaurechtes. Das Erbbaurecht ist zeitlich befristet. Bei Fristablauf endet die Rechtsstellung des Erbbauberechtigten mit der Folge, dass das Eigentum am Gebäude nunmehr dem Grundstückeigentümer zusteht. Für diesen Fall ist regelmäßig eine Entschädigung des Erbbauberechtigten im Erbbaurechtsvertrag vereinbart. Siehe auch ausführliche Beschreibung.

Erbbauzins  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe ausführliche Beschreibung zum Erbbaurecht.

Erbbaurechtsgeber  Linkpfeil zum Seitenanfang
Verpächter eines Grundstückes unter Anwendung des Erbbaurechts.

Erbpacht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Pachten eines Grundstückes zur Bebauung von Wohn-/Hauseigentum für eine vom Gesetzgeber festgelegte Laufzeit von 99 Jahren mit allen dem Baurecht zugrundegelegten Rechten. Sinn und Zweck der Erbpacht: Der Erwerber von Hauseigentum auf Erbbaurecht muss für den Grund keine Geldmittel aufwenden und hat lediglich einen mit dem Erbpachtgeber zu vereinbarenden, jährlich fälligen Erbpachtzins zu leisten. Siehe ausführliche Beschreibung zum Erbbaurecht.

Erfüllung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Lieferung und Bezahlung bzw. Barausgleich bei Termingeschäften.

Erneuerungsschein  Linkpfeil zum Seitenanfang
Auch Talon, certificate of renewal, Zinsleiste und Stichcoupon genannt. Eine Wertpapierurkunde setzt sich zusammen aus Zins- bzw. Dividendenschein und Erneuerungsschein. Der Erneuerungsschein ist der unterste Teil des Bogens. Sind alle Zins- bzw. Dividendenscheine vorher getrennt und aufgebraucht, so erhält der Inhaber des Wertpapiers gegen Vorlage des Erneuerungsscheins einen neuen Bogen.

Eröffnungskurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Erster am jeweiligen Börstentag festgestellter Kurs eines Wertpapiers, mit dem der Börsenhandel eröffnet wird.

Erschließung  Linkpfeil zum Seitenanfang
Unter Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen, die der Herstellung der Verkehrswege (Fußwege, Anliegerstraßen), der Versorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Gas, Wärme), der Abwasserbeseitigung (Kanalisation), der Beleuchtung und der Grünanlagen dienen. Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinde kann die Erschließungsanlagen selbst herstellen, aber auch an Unternehmen übertragen. Erschließt die Gemeinde selbst, beträgt der beitragsfähige Erschließungsaufwand höchstens 90% der Erschließungskosten. 10% muss die Gemeinde selbst tragen. Bei Übertragung der Erschließung auf ein Unternehmen kann vereinbart werden, dass das Unternehmen die Kosten der beitragsfähigen wie auch der nichtbeitragsfähigen Erschließungsanlagen ganz oder teilweise übernimmt. Der Bauträger kann dann die Erschließungskosten in den Kaufverträgen mit den Erwerbern anteilig geltend machen.

Erschließungskosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Herstellungskosten.

Erschöpfungsgap  Linkpfeil zum Seitenanfang
Begriff der Chart-Technik. Diese Art von Gap treten in der letzten Phase einer Trendbewegung also innerhalb der letzten Tage einer Baisse oder Hausse auf. Der Markt verliert an Dynamik und geht in einen Seitwärtstrend über oder hat eine Trendumkehr zur Folge.

Erträge  Linkpfeil zum Seitenanfang
Erträge werden in zwei Kategorien unterteilt:

Zu den ordentlichen Erträgen werden Zins- und Dividendeneinnahmen gezählt und sind vollständig steuerpflichtig.und
Zu den außerordentliche Erträge werden Kursgewinne bei Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist und Bezugsrechterlöse gezählt. Sie sind für Privatanleger steuerfrei.

Ertragsgleichheit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Ertragsgleichheit gibt an, bei welchem Kurs des Basiswertes am Ende der Laufzeit des Optionsscheines ein Investment in den Schein den prozentual gleichen Gewinn gebracht hätte wie eine Anlage in des Basiswert. Berechnungsformel: Ertragsgleichheit = Basispreis : 1- ((Optionsscheinkurs x Bezugsverhältnis) : Kurs Basiswert).

Ertragslage  Linkpfeil zum Seitenanfang
Gesamtheit aller fundamentalen Daten bezüglich der Gewinne einer Gesellschaft.

Ertragssteuern  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Ertragssteuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen. Das sind die Steuern, deren Steuerbemessungsgrundlage an das wirtschaftliche Ergebnis (Ertrag, Gewinn) anknüpft. Je höher der Gewinn der Unternehmung, desto höher die Ertragssteuern.

Ertragswert  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Ertragswert wird ermittelt, um den Wert einer Immobilie zu erfassen. Es wird ein Wert errechnet aus der Differenz zwischen dem ständig erzielbaren Jahresrohertrag (Bruttoertrag) und den Bewirtschaftungskosten. Dieser Wert heißt Jahresreinertrag. Mit Hilfe einer Formel und unter Einbeziehung von anderen Faktoren wird dann der Ertragswert ermittelt.
Siehe auch Methoden der Immobilienbewertung.

Erwerbskurs  Linkpfeil zum Seitenanfang
Der Erwerbskurs beschreibt den tatsächlich gezahlten Preis beim Erwerb eines Wertpapiers. Die Rendite wird ebenfalls durch die Höhe des Erwerbskurses beeinflusst.

Erwerbsnebenkosten  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Herstellungskosten.

Eskomptieren  Linkpfeil zum Seitenanfang
= Bereits vorweggenommen. Seit längerem erwartete positive o. negative Nachricht, die die Kursentwicklung eines Wertpapiers oder Index beeinflussen kann, hat letztlich doch keine Auswirkung, da die Beeinflussung der Kursentwicklung schon vor dem tatsächlichen Eintreten stattgefunden hat.

ESZB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Europäische System der Zentralbanken.

EUREX  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kooperation zwischen der Dt. Terminbörse (DTB) mit der Schweizer Terminbörse (SOFFEX). An der EUREX werden standardisierte Termingeschäfte mit harmonisiertem Regelwerk auf einer europäischen Handelsplattform gehandelt.

EURIBOR  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für den Euro Interbank Offered Rate, den Zinssatz, zu dem sich europäische Banken untereinander Einlagen anbieten.

Euro-Anleihen  Linkpfeil zum Seitenanfang
Am Euromarkt gehandelte Anleihen, die von internationalen Emissionskonsortien (Bankengruppen) begeben und in mehreren Ländern gleichzeitig zum Verkauf angeboten werden. Die Anleihe lautet meistens auf eine von den Anlegern bevorzugte Währung, z.B. US-Dollar, Euro oder Pfund Sterling. Emittenten sind große Unternehmen, Staaten sowie internationale Institutionen.

Eurobonds  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Euro-Anleihen.

Euro-Bund-Future  Linkpfeil zum Seitenanfang
Terminkontrakt, der sich auf eine synthetische Bundesanleihe mit einem Kupon von sechs Prozent und einer Laufzeit von achteinhalb bis zehn Jahre bezieht.

Euromarkt  Linkpfeil zum Seitenanfang
Markt für Euro-Anleihen. Er ist nicht ortsgebunden und unter Banken und Großunternehmen im wesentlichen im europäischen Raum beheimatet. Die Geschäfte werden i.d.R. in einer international akzeptierten Währung abgewickelt.

Euronotes  Linkpfeil zum Seitenanfang
Geldmarkt-Papiere, deren Verzinsung an einen Geldmarkt-Referenzzinssatz gebunden ist. Sie werden von Nichtbanken am Euromarkt begeben und besitzen eine relativ kurze Laufzeit.

Europäisches Optionsrecht  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die Ausübung des Optionsrechts ist ausschließlich zum Ende der Laufzeit möglich.
Gegenteil: amerikanischen Optionsrecht.

Europäische System der Zentralbanken  Linkpfeil zum Seitenanfang
Komplex aus Europäischer Zentralbank und den nationalen Zentralbanken, dessen vorrangiges Ziel die Preisstabilität der neuen Europawährung ist. Die Aufgabe der ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität.

Europäische Zentralbank  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe EZB.

European Exchange  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe EUREX.

European Style  Linkpfeil zum Seitenanfang
Eine Option bzw. ein Optionsschein ist European Style, wenn er nur am Ende der Laufzeit ausübbar ist.
Gegenteil: American Style.

Evergreen Facility  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für eine Fazilität, die eine unbegrenzte Laufzeit besitzt und nur durch Kündigung aufhebbar ist.

Ex BA  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „ex Berechtigungsaktien“. Kurszusatz für den Fall, dass ein Berichtigungsabschlag vorgenommen wurde.

Ex BR  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „ex Bezugsrecht“. Auch üblich: ex Bez, exB, xB. Kurszusatz am Tag des Bezugsrechtsabschlages. Ab diesem Zeitpunkt wird der Kurs der junger Aktien mit Kursabschlag gehandelt. I.d.R. ab dem vorletzten Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist.

Ex DIV  Linkpfeil zum Seitenanfang
Abkürzung für „ex Dividende“. Auch üblich: exD, xD. Kurszusatz am Tag des Dividendenabschlages. Ab diesem Zeitpunkt wird die Aktie ohne Dividendenanspruch für das abgelaufene Jahr gehandelt. I.d.R. am 2.Börsentag nach der Hauptversammlung.

Exchange  Linkpfeil zum Seitenanfang
Angelsächsischer Begriff für Börse, während Commodity-Exchange die Bezeichnung für die Rohstoffbörse ist.

Exchangeable  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Umtauschobligation.

Exchange Traded Funds (ETF)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Indexaktien, die sich in ihrer Zusammensetzung an die Gewichtung eines Index binden und jederzeit ohne Ausgabeaufschlag gehandelt werden können. Beim An- und Verkauf wird lediglich ein Spread berechnet. Der Handel mit ETF wird über die Handelsplattform XTF abgewickelt.

Exercise Price  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Basispreis.

Exit  Linkpfeil zum Seitenanfang
Mit einem Exit bezeichnet man den Ausstieg eines Investors aus einer Unternehmung. I.d.R. spricht man von einem Exit, wenn

eine Beteiligung an einer Geselllschaft an die Börse gebracht wird;
diese Beteiligung an eine andere Gesellschaft verkauft wird;
die Beteiligung an einen anderen Investor verkauft wird oder
die Beteiligung an das Management verkauft wird (MBO).
Diese Möglichkeiten bezeichnet man auch als „Exit Kanäle“.

Exit-Kanal  Linkpfeil zum Seitenanfang
Die verschiedenen Möglichkeiten, wie sich ein Investor aus einem wesentlichen Engagement zurueckziehen kann, bezeichnet man als „Exit-Kanäle“.

Exhaustion-Gap  Linkpfeil zum Seitenanfang
Siehe Erschöpfungsgap.

Exotischer Optionsschein (Exotic Option)  Linkpfeil zum Seitenanfang
Oberbegriff für neuartige Optionen, die durch komplexe, nicht standardisierte Ausstattungsmerkmale gekennzeichnet sind, z. B. eine Kombination von Caps und Floors. Diese lassen sich mit den üblichen mathematischen Kennzahlen nur bedingt bewerten.

Expansion-Financing  Linkpfeil zum Seitenanfang
Kapital für Produktinnovationen etablierter Unternehmen bzw. den Ausbau des Produktions- und Vertriebssystems.

Expenses  Linkpfeil zum Seitenanfang
Bezeichnung für Nebenkosten, die durch ein Kreditgeschäft entstehen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.

Expiration/Expiration Date  Linkpfeil zum Seitenanfang
= Verfall. Datum, an dem der Optionsschein verfällt. Sofern der Optionsschein einen inneren Wert aufweist, muss das Optionsrecht spätestens an diesem Termin ausgeübt werden, ansonsten verfällt der Optionsschein wertlos. Siehe auch Verfalltag.

EZB  Linkpfeil zum Seitenanfang
Europäische Zentralbank. Europäisches Geldinstitut mit Sitz in Frankfurt, welches souverän über Zinsen entscheidet. Die Entscheide betreffen alle Euro-Mitgliedsstaaten. Die EZB hat die Funktion der Deutschen Bundesbank für die Eurozone übernommen.